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Nr. 30/31 SSZSSSSSAAKSSSSSSSSSSASS Unsere vertrauen auf die Tätigkeit der Lehrer ihre Söhne hierher jnach Schlüchtern), und die Lehrer hatten die Freude, manche wohl vorbereitete, an Wissen- schaft und Sittlichkeit erzogene Jünglinge zur Uni­versität zu entlassen."

Im Herbst des Jahres 1805 gaben die im Gym­nasium abgehaltenen Examina dem neuen Rektor Hasselmann die Veranlassung, dem Schüleralbum fol­genden in lateinischer Sprache abgefaßten Eintrag ein- einzuverleiben: „An den Honen des September [5. Septbr.j habe ich Peter Reinhold Hafselmann aus Hanau, geb. 1772 am 15- September, Kraft des Er­lasses des durchlauchtigen Kurfürsten Wilhelm I. ge­geben zu Lassel am 8. Febr- zum Rektor des hie­sigen Gymnasiums ernannt, das erste Examen abge­halten und nach seiner Beendung die Prämien — die jetzt in der Gestalt von Büchern gegeben werden — verteilt.

Eine prima bestand in jener Seit nicht. Empfänger der Prämien waren: In Sekunda Adam Weisel aus Schlüchtern, in Tertia Friedrich Möller aus Elm. Die dritte und vierte Prämie erhielten in (Quarta Franz Bernhard Rohlhepp aus Schlüchtern und Jo­hann Taspar Henning aus Bellings.

versetzt wurde aus der Tertia in die Sekunda Wilhelm Brenner aus Schlüchtern. Für weitere Ver­setzungen lag keine Veranlassung vor."

Rektor Hafselmann war seiner religiösen Ueber­zeugung nach Rationalist, d. h. ein reiner Verstandes­christ. Manchen alten, noch aus der Seit der engen Verbindung des Gymnasiums mit der Kird/e herstam­menden Gepflogenheiten stand er daher, wenn auch nicht abweisend, so doch verhältnismäßig gleichgül­tig gegenüber. So z- B. auch der eilten Sitte, daß die Gymnasiasten an sämtlichen Gottesdiensten teilneh- men mußten und nicht nur in der Kirche, sondern auch bei den Beerdigungen durch ihren Gesang mit= zuwirken hatten.

Deutlich spricht sich dies in seinen Aeusserungen an­läßlich einer Beschwerde des Amtmanns Mühlhause zu Altengronau aus, in der dieser am 2. Januar 1810 den Antrag stellte, seinen bereits konfirmierten Sohn von der Teilnahme an diesen Gesängen zu befreien, da er ihn nicht auf das Gymnasium geschickt habe, um Singen zu lernen, sondern um andere nützliche Kenntnisse zu sammeln.

Von seiner vorgesetzten Behörde aufgefordert, sich hinsichtlich dieser Beschwerde des Amtmanns gutacht­lich zu äußern, berichtete Rektor Hafselmann, der Gegenstand, den Amtmann Mühlhause bei seiner Be­schwerde im Auge gehabt habe, betreffe besonders das Begleiten der Leichen und die Besuchung der wöchentlichen zwei Betstunden Dienstags und Don­nerstags Mittags um 12 Uhr, nebst die hierüber dem Herrn Kantor [als dem Leiter des Gesangs babei] verliehene Gewalt über die Schüler. Gb nun gleich nach einer alten Gbfervanz fGewohnheitj alle Schü­ler des Gymnasiums den Leichen und Betstunden bei­wohnen und ganz besondere Exemtionen [Ausnahmen] um der Gleichheit willen, die unter Schülern stattfin- den müsse, nicht vorgenommen werden könnten, so­bald als angenommen werde, daß jeder das Gymna­sium Besuchende auch die Leichen begleiten und den Betstunden beiwohnen müsse — von den sonn- und festtäglichen Besuchen sei hier nicht die Rede, was

