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Seite 252 ^^^^^^^^c^^^ß^ Unsere Heimat t^c^^^^^c^e^^^c^cis Nr. 11

Hütten noch ein anderes Privileg für Hausen. Es be­fand sich im Schloß eine Kapelle, die dem heilig. Apostel Jacobus geweiht war. Weil Frowin mid seine Gemahlin Kunigunde, eine geborene von Hatt- stein, große Vorliebe für das Kapellchen trugen, er­hielten sie auf ihr Ansuchen von mehreren römischen Kardinälen einen Ablaß bewilligt für alle, die nach reumütiger Beichte und Kommunion an den Fest­tagen der Auferstehung unsers Herrn, Maria Licht­meß und Aufnahme in den Himmel, Allerheiligen und am Jahrtag der Einweihung die Kapelle besuch­ten. Ein gespendetes Almosen sollte, wie es in oen damaligen Ablaßbriefen ständig hieß, dazu dienen, „das Gotteshaus baulich zu unterhalten und es mit Büchern, hl. Gefäßen, Lichtern, Zierraten und allem andern beim Gottesdienst Notwendigen auszustatten."

Noch im 18. Jahrhundert wurde in der Schloß­kapelle Gottesdienst gehalten. Im vorhergehenden Jahrhundert, den 6. und 7. September 1678, hatte daselbst der Weihbischof von Mainz, Dr. Gottfried Adolf Volusius, sogar die Firmung den Angehörigen der Pfarreien Salmünster und Orb gespendet. 3)

Auch von einer feindlichen Einnahme des Schlosses erzählt uns die Geschichte. „Reichard, Erzbischof und Kurfürst zu Tier, so lautet der Be­richt, Ludwig, Pfalzgraf bei Rheine und Herzog von Bayern, und Philippus, Landgraf zu Hessen, haben dem Frowin von Hütten 1522 im Monat Oktober, auf Mittwoch St. Serveritag (22. Okt.), eine Fehde zugeschrieben und überschickt; alsbald darnach, folgen­den Freitags, mit Heereskraft ihn und die Seinen überzogen; seinen Sitz Hausen, darzu Salmünster ge- waltiglich eingenommen und erobert; alles wider ge­meine Recht und Landfrieden zu seinem merklichen meine Recht und Landfrieden zu seinem merklichen, unleidlichen Schaden und Nachteil." Auf Frowins Beschwerde erging unter dem 9. Juni 1523 vom Reichstag zu Nürnberg ein kaiserlicher Regimen^s- Urteilsbrief, daß Trier, Pfalz und Hessen den Herrn Ritter Hausen und Salmünster wieder zustellen soll­ten. Nochmals erfolgte am 12. Dezember desselben Jahres ein kaiserliches Mandat mit einer Fristsetzung von 14 Tagen. Indes war die Macht des Kaisers den deutschen Fürsten gegenüber schon damals so sehr gesunken, daß sein Befehl erst nach drei Jahren aus­geführt wurde jedoch hauptsächlich aus dem Grunds, weil Frowin von Hütten sich im Bauernkriege auf Seiten der Fürsten als tapferen Ritter bewährt hatte.

Nach einigen Jahren ging die Burg Hausen in an­dern Besitz über. Ritter Frowin von Hütten, der als mainzischer Rat und Oberamtmann im kurfürstlichen Schloß zu Steinheim a. M. Wohnung genommen, verkaufte nämlich im Jahre 1528, da er keine männ­lichen Nachkommen hatte, seine sämtlichen Güter una Besitzungen im Kinzig-, Kling- und Joßgrunde seinen Vettern Ludwig und Ulrich von Huttenaus der Frankenberger Linie. Die neuen Eigen­tümer nahmen bald darauf in Gegenwart mehrerer adeliger Herren Martin von Heusenstamm, Ritter, Wolfs Behem, mainzischer Marschall, Johann und Konrad von Hansteyn auf dem Rathaus zu Sal­münster und in der Burg zu Hausen die Erbhuldigung

s) Vor mehren Jahren fanden sich unter dem Schutt der ehemaligen Burg Menschengebeine, was zu der Annahme be­rechtigt, daß die Kapelle als Begräbnisstätte der Adeligen gedient hat.

von ihren Untertanen entgegen. Hierbei leisteten die Mannschaften folgenden Eid: „Ich soll und will Herrn Ludwigen, Ritter, und Ulrichen von Hütten, Gebrüdern, meinen Herren und Junkherrn und ihr-m Erben als getreu, hold, gewertiger und gehorsam sein und ein recht Erbhuldigung thun als Einer seinen rechten Erbherrnmann sein und thun, alle Ihren und derselben Erben Schaden warnen und Frommen wer­ben, Ihr Gericht, Oberteil und Gewalt fürdem uno hegen, auch ihr Gepot und Verpot getreulich helfen handhaben. Ich soll und will auch nit gestatten nach meinem Vermögen, daß meine Herren und Junk- Herren von Niemands keinerlei Gewalt oder Macht geschech ohn Argelist und ohn alles Gefährde. Also helf mir Gott und die Heiligen."

