Seite 52 • ^^^^^^^^r^^£^Gv2 Unsere
Heimat ^r^^^^^^^r^o^ß^^
Nr. 5/6
erfahrenen Ortsnamenforschers, nichts anderes bedeutet, als der Dorfteil, der nach dem Berge zu liegt.
Nachdem am Ende des 15. Jahrhunderts Schlüch- tern samt seinem mit dem Namen Hynhalberdorf bezeichneten Ortsteil mit Wall und Graben umgeben und zur Stadt geworden war, blieb der Namen d s einstigen Dorfteils nur noch an dem Flurabschnitt haften, der mit ihm, sei es rein örtlich, oder auch bezüglich der Besitzverhältnisse in einem engeren Zusammenhang gestanden hatte. Von einem Hinhelber- dorf als bewohnten Ortsteil ist von da an in oen Urkunden keine Rede mehr.
Doch ist es das nicht allein, was uns die Urkunoen von dem Hinhelberdorfe in Schlüchtern zu erzählen wissen.
Sie geben uns auch über die Geschichte und sie Art dieses Ortsteils, sowie über seine Bewohner mancherlei Aufschluß. Wie im allerältesten Teil Schlüchterns war auch im jüngeren Ortsteil Hinhel- berdorf das Kloster der Haupt-Grundherr. Hier hatte es eine Reihe von Höfen liegen, die im 14. Jahrhundert als Mannlehen an Mitglieder ritterlicher Familien verliehen waren, um in Fehdezeiten ihres kriegerischen Beistandes versichert sein zu können. Als Inhaber derartiger Mann- oder Burglehen des Klosters nenn die Urkunden Glieder der Familien von Sterbfritz, von Ahlersbach, von Neils- berg, Mulich, von Babenhausen gen. Katzenbiß, von Hütten, von iSchlüchtern gen. Katzenbiß, von Hohelin, von Schwalbach u. a. Sie bewirtschafteten diese ihnen vom Kloster verliehenen Güter nicht selbst, sondern hatten sie ihrerseits gegen einen bestimmten, in Geld und Naturalien bestehenden Zins an sog. Kolonm oder Hubnergur Bebauung weitergegeben, deren Kamen dann an den betr. Gütern kürzere oder längere Zeit haften blieben. So nennen die Urkunden alsHub- ner im Hinhelberdorf 1390 Stößer, 1390 Hans Gel- zenlichter, 1394 Hans Trümmer, 1394 Konrad Mt- zenrode, 1415 Elfe Paul, 1415 Gerhard Drescher, 1416 und 1421 Michael Gegenlichter, 1421 Henne Glomper, 1421 die Müßige, 1423 Henne Alespach, 1428 Schonhenne, 1433 Weizel Schneider gen. Ul- ner, 1453 Henne Gluck, 1453 Henz Lücke, 1496 Elas Rausch und als Güter daselbst 1370 das Ranftes Gut, 1376 und 1443 das Trommersgut, 1446 Der Weckershof Z, 1482 'das Henne Siebersgut, 1482 das Henne Glompersgut und 1543 das Drellesgut.
Zu diesen gewöhnlichen Lehnhöfen kam nun im Hinhelberdorf noch ein Hof von besonderer Bedeutung. Es war der Klosterhof, den einst die Herrn von Trimberg in ihrer Eigenschaft als Klostervögre inne gehabt hatten und der von ihnen den Herrn von Schlüchtern zu Lehen 'gegeben war. Hören wir Zunächst, was (uns die Urkunden von ihm zu sagen wissen.
Bereits am 11. Juli 1338 hatte Konrad von Trimberg den Ritter Berthold von Schlüchtern, seine Frau Bertradmnb ihre Erben mit allem, was er selbst in Schlüchtern besessen hatte, derart belehnt, halb-Seite (vergl. allenthalben) das sich in einigen Flurnamen findet z. B. Breithalb, Nordhalben. Hinhalben bedeutet also: nach dem Berge zu gelegen; Hinhalberdors der dem Berge zu gelegene Teil der Ortschaft. Aus dem gekürzten Halbendorf hat sich dann später Helfendorf entwickelt (vergl. halb, Hälfte). In der Tat ist der oftmals Hinhalberdorf genannte Teil Schlüchterns derjenige, der am nächsten dem Berge zu liegt.
daß diese Lehen auch auf die weiblichen Nachkommen sollten vererbt werden können. Dieser Fall trat bereits 24 Jahre später ein, denn wie eine Urkunde vom 11. Januar 1362 5) berichtet, belehnte Konrad von Trimberg an diesem Tage Sänne, die Witwe Hermanns von Schlüchtern mit dem Steinhause zu Schlüchtern und folchem Gute, das Berthold von Schlüchtern inne gehabt hatte, das zu Schlüchtern „in dem Dorfe" gelegen war, im Felde mit Aeckern und mit Wiesen und mit aller Nutzung, Gewohnheit und Recht, das dazu gehörte. Wir hören hier zum ersten Male von einem Steinhause, also einem festen, burglichen Bau, das zu dem den Herrn von Schlüchtern verliehenen von Trimbergschen Grundbesitz in Schlüchtern gehört hat.
Ob dieses Steinhaus erst in der Zeit zwischen oen Jahren 1338 und 1362 neu erbaut worden ist, over ob es schon im Jahre 1338 zu den von Trimbergschen Lehen, die damals Berthold von Schlüchtern verliehen wurden, gehört hat und nur in der damaligen Urkunde nicht besonders aufgeführt ist, läßt sich heute nicht mehr mit Sicherheit feststellen.
Fast 100 , Jahre nach seiner ersten Erwähnung, am vorletzten Tage des Jahrs 1457, als das Geschlecht der von Trimberg längst erloschen war, belehnte Abt Johann des Klosters Schlüchtern den Ritter Hans von Schlüchtern gen. Katzenbiß, mit dem Hofe zu Schlüchtern im Hinhelberdorfe mit Zubehör „do das steynen Huß uff steet" wie es in der Urkunde heißt. Noch einmal finden wir es in einem Lehnbriefe, oen Abt Christian Demselben Hans von Schlüchtern gen. Katzenbiß im Jahre 1473 ausgestellt hat, erwähnt; dann ist in den Urkunden keine Rede mehr von ihm.
Wir sind daher in bezug auf sein weiteres Schicksal auf Vermutungen angewiesen. Nun sehen wir in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Den Urkunden des Klosters Schlüchtern zuerst zwei Glieder des Adelsgeschlechts von Lauter auftauchen, Ee- schlechtsgenossen des in den 90er Jahren des ver - gangenen Jahrhunderts gestorbenen Abts Wilhelm I. von Schlüchtern. Nur der eine von ihnen, Namens Wilhelm, scheint in Schlüchtern festen Fuß gefaßt zu haben. Er hinterließ daselbst als Erben einen Sohn Hans, dem am 22. Februar 1462 von Abt Johann von Schlüchtern mit Zustimmung des Grafen Philipp von Hanau das Amt über das Trim- bergsche Gericht zu Schlüchtern übertragen wuroe. Mit den in Schlüchtern altangesessenen Herrn von Schlüchtern, deren Geschlecht damals schon im deutlichen Niedergang begriffen war, standen die Herrn von Lauter nicht nur in verwandschaftlichen Beziehungen, sondern auch in einem ganerbschaftlichen Verhältnis. Wie 'die Urkunden erkennen lassen, müssen in jener Zeit -auf Grund dieser Verhältnisse auch schon Liegenschaften der von Schlüchtern resp. Katzenbiß in den Besitz der von Lauter gelangt sein. Möglich, daß sich unter ihnen auch der frühere von Trimbergsche Hof mit dem steinernen Hause befunoen hat, zumal wir ja gehört haben, daß Hans von Lauter im Jahre 1462 auch die Amtmannschaft oes Trimbergschen Gerichts 'zugefallen war. Dieser Hans von Lauter ist offenbar der Erbauer des jetzt noch bestehenden von Lauterschen Schlosses gewesen, denn am 7. Mai 1482 werden seine Söhne und Erben mit den Lehen, die er vom Kloster Schlüchtern inne gehabt hatte, belehnt, darunter auch mit der Hofstaöt,
4) Reimer, II 504.
5) Reimer, III 396.