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Seite 254 AAAAAAAASKASSAAAKAAAKAAS Unsere Heimat HHEHtzHHtzEHEHHtzHHtzHHHHHEH Nr. 32/33

die betreffenden Gesänge ausführe." Kantor Iöckel scheint sich damals in diesen Bescheid des Konsistoriums zu hanau, wenn auch sicherlich im Innern stark grol­lend, einstweilen geschickt zu haben, denn erst 9 Jahre später, am 21. April des Jahrs 1819, lief wieder eine Beschwerde in dieser Beziehung von ihm ein, die am 5. Juni 1819 den beiden Schlüchterner Pfarrern Batst und Osius die Veranlassung gab, den nachfol- genden Bericht an das Konsistorium zu Hanau ab­gehen zu lassen.

„Es war freilich früher Gbservanz jGewohnheitj, daß alle Schüler des hiesigen Gymnasiums nicht nur in Prozession in alle Kirchen jGottesdienstej und auf die Leichen gingen und den Tantor im Singen unter­stützten und zwar dies ohne weiteren Instand aus denen Gründen, weil 1) fast alle Schüler hier aus der Stadt und also zu denen ihren Mitbürgern zu leistenden kirchlichen Verrichtungen verbunden waren. 2) weil keine Unterrichtsstunden in die Zeit solcher Gottesdienste, wie bei Betstunden und Leichen, sie davon abhielten. Oft war es dsmeohngeachtet der ^all, daß größere Schüler wegen nicht mit ihrem Alter und Bildung übereinstimmenden, inhumanen ihnen gemachten Forderungen und Zurechtweisungen des Kantoren sich selbst von dem Stande im Thor und denen öffentlichen Leichen dispensierten und da­durch manche Veranlassung zu Unannehmlichkeiten gaben. So war es sonst, so war es bisher. Per Zustand der Dinge hat sich nun dahin abgeändert, daß jetzt beinahe zwei Drittel der Schüler des eigent­lichen Gymnasiums aus Fremden aus der Nähe und Ferne bestehen, welche aus sehr bedeutende Kosten ihrer Eltern in der Absicht hier sind, Sprachen und Wissenschaften zu erlernen und welche als solche keine natürliche Verpflichtung aus sich haben, den Gesang bei denen Taufen, Trauungen und Leichen der hiesi­gen Einwohner zu führen. Ferner nimmt der erteilt werdende Unterricht weit mehr Zeit weg, als es früher der Fall war, in dem sonst auf 4—5 Stunden des Tags der ganze Unterricht sich beschränkte, jetzt aber die Gymnasiasten täglich 9 Stunden beschäftigt werden und nur die Mittagsstunde, wo Betstunden und Leichen vorfallen, ihnen zum Essen und zur Er­holung bleiben. Schon aus diesen natürlichen Gründen sehen wir uns zur Aeusserung des Wunsches veranlaßt, die Schüler des Gymnasiums von diesem Zwange zu entbinden! auch würde es auswärtigen Eltern — wie wir schon öfters hören mußten — sehr unange­nehm sein, wenn ihre Söhne ganz gegen den Zweck ihres hiesigen Aufenthalts in ihrer eigentlichen Be­

stimmung gestöret und mit Strenge zu dieser Ver­pflichtung nach früherem Klosterzwange angehalten werden sollten.

Uns scheint es in dieser Hinsicht notwendig, das Gymnasium von der Bürgerschule abzusondern und denen Schülern des ersten alle Rechte anderer auf andern Gymnasien zuzugestehen! aber dagegen die Schüler der 4ten und 5ten Klasse dazu zu verbinden, was sie als Kinder der hiesigen Einwohner ihren Mit­bürgern schuldig sind. So werden denn alle solche Verrichtungen — da die Gegenwart des Gymnasiums für uns zufällig ist — hier so gut, wie in Steinau und andern ähnlichen Orten ungehindert vonstatten gehen. Dieses wird umsomehr der Fall sein, wenn der jetzige Tantor in denen untern Tlassen und be­sonders aus denen jungen Leuten, welche zu künf­tigen Landschullehrern sich bilden wollen, stets einen Singchor unterhält und diesen außer dem Singunter- richt des Organisten eine besondere Stunde zur Uebung widmet.

Außerdem halten wir es der Ordnung und auch der Unterstützung des Gesangs wegen für ganz zweck­mäßig, ja erforderlich, daß alle Schüler ohne Aus­nahme so lange sie das hiesige Gymnasium besu­chen, an Sonn- und Feiertagen im Thor sich auf­halten.

Dann wird, wenn besonders humane, mit dem Geist der Zeit und der jetzt. herrschenden Erziehung übereinstimmende Begegnung des Eantors gegen die Schüler stattfindet, jede Ursache zu ferneren Klagen verschwinden und gewiß werden dann aus freiem Willen selbst die größeren Schüler am Pult den Tantor im Singen unterstützen und zwar das leisten, was liebevolle Behandlung und nicht strenger Zwang von ihnen wünscht.

Indeme wir höherer Entscheidung — welche un- verschreiblich nach vorhergegangener persönlicher An­wesenheit und Untersuchung des Herrn Inspektors bestimmt gegeben werden kann — dieses untertä­nig anheim stellen, verharren wir sub remissione Tommunicati.

Respektvoll Eines hochpreißlichen Evangelischen Tonsistoriums untertänigst gehorsamst

Baist. Gsius."

Schlächtern, den 5. Junius 1819.

Pas Konsistorium pflichtete der Anschauung der beiden Pfarrer bei und wies den Kantor mit seinem Gesuche ab.

(Zortsetzung folgt)

T>ie Glocken der

von Wilhelm p

^m 9. September 1931 sind 200 Jahre verflos- sen, seit die Reinhardskirche in Steinau a. d. z * Straße eingeweiht wurde. Ein schönes Bau­werk, das sich mit seinen barocken Formen gut in das Stadtbild einfügt. Ich habe noch nicht ermitteln kön­nen, welcher Baukünstler den Plan entworfen hat, der ein Verständnis für eine evangelische Predigtkirche erkennen läßt, das für die Kunstgeschichte sehr be­achtenswert ist. Leider ist die Kirche jetzt in einem recht verwahrlosten Zustande. Es wäre leichter gewe-

Ueinhardskirche

f e i f f e r, Steinau

sen, gründliche Herstellung-arbeiten vorzunehmen, als die Schäden noch nicht so groß und die Vermögensver­hältnisse besser waren als heute. Aber die Staats­behörden, die den hohen künstlerischen Wert des Bau­werkes kennen, und die Freunde der Kirche in un­serer Stadt sind bemüht, auch aus unserer Armut Mittel flüssig zu machen, die unsere Reinhardskirche vor dem verfall behüten und ihr vielleicht eine neue Bedeutung verschaffen können, nachdem ihr ursprüng­licher Zweck hinfällig geworden ist