Seite 284 SAASSSSISSSASSAAAAKAKAAA Unsers
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Sohn Reinhard die Grafschaft, sein jüngerer Sohn Philipp aber als Abfindung kleinere Teile ihres Territoriums, zu denen auch Amt und Schloß Schwarzenfels gehörten, erhalten sollte. Gegen Ende des Jahrs nahm Lorenz von Hutten-Steckelberg, der damals hanauischer Amtmann in Schwarzenfels war, eine Verteilung des von Huttenschen Güterbesitzes zwischen sich und seinen 3 Söhnen Friedrich, Ulrich und Ludwig vor, bei der Ulrich, dem Vater Ulrichs von Hütten, dem Kämpfer für die geistige Freiheit, das von Huttensche Burggut zu Schwarzenfels zufiel.
Graf Reinhard II. starb bereits im Januar des Jahrs 1451. Sein ältester Sohn übernahm der Verordnung seines verstorbenen Vaters entsprechend, als Graf Reinhard III. die Herrschaft des Hanauer Landes und sein jüngerer Bruder Philipp Amt und Schloß Schwar- zenfels. Doch war “öie Lebenszeit des Grafen Rein- Hard III. nur noch kurz bemessen. Bereits am 20- April 145& folgte er seinem Vater in den Tod nach.
Da sein Sohn Philipp (der Jüngere) noch minderjährig war, übernahm Graf Philipp (der Aeltere) von Hanau, sein Gheim und Vormund, die Regierung der Grafschaft Hanau. (Einige Jahre später, am 25. Januar 1458, kam es im gräflich hanauischen Hause zu einer Trbteilung, derzufolge Graf Philipp der Jüngere nur den nördlich des Mains liegenden Teil der Herrschaft Hanau mit dem Amt und Schloß Schwarzensels behielt, seinem Gheim und Vormund Graf Philipp dem Kelteren aber der südlich des Mains liegende Teil als vererbbarer Besitz mit der Zusiche- rung zufiel, daß ihm die Vormundschaft über seinen Neffen, den Grafen Philipp den Jüngeren, bis zu dessen 18. Lebensjahr verbleiben sollte.
Graf Philipp der Aeltere war ein tüchtiger Regent, der die ihm anvertraute Vormundschaft über seinen Reffen mit der größten Sorgfalt und Uneigennützig« keit führte. Der Burg Schwarzenfels widmete er seine besondere Fürsorge, indem er sie im Jahre 1455 durch Errichtung eines den äußeren Hof der Burg abschließenden Torhauses (4) besser nach außen abschloß und gegen Angriffe sicherte. Die Errichtung dieses Torbaus läßt darauf schließen, daß der Hof der Vorburg damals wohl schon von einer Mauer umschlossen gewesen ist.
Eine gewisse Bestätigung findet diese Annahme durch die Niederschrift eines Weistums vom 6. Kugust 1453 über die Ausdehnung des Gerichts Schwarzenfels und die Rechte des Grafen von hanau in demselben, in dem die Schöffen weisen [für Recht erkennen), „das die von utrichshußen den Burgfrieden (des Schlosses Schwarzenfels) über dem Hopfenberg alleyn sollen machen als das von alters Herkommen fps", oder mit andern Worten, daß die Uttrichshäuser die Burgmauer des Schlosses Schwarzenfels auf dem Hopfenberg allein in gutem Zustande zu erhalten hätten, wie das von alters herkömmlich sei.
Erst im Jahre 1467 trat Graf Philipp der Jüngere selbständig die Regierung seines Landes an.
Während seiner bis zum Jahre 1500 dauernden Regierung kam es im Jahre 1492 zwischen ihm und Ulrich von Hutten-Steckelberg zu einer Fehde, bei der letzterer wirksamen Beistand durch den gesamten hessischen Adel fand. Ein Hauptstützpunkt hanaus in dieser Fehde war das Schloß Schwarzenfels, wenn dessen Ausrüstung mit Waffen und Rriegswerkzeugen in jener Zeit auch ziemlich mangelhaft gewesen zu sein scheint.
Unverhohlen geht dies aus einem Briefe des damaligen Schwarzenfelser Amtmanns Philipp von Eberstein des Jungen aus dem April des Jahrs 1493 hervor, in dem er unter anderem nach Hanau berichtete, daß „in Schwarzenfels alles Geschoß von Büchsen, Bolzen, Pulver und Blei ausgegangen und sämtliche Büchsen (wohl Geschütze)" gesprungen seien.
Den Hauptschaden bei dieser Fehde hatten, wie es damals bei derartigen Angelegenheiten in der Regel der Fall war, die Bauern in den um Schwarzensels liegenden Dörfern zu tragen, deren Höfe und Felder verwüstet wurden. Aber auch der Hof, den Ulrich von Hütten zu Schwarzenfels inne hatte, ging damals in Flammen aus.
In dem Schiedsgerichtsspruch, der am 7. Juli 1495 in Brückenau dieser Fehde ein Ende machte, lautete eine Bestimmung, daß hanau die von Hütten in ihrem Burgsitze zu Schwarzenfels nicht hindern sollte.
Führer der hanauer in dieser Fehde war der Amt= mann zu Steinau Johann von Horde eh, zur Rabenau, der erst kurz vor ihrem Beginn von Schwarzensels, wo er das Amt verwaltet hatte, nach Steinau versetzt worden war.
Graf Philipp der Jüngere von Hanau, der im Jahre 1551 als Graf Philipp III. die Regierung von Hanau-Münzenberg antrat, fand, wie es in einem erst später aufgenommenen Regierungs-Pwtokoll vom 30. Zeptbr. 1663 heißt, „die Schloß und Haus (Steinau und Schwarzensels) etwas verfallen und baufällig, daß ihre Gnaden notdringlich verursacht, dieselben wieder zu bauen, als dann beschehen ist, darauf dann auch eine große und stattliche Summe Gelds gangen."
(Schluß folgt)
Das Bild auf Seite 281 zeigt das Schloß Schwarzenfels um 1630 nach einem Stich aus Meißners „polit. Schatz- Käftlein".
Der Passagier
Auf einer Seereise entstand ein gewaltiger Sturm. Der Kapitän und alles war in Hengsten. Die einen beteten, die anderen fluchten, man sah jeden Augenblick den Tod vor Augen.
Nur ein Mann saß auf dem verdeck und rauchte seine pfeife Tabak, ohne sich stören zu lassen. „Mensch", schrie ihn einer an, „wie können Sie bei dem allgemeinen Elend so ruhig dasitzen!" — „Was geht es denn mich an", antwortete er, ich bin doch nur Passagier."
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AIs Manuskript gedruckt: lp Steinfeld Söhne, Schlüchtern. Schriftleitung: Wilhelm Praesent, Breitenbach Auflage : 1000 Stück. Verlag des lheimatbundes in Schlüchtern. Postscheck-Ronto 80311 in Frankfurt a. 111,