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Seite 272 SASSASAssssssssAsssAEEWH Unsere Bseimat eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee Nr. 33/36

fand er die Orgelempore verschlossen. Voller Wut verließ er die Kirdje und betrat sie auch an den folgenden Sonntagen nicht wieder.

Rektor hasselmann, der in der Zeit, in der sich diese Vorgänge abgespielt hatten, verreist war, kehrte erst am 7. Mai nach Schlächtern zurück. Das erste, was er nach seiner Rückkehr in der Schule tat, war, daß er seine Gymnasiasten anwies, sich an den Sonn- und Feiertagen im Thore der Rirche einzufinden und den Rirchengesang, so gut sie es vermöchten, zu unter­stützen. Rm himmelfahrtstag [11. Mais befolgten auch die jüngeren Schüler die Rufforderung ihres Rektors. Die Primaner und Sekundaner aber blieben der Rirche fern.

Der Rektor, betrübt über dieses Verhalten seiner Schüler, machte ihnen, wie er in einem späteren Schreiben an das Ronsistorium selbst berichtet hat, in der Schule deshalb ernste Vorwürfe, erinnerte sie an die Pflichten, die sie dem öffentlichen Kultus schuldig seien, und gab schließlich seiner Eröffnung Rusdruck, daß sie in Zukunft ihre kirchlichen Pflich­ten getreuer erfüllen würden. Doch die Primaner Wilhelm Rullmann, Heinrich Manns und die Sekun­daner Peter Manns, Efugo von Gehren, Karl Stern, Heinrich Ghm und Gustav Rnieling, die bereits sämt­lich konfirmiert waren, fehlten am folgenden Sonn­tage abermals in der Rirche. Der Grund ihres Fernbleibens war, wie Rektor hasselmann am fol­genden Tage feststellte und dem Konsistorium be­richtete, ihre entschiedene Abneigung, mit den übrigen jüngeren Schülern zusammen in der Rirche singen zu sollen, zumal unter der Leitung des Kantors Säckel, durch den sie sich nicht nur unwürdig behandelt, son­dern auch geradezu in ihrer Thre beleidigt fühlten.

Der Rektor, der sich nicht hinreichend sicher fühlte, wie er sich dieser Unbotmäßigkeit seiner Primaner gegenüber zu verhalten habe, trug die Sache schrift­lich dem Konsistorium vor und bat um Rnweisung, was er dabei tun solle. Die ihn wenig befriedigende Rntwort des Ronsistoriums, die dazu noch bis zum 29. Mai auf sich warten ließ, lautete:Es bleibt demselben jdem Rektors unter Beziehung auf die Ronsistorial-Resolution vom 10. 5. 1810 und vom 21. 12. 1819 überlassen, die geeignete Disziplin- Maßregeln anzuwenden, dem Kantor Säckel aber aufzugeben, die Gymnasiasten mit der erforderlichen Höflichkeit zu behandeln und im Falle solches nicht geschehen sollte, daher Rnzeige zu thun."

Wir wissen nicht, worin die von Rektor hasselmann daraufhin wohl in Rnwendung gebrachten Disziplin- Maßregeln bestanden haben, dürfen aber wohl anneh­men, daß sie bei der im Grunde genommen mehr den Kantor, als die von ihm verklagten Schüler zurechtweisenden Verfügung des Ronsistoriums, nicht allzu streng ausgefallen sein werden. Rber nun ge­schah etwas, was im Schlüchterner Gymnasium bis dahin wohl noch niemals geschehen war. Die Pri­maner und Sekundaner drehten den Spieß um und reichten am 14. Mai 1820 dem Konsistorium eine Schrift ein, in der sie nicht nur das ihnen zugemutete Singen in der Rirche und bei den Beerdigungen strikt ablehnten, sondern sich auch über die Behandlung, der sie sich durch den Kantor Sockel ausgesetzt sahen, bitter beklagten. In dieser Tingabe hieß es: Shr Lehrer hasselmann habe ihnen bekannt gemacht, daß