Nur elf Jahre haben die Frankenberger die erwor­benen Ortschaften und Güter behalten, als sie diesel­ben im Jahre 1540 um 26 000 Gulden an den Erz­bischof und Kurfür sten von Mainz, Al­brecht von Brandenburg, weiter veräußerten. Aus dem neuen Gebiet bildete dann die kurfürstliche Regierung ein eigenes Bezirksamt Hausen. H Dahin gehörten Alsberg, Willenroth und Schönhof, ferner die Dörfer im Joßgrund: Meines, Burgjotz, Oberndof und Pfaffenhausen, endlich die Fuldische Pfandschaft Salmünster, Soden, Salz und Ahl zu Zweidrittel, während das andere Drittel den von Hütten zum Stolzenberg verblieb. An der Spitze oes Amtes stand ein Oberamtmann 5) mit oem Wohnsitz im Schloß. Er wurde stets aus dem Adel genommen, hatte nebst seiner Familie in der Stifts­kirche zu Salmünster einen besonderen Ehrenplatz so­wie das Vorrecht, nach seinem Ableben im Chöre des Gotteshauses bestattet zu werden. Außer der Reprä­sentation oblag ihm die Pflicht, die Beamten und die Ortsdiener zu bestätigen, dem Hochgerichte in Salmünster vorzustehen, die städtischen und kirchlichen Jahresrechnungen zu visieren u. dergl. Die eigent­liche Verwaltung aber lag in Händen des Amts-

4) Das Kurmainzische Wappenrad findet man noch öfters

in dem ehemaligen Amtsbezirk an Walddistrikt- und Grenz­steinen.

6) Folgende Namen sind uns bekannt: 1545 Moritz Steffa uud Gemahlin Margarete Kodewitz von Aulenbach, 1550 Vincenz von Wolfskeel, 1562 Berthold v. Wintzingerode, 1566 Hans Leonard Kodewitz v. Aulenbach, Mainzischer Rat, 1575 Wolfs Riedesel v. Bellersheim, 1597 Johann Brendel v. Homburg, Oberst, 1603 Ioh. Hartmann v. Bicken, dessen Mutter Anna geb. Brendel, eine Schwester des Kurfürsten, am 14. 12. 1605 im Alter von 80 Jahren zu Hausen starb, 1617 Heinrich Greifenklau v. Vollraths, 1630 Herr v. Ingelheim, 1645 Ritter Arbogast v. Andtlau, 1651 Freiherr o. Bicken, 1653 v. Bettendorf, 1664 Anton Sinolt, gent. Schütz, Dr. jur. ntr., 9. 7. 1672 in der Stiftskirche begraben, 1673 Ioh. Peter Lukas Kött v. Wanscheidt, Herr zu Udenhain, Regierungs- rat, 1677 Ioh. Engelbert v. Döttigheim, 1681 Ioh. Freiherr von und zu Hattstein, Kammerrat, Gemahlin Wilhelma Mar- gareta v. Eltz, 1699 Freiherr Jörg Anton von Riedt, gent. Rettig v. Baßenheim, Hofratspräsident, Großhofmeister u. Kanzleidirektor. Er wurde am 10. 2. 1699 durch Herrn von der Hees, Oberamtmann zu Starckenburg, im Schloßsaal den Unterbeamten und Gemeindevertretern vorgestellt. „Die von Salmünster, Soden und Ahl standen auf der Linken vom vom Eingänge, die übrigen zur Rechten beim Ofen und der Treppentür nach der Küche zu." Der Baron war vermählt mit Sophie Eleonore v. Hardinghausen, die am 9. 2. 1713 beim Hochaltar der Stiftskirche begraben wurde, er selbst folgte ihr am 23. 12. 1718. Sein Amtsnachfolger war (1719—1740) Ioh. Philipp Friedrich Freiherr v. Forstmeister zu Gelnhausen, Geheimrat, verehelicht mit Margareta Eli- sabethe v. Schleiffras, er wurde den 6. 10. 1740 im Chor der neuen Kirche beerdigt. Nachfolger 1740 Freiherr Anselm Franz Ritter v. Grünstein, 1765 Herr v. Weyhers. —