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Ankündigung zur Herausgabe einer Zeitung unter

ÜNUsblätter

Zeftung für das Herzogthülu Nassau

Der Unterzeichnete wird von jetzt anfangend, eine zu Ende jeder Woche erscheinende Zeitung für das Herzogthum Nassau herausgeben, töodrnch also ein längst gefühltes Bedürfniß befriedigt wird. Das wöchentliche -Zeitüllgsblatt soll in dem Format dieser Ankündigung erscheinen. Außerdem werden Annoncen, den inländischen Verkehr und individuell Verhältnisse betreffend, auf# -genommen, und wenn es nöthig ist, in einem Beiblatt gleich abgedruckt, damit ne durch Ver­spätung nicht an Werth und Bedeutung verlieren.

Die Haupttendenz dieses periodischen Blattes ist: den Gang des Fortschritts im Wege der Ordnung und der Gesetzlichkeit folgerecht und unentstellt zu schildern, und den Bewohnern unseres gesegneten Vaterlandes aus der ersten reinsten Ouelle Alles mitzutheilen, was für diese von all# DnnnemInteresstistrJ AHrr in ausländischen Blättern bcfprö«

chen, nicht selten entstellt oder unwahr verhandelt, welches bei allen, die Wahrhstt und Vater-

land lieben, aeiviVe Entrüstung erregen -..rußte. Weit entfernt Lobredmr Jl^ Bestehenden oder der sogenannten auten-^tc«^enâlrii.âs-,^ seyn, wird die Redaction, obgl.ich hu den. Gren-

'ilägcn gern die Spal ,Hnn auf Mißbrauche und andere Ü stände aufmerksam gemacht wird, indem man überzeugt ist, daß die Regierung es selbst wünscht, diese zu erfahren, um Untersuchung zu verfügen und ihnen, wenn sie gegründet befunden werden, alsbald abzuhelfen. Als Organ der öffentlichen Meinung kann dieses Blatt Angriffe auf Persön­lichkeiten und deren Verdächtigung, überhaupt alles, was der Moralität, der politischen und reli­giösen Toleranz und Glaubensfreiheit zuwider ist, nicht aufnehmen.

Das von dem Unterzeichneten herauszugebende Blatt, wozu die fähigsten und gesinnungs- tüchtigsten Männer als Theilnehmer und Mitarbeiter ringelnden sind, zerfällt in zwei Abtheilungen.

I. Inländische Bsrhältnisse.

a) Das Neueste in politischer, administrativer und socialeü Hinsicht, also der Hauptinhalt der allgemein gültigen za erlassenden Verordnungen und Verfügungen in einer populären Dar­stellung deren Zweck und Bedeutungen erklärend. Sodann die Hauptresultate der landsiändischen Verhandlungen während der Dauer des Landtags.