Einzelbild herunterladen
 

Taunusblatter.

Zeitung

, für das

Serzogthum Nassau.

Mr. 5. Samstag den 8. April 1848.

<MMaWBMgWM«W<iWMBKmMBBMMWB»BMBreCMMBaMnBIIIIHmMBEB^-3^^ I>«III» 11 l^WHBMBmMMKmMlffMHMi^^

Erwartungen vom deutschen Parlament.

Es war vorauszusehen, daß die vorberathcndc Ver­sammlung zu Frankfurt über die Wahl der Verfas- sungssorm nicht einstimmig bleiben werde. Wende man nicht ein, das es auf die Form nicht ankomme, sondern daß das Wesen und der Geist allein ent­scheide. Die Ansichten waren von jeher sehr ver­schieden über die Frage: welche Staatsverfassung die beste sey, die republikanische, aristokratische oder die monarchische? Nach unserer Ueberzeugung ist keine der drei genannten Formen allein die beste, son­dern erst in ihrer organisch-gegliederten Vereinigung. In dieser Vereinigung kommt sie dem nie zu errei­chenden Ideal am nächsten, wenn sie dem allgemei­nen Knlturstand und Bedürsniß des Volks angemes­sen ist, und in dem Volksleben Wurzel faßt, oder darin fassen kann. Der Boden muß erst urbar seyn, wenn der Saamen Nahrung finden soll. Auf einem Felsen wird er verdorren. Es ist eine kinderleichte Aufgabe, eine Constitution auf dem Papier zu ent­werfen. Viele derselben wurzelten nicht im Volks­leben und verschwanden spurlos. Unter einem ab­soluten Monarchen kann sich ein Volk sehr glücklich fühlen, wenn er dessen Wohl möglichst befördert. Diese ephemere Glückseligkeit verschwindet bei seinem schlechten Nachfolger. Von der Persönlichkeit des Regenten, von dessen Ansichten und Launen abhängend, hat das Gesetz, welches gegeben und ohne Wider­

spruch zurückgcnommcu werden kann, keine Kraft. Die Willkühr behält den weitesten Spielraum. Nach diesem Zustand der Dinge wird sich Niemand zurück- sehnen, eS ist keine Verfassung, d. h. kein gesetzlicher, sondern ein unnatürlicher, welcher meist in Despotie ausartet. Das Gute wecksselt nach dem Zufall und an einen Rechtszustand ist nicht zu denken.

Der Monarchie mit einem erblichen Oberhaupt steht das Wahlkönigthum gegenüber, welches nach der Theorie den Vorzug vor der erblichen hat, in der Wirklichkeit aber die schädlichste ist, weil bei jedem Regierungswechsel dem Kampf entgegengesetzter Par­teien, der Bestechlichkeit und der Jntrike ein offenes Feld sich eröffnet. Deutschland sank immer mehr, als das Oberhaupt des Reichs von einer kleinen Anzahl Fürsten gewählt wurde, denen cs Zugeständ­nisse bewilligen mußte, welche dasselbe aller Macht und Würde entkleidete. Dem ausländischen Einfluß und der Fremdherrschaft standen alle Wege offen. Dieser schmachvolle Zustand kann nie wiederkehren, seit dem der besonnene Theil der Nation, d. h. der gebildete Mittelstand unter diesem Druck der Fremd­herrschaft am meisten gelitten hat.

Die aristokratische Regierungsform, welche dem Geburts- und Geldadel das Ruder in die Hände gibt, ist unter allen die, welche am wenigsten em­pfohlen werden kann, weil sie die Interessen des Volks am meisten verletzt.

Die republikanische Verfassung wäre die beste, dem