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Der Nachtwächter im alten Salmünster,
Von P. Fuchs, Wangen i. A.
ine eigenartige, vom Zauber der Poesie umwo- VV bene Persönlichkeit der guten alten Zeit ist oer
biedere Nachtwächter. Er begegnet uns in der ganzen deutschen Literatur und Kunst, angefangen von Wolfram von Eschenbach bis zu den neuen Schriftstellern und den Künstlern der „Fliegenden Blätter". Richard Wagner läßt ihn auftreten in den Meistersingern von Nürnberg und Schiller gedenkt seiner Tätigkeit im Lied von der Glocke in den Versen:
„Schwarz bedecket sich die Erde;
Doch den sichern Bürger schrecket nicht die Nacht, Die den Bösen gräßlich wecket;
Denn das Auge des Gesetzes wacht".
Auch i m alten Salmünster durchspähte ehedem des Nachts, während die Stadttore geschlossen waren und die Bürger ruhig schliefen, des Wächters Auge die breite Hauptstraße und die schmalen Seiten- gäßchen. Wir können ihn uns vorstellen in langem, gegen die Kälte schützenden Mantel, mit großem breitrandigem Hute, das Horn an der Seite hängend, in der einen Hand die Hellebarde und in der andern eine Laterne. Worin aber seine verschiedenen Obliegen-, heften bestanden, erfahren wir aus dem städtischen Eidbüchlein v. I. 1676 : „Ein Nachtwächter soll geloben und schwören, die Nachtwachen unausgesetzt getreulich zu verrichten, die Uhr zu gehörigen Stunden, auch Orte, wo es gebräuchlich, abblasen; auf das Feuer, da er in der Stadt etwas vermerken sollte, fleißig achtgeben und Lärmen machen, damit in der Zeit demselben möchte gesteuert werden; und da er ein Nachtgeschrei, Schlägerei, Mord und Dieberei vermerkt, selbiges dem zeitlichen Schultheißen anzeigen und nicht verschweige getreulich, sonder Gefährde".
Demnach mußte der Salmünsterer Wächter zunächst an bestimmten Stellen der Straße und Gassen, sobald die Uhr auf dem Rathaustürmchen geschlagen, mit seinem Horn blasen und die Stunde rufen. !) Wie in anderen Städten werden es die Stunden gewesen sein: im Winterhalbjahr, beginnend mit Michaelis (29. Sept.), von 10—4 Uhr und im Sommerhalbjahr, von Walpurgis (1. Mai) an, von 11 3 Uhr. Das Hornsignal nebst Stundenruf gab er zuerst im Zentrum der Stadt, auf der Hofstadt am Rathaus, dann ging er über die Hauptstraße zum Niedertor, durchschritt die Schul- und Kirchengasse bis zum Huttenhof, hiernach die Huttengasse bis wieder ans Rathaus; von dort begab er sich zum Obertor, weiter durch die Gassen zum mainzischen Freihof, zur Stadtmühle und Schrannengasse, dann über „die" Bach durch die Hirtengasse, endlich zum Rathaus, wiederum zurück. (Außerhalb der Mauern gab es nur ein paar kleine Häuser in der sogen. Hinterstadt). - In vielen deutschen Städten bestand noch bis ins vorige Jahrhundert die schöne Sitte, daß der Nachtwächter nach der Ankündigung der Stunde einen frommen Spruch sang wie: „Lobet den Herrn !" oder auch die Strophe eines Liedes. 2) Der Inhalt solcher
l) Beides, das Blasen und Rufen, wird ihm bei seiner Anstellung im September 1704 vom Ehrsamen Rat aufgetragen.
2) Hingewiesen sei hier auf die interessante Sammlung „Stundenrufen und Lieder der deutschen Nachtwächter von Joseph Wichner, Regensburg, Nationale Verlagsanstalt 1897.