sie nicht nur jeden Sonntag und Feiertag in der Rirche singen, sondern auch im Thor am Pulte des Kantors zwischen den übrigen Schülern Platz nehmen sollten. So sehr sie nun auch gewohnt seien, den Schulgesetzen unbedingt Folge zu leisten und allen Rufforderungen ihrer beiden sehr verehrten Lehrer, des Herrn Rek­tors hasselmann und des Renn Kollaborators Rreß, entgegenzukommen, so sei ihnen dieses doch in der Beziehung, daß sie in der Rirche ihren Platz unter den übrigen Stadtschülern einnehmen sollten, unmög­lich. Diese Schüler beständen zum Teil aus kleinen Knaben der Stadtschule. Nicht lächerlicher Hochmut sei es, der ihnen die Platznahme zwischen den Stadt­schülern zuwider mache, sondern dieses: Die Einwohner Schlüchterns betrachteten alle Schüler des Gymna­siums, selbst die älteren, die vor dem Abgänge zur Universität ständen, vollkommen wie Schulknaben, gleich den Stadtschulkindern. Sie würden, wie diese, Schuljungen genannt und auch wie solche von ihnen behandelt. Wie schmerzhaft das für sie sein müsse, werde jeder gebildete Mensch fühlen. Diese verächt­liche Meinung und Behandlung vonseiten des Publi­kums müsse aber dadurch, daß sie bei öffentlichen Gelegenheiten den übrigen Schülern völlig gleichge­stellt seien, noch bestärkt werden.

(Ein weiterer, ebenso wichtiger Grund für ihre Wei­gerung an dem Rirchen-Gesang teilzunehmen, liege für sie aber in der Persönlichkeit des Kantors Söckel, dessen Rufsicht sie in der Rirche unterworfen sein sollten. Dieser habe sie bisher derartig behandelt, daß sie sich um keinen preis dazu entschließen könn­ten, sich weiterhin ihm unterzuordnen. Der Kantor pflege in der Rirche z. B. bei der geringsten Veran­lassung, ja oft sogar ohne eine solche (z. B. wenn man im Singen nicht stets den Mund weit aufreiße und laut schreie) in ein solches Geschimpfe auszu- brechen, daß dadurch schon öfters die Aufmerksamkeit der Gemeinde erregt worden sei. Dabei belege er sie mit den gemeinsten Namen wieDu Tsel",Du Schlingel" und stoße Drohungen aus, wie z. B.Ich schlage Dir die Zähne in den Hals" oderIch reiße Dir die Därme heraus". Tr habe auch schon einzelne von ihnen in der Rirche und bei Leichenbegleitungen geschlagen. Selbst auf der Straße verfolge der Ran- tor sie, so sei er einem von ihnen, der seinen Zorn auf sich gezogen habe, eine ganze Strecke schimp­fend nachgelaufen und habe auf ihn eingeschlagen. Als sie noch jünger gewesen seien, hätten sie sich dies gefallen lassen, jetzt seien sie aber fest entschlos­sen, die Schule zu verlassen und ein anderes Gymna­sium zu beziehen, wenn ihre Bitte nicht erhört werde. Zudem könnten sie dem Kantor nicht einmal beim Gesänge viel nützen, weil sie meistens gar nicht fingen könnten. Die Zahl der jüngeren Schüler, die zu singen verständen, sei groß genug, und es liege nur am Kantor selbst, wenn er diese nicht anhalte, am Gesang teilzunehmen. Sie bäten deshalb, von der Verpflichtung, in der Rirche ihren Stand beim Ran- tor einnehmen zu müssen, befreit zu werden.

Unterschrieben hatten die Primaner und Sekun­daner des Gymnasiums: W. Rollmann aus Geln- Hausen, H. Manns aus Schwarzenfels, Peter Manns aus Gberzell, H. von Gehren aus Hanau, h. Ghm aus Schlüchtern, K. Stern aus Schwarzenfels, G. Rnieling aus Iesberg.