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Nr. 12 r^^^^^^r^t^r^ßsM^ Unsere

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Mainzischer Marschall, Johann und Konrad von Haustein auf dem Rathaus zu Salmünster Erbhul- digung entgegen von 97 Männern von dorten 13); amnächsten Tage von 26 aus Soden, 12 aus der Salz und 13 aus Ahl, ferner 30 aus Romsthal, so in das Landgericht (Salmünster) gehörig; an anderen Tagen huldigten diejenigen, so an die Burg gen Hausen gehörten nämlich: der Pächter von Schönhof, 10 von Willenroth, 7 von Alsberg uno 1 von Seidenroth; so gen Wersberg gehörig: 15 von Motten, 4 von Stellberg, 2 von Gundhelms, 2 von Kothen und.. von Wersberg; endlich auf der Joß: 19 von Burgjoß, 36 von Oberndorf, 27 von Pfaffenhausen und 34 von Merlofs. (A).

Elf Jahre darnach, auf Samstag nach Pfingsten 1540, haben dann Ludwig, Kontz, Ulrichs sel. Sohn, und E st r a m, Kontzens Kurator, alle drei von Hütten, die Güter -Frowins weiter verkauft um 26 000 Fl. an den Kurfürsten und Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg und zwar: das Schloß Hausen, die Dörfer Meines, Burg- jossa, Oberndorf und Pfaffenhausen als frei eigen; Salmünster, Stolzenberg und Soden zum halben Teil als fuldische Pfandschaft (die andere Hälfte besaßen die Stolzenberger Hütten); das Schloß Burgjoß als mainzisch Eigentum; unsere Pfandschaft mit einer Behausung zu Salmünster, so frei eigen ist (der sogen. Freihof); auch eine hohe Gerichts­barkeit, die vom Reich zu Lehen rührt; endlich Als- berg und Schönhof, so hessische Lehen sind mit eines jeden Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit, an Schlössern, Flecken, Vorwerken, Gebauen, Gräben und Bezirken, wie ein jedes begriffen samt desselben Zu- und Eingehörungen, an hohen und niedern Ge­richten, Geleiten, Zöllen, Wildbann, Reiß, Steuer, Beeth, Vogel- und Fischweiden, Höfen, Zehnten, Renten, Zinsen, Gülten, Eigenleuten, Hauptrecht (Befthaupt), Frohndiensten, Mannschaften Leuten, Hölzern, Hohe- und Kauf(?)Wäldern, Schäfereien, Schankstätten, Mühlen Mühlrechten, Badstuben, Weihern, Seen, Gräben, Fifchwafsern, Seestätten, Wone, wasser und weide usw. Die allerhöchste Be­stätigung des Kaufvertrags von Kaiser Karl V. erfolgte am 24. Januar 1541 zu Speier und von König Ferdinand am 6. Juli dess. Js. zu Regensburg. (B). Auch in Sachen dieses Kaufs an Mainz haben L u k a s (Burggraf von Gelnhausen) und Rabe von Hütten für sich und als Vormund der Söhne ihres 1532 vrstorbenen Bruders Ludwig sich heftig angenommen, Rechtfertigung angefangen, sind aber unverrichteter Sache gestorben. -- In der Folgezeit veräußerten einige Stolzenberger von Hüt­ten z. B. Johann zu Steinbach 1661, Johann Kasimir 1666 Teile der fuldischen Pfandschaft ebenfalls an Kurmainz, so daß dieses schließlich 4/5, die von Hütten nur noch 1/5 davon besaßen. End­lich löste der Fuldaer FürstabtAdolfvonDal- b e r g am 4. Mai 1734 vor dem Reichskammergericht zu Wetzlar die 1390 von seinem Vorfahren an die von Hütten versetzten Ortschaften vom Kurfür sten Philipp Karl zu Mainz um 52 500 rhein. Gul­den wieder ein und bildete daraus einen neuen Ver­waltungsbezirk, das Fuldaer Amt Salmünster. (A).

Es erübrigt noch zu erwähnen, daß der obengen.

’3) Von Salmünfterer Bürgern huldigten nicht die Hof­männer der dortigen Adelshöfe: Bischofroder-, Reipprechten- und Huttenhof.

Ritter Frowin von Hütten als kurfürstlicher Amtmann in der stattlichen Herrenburg zu Stein­heim a. M. i. I. 1529 aus Sonntag nach Drei­königen starb und in der dortigen Kirche beigesetzt wurde. „Ein künstlerisch bedeutsames Monument, eine architektonisch-plastische Leistung der Renaissance von großer Schönheit und Jmposanz, schmückt sein und seiner Gemahlin Kunigunde von Hattstein Grab. Frowin im Ritterkostüm der Zeit, mit Schwert und Dolch am Wehrgehänge, neben sich auf dem Boden der Visierhelm stehend, erscheint als eine mar­kige Gestalt von fester Haltung und voll Kraft und Charakteristik in den Zügen des bärtigen Antlitzes. Kunigunde ist in einen lang herabwallenden Mantel gehüllt; Haube, Schleier und Kinnbinde be­decken einen großen Teil des Antlitzes. Die zum Gebet gefallenen, beringten Hände tragen einen Rosenkranz. Das Energische, Stramme in der Hal­tung des Ritters, das Stille, Ergebene in den Zügen der andächtigen Frau gibt ein vollendetes Lebens­bild. 14). Auf dem Sockel des Denkmals sind fol­gende Strophen eingemeißelt:

„Frowin von Hütten auserkorn

Er furdt wol ritterliche sporn

Von einem alten adlichen stam

Weit erschall sein preis und nam

Nach tugent tracht sein Herz und gemuet

Als er uff diessem ertrich blm-t

Bey kong, fürsten und auch vil Herrn

Was er bekant mit allen ern

In Christum satzt er seinen tröst

Der in mit seinem Blut erlöst

Er woll im ewig gnedig sein

Und in bewarn vor helscher pein." —

") Aus Kunstdenkmäler im Großherzogtum Hessen, Krs. Offenbach, S. 47.

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Seinen hundertsten Geburtstag

feiert am 24. Dezember 1918 unser köstliches Weih- nachtslied: Stille Nacht, heilige Nacht! Das Lied wurde am 24. Dezember 1818 in der St. Nikolaus- kirche zu Oberndorf bei Salzburg zum ersten Male mit Eitarrebegleitung öffentlich gesungen, nachdem es an demselben Tage gedichtet worden war. Die Di- tung stammt von dem Vikar Josef Mohr zu Oberndorf (geb. 11. Dezember 1792 zu Salzburg, gest. 5. Dezember 1848 zu Wagrain im Pongau). Die Musik zu dem.Liede schrieb der Lehrer Franz Taver Gruber in Arnsdorf bei Oberndorf (geb. 25. November 1787 zu Hochburg in Oberösterreich, gest. 7. Juni 1863 als Stadtpfarrchorregent zu Hallein). Die vier Geschwister Straffer, Handschuh­händler aus Laimach im Zillertal, sangen das Lied 1833 während der Christmette in der katholischen Kirche der Pleihenburg zu Leipzig. Von hier aus nahm es schnell seine Verbreitung über ganz Deutsch­land und Holland. Heute nach 100 Jahren seiner Entstehung hat das kleine Friedenslied die ganze Welt erobert. — Pfarrer und Lehrer derselben Ge­meinde schufen es vereint.