tfeinnit tzHEHOOGHGHDHG:HEGtzHGHH:ODH Seite 233 sich von selbst verstehe — so könnte dennoch seiner Ansicht nach dem Gesuch des Herrn Amtmanns Mühl- Hause nachgegeben werden, weil der junge Mühl­hause nicht musikalisch sei, keine Stimme zum Sin= gen habe, mit den gewöhnlichen Gesängen nicht be­kannt sei, weil die Betstunden um 12 Uhr in die Stunden des Mittagessens fielen, und endlich, weil derselbe etwas in späteren Jahren, als gewöhnlich sei, nach Schlüchtern geschickt worden sei und manches nachzuholen habe.

Im weiteren Verlauf seines Schreibens kam der Rektor dann darauf zu sprechen, daß Kantor Iöckel schon viel über Versäumnisse bei diesen Gesängen ge­klagt habe. Er selbst [ber Rektor) glaube sich aber in dieser Beziehung keinen Vorwurf machen zu müs­sen, da er die Schüler jeder Seit ermähnt habe, den Forderungen des Kantors gerecht zu werden. Da er aber in der Versäumnis einer Betstunde, die ohnehin, zumalen im Sommer, so nahrungslos sei für den Geist, so wenig geeignet sei, den Wert der öffentlichen Gottesverehrung geltend zu machen, kein großes Ge­wicht legen könne; denn worin bestehe im Sommer eine solche Betstunde? — Drei, höchstens vier alte Weiber seien versammelt, man singe 2 Verse, das gewöhnliche Bestunden-Gebet werde abgelesen, darauf der Segen erteilt — so habe er dem Herrn Kantor mehrmalen gesagt, da jene Betstunden kein starkes Thor erforderten, könne man schon weniger strenge darin sein. Er habe ihn aud} darauf aufmerksam gemacht, daß zu Seiten der Ferien ja mehr als 2/3 der Schüler fehlten, weil sie in der Heimat seien, und daß es dann in der Kirche auch ohne sie gehe. Er möchte sich daher mit den Schülern der (Quartal, die wohl sämtlich Einheimische seien, begnügen. Er wolle den Präceptor Klebe [von der Stadtschule) an= weisen, sie besonders im Gesang zu unterrichten.

Was nun die Bestrafung der Knaben anlange, so würde er es lieber sehen, wenn eine solche seiner­seits [bes Kantors] unterbleibe. Er möge ihm jedes vergehen anzeigen. Da er von Bestrafung gespro­chen habe, so wolle er die Gelegenheit benutzen, um zugleich um neue Vorschriften betreffs der Disziplin zu bitten.

Er bitte daher, daß den Lehrern in den oberen Klaffen des Gymnasiums der Gebrauch des Stocks, oder aber, wenn man sich nicht zu sehr dem Puris­mus jhier Strafreinigungseifer] neuerer Seit hingeben wolle, dann doch der häufige Gebrauch des Stocks, als ein dem Geist der Seiten nicht gemäßes, von den Veteranen in der Pädagogik (Quintilianus in seinem Taedi vero pueros nolim [bas hauen der Knaben möchte ich nicht gern] verworfenes, von Rousseau verabscheutes und von so vielen älteren und neueren als untauglich erkanntes Mittel untersagt werde und daß seine mäßige Anwendung höchstens in der unteren Rlasse bei vielen und unruhigen oder trägen Rindern, wenn man außerdem nicht mit ihnen fertig werden könne, als Abkürzungsmittel statt eines weitläufi­gen, zeitraubenden und zu nichts frommenden Mo- ralifierens gestattet werde, ba^ bei der Bestrafung mit Worten nie die Achtung, die der Menschheit ge­bühre, verletzt werde und stets jener Satz des tief­fühlenden und scharfsichtigen (Quintilians: Summa re- verentia bebetur pueris. (Su deutsch: „Die größte Rüs­tung ist man den Knaben schuldig"), beherzigt werde,