Lieder war durchweg ein religiöser. Und zwar wurden die einzelnen Nachtstunden mit Ereignissen aus der Heil. Schrift in Verbindung gebracht und daraus sittliche Lehren gezogen. Z. B. „Hört, ihr Bürger, laßt euch sagen — Unsere Elock' hat 10 geschlagen — Zehn Gebote schärft Gott ein — Lasset uns gehorsam sein!" oder . . . „Unsre Glock' hat 2 geschlagen - Zwei Wege hat der Mensch vor sich — Herr, oen bessern lehre mich" usw. Vielleicht hat auch oer Nachtwächter von Salmünster in einem früheren Jahrhundert ein derartiges Lied gesungen.
Die zweite Verpflichtung des Nachtwächters bestand darin, auf etwa entstehendes Feuer fleißig achtzugeben. Weil in den mittelalterlichen Städten und Städtchen die Wohnungen in engen Straßen und Gassen dicht aneinander stießen, die Häuser größtenteils in Holzfachwerk gebaut und mit Stroh gedeckt waren, so fand ein ausbrechendes Feuer nur allzu reiche Nahrung. Es kam vor, daß in damaliger Zeit ein Brand mehrere Tage lang wütete und ganze Stadtviertel gänzlich zerstörte. 3) Um diesen furchtbarsten Feinde zu begegnen, traf man alle möglichen Vorsichtsmaßregeln. Z. B. war es verboten, „nach der Schmiedsglocken" — in Salmünster wurde früher allabendlich im Winter um 9, im Sommer um 10 Uhr geläutet — noch Feuer im Ofen zu haben; der Backofen mußte nachts durch eine Eisenplatte verwahrt werden; brennbare Stoffs wie Flachs, Werg u. dgl. suchte man möglichst wenig in die Städte einzulassen. Immer wieder wurde die Bürgerschaft vor Feuersgefahr gewarnt. So lautete ein bemerkenswerter Beschluß des salmünsterschen Stadtrats vom 6. Okt. 1659 bezüglich des Tabakrauchens : „Weil auch gar ein gemeines Wesen mit dem Duback geschieht und gar leichtlich ein Unglück daraus entstehen kann, wie man leider Gottes deren Exempel viel höret, also wird derselbe dergestalt verboten, daß keiner er sei wer er wolle, auf dem Rathaus, in der Scheuern oder wo sonsten Gefahr zu fürchten ist, ja auch auf freier Gassen keinen Duback mehr drinken solle." Ebenso verbot der Rat zwei Jahre später unter Strafe, bei der Nacht „Strohbläs und Holzspähn" zu tragen. Der Nachtwächter aber war strengstens gehalten, während der Nacht die Gassen zu durchstreifen, auf etwaiges Feuer zu achten und die Bürger zur Vorsicht zu mahnen. Hierbei sang er der Ueberlieferung gemäß: „Hört, ihr Herrn, und laßt euch sagen — Unsre Uhr hat (zwölf) geschlagen
Bewahrt das Feuer und das Licht, — damit der
W. hatte in zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften um Mitteilung von Nachtwächterliedern gebeten. „Aus allen deutschen Landen, selbst über den Ozean flogen begeisterte Zuschriften und Nachtwächterlieder in mein Haus: vom Minister bis zum Nachtwächter, von der fürstlichen Palastdame bis zur Fabrikarbeiterin gibt's keinen Stand, der nicht unter den freundlichen Einsendern vertreten wäre, und manch altersmüder Greis, manch silberhaariges Großmütterlein hat mir in freudiger Erregung gedankt, daß ich wie mit einem Zauberworte liebe Erinnerungen an längst entschwundene
glückliche Tage ihrer Jugendzeit wachgerufen habe". Einleitung S. VIII.
3) Im Jahre 1683 hatte ein gew. Hans Georg Büffel aus der Wetterau wegen Brandstiftung in Salmünster sich vor dem dortigen Gericht zu verantworten. Aus der Verhandlung geht hervor, daß vor zwei Jahren ein großer Brand daselbst gewesen war.