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Wochenblatt
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Hanau, Donnerstag den 19. Dezember 1867.
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Gesetzgebung.
Die Nr. 87 des Amtsblattes de 1867 ist erschienen und ausgegeben worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
Bekanntmachung.
Auf den dem Betriebe übergebenen Strecken der Bebra-Hanauer Eisenbahn sollen vom 1. Januar 1868 ab Bahnärzte angenommen werden, und zwar zunächst einer auf der Strecke Ha- nau-Wächtersbach und zwei auf der Strecke Bebra-Fulda. Die Bedingungen können bei den Stationsvorständen zu Hanau, Gelnhausen, Fulda und Hersfeld eingesehen werden. Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche bis zum 23. d. M. 3 Portofrei an uns einzureichen.
Cassel am 4. T ezembex 1867.
Königliche Eisenbahndirektion.
Bekanntmachung.
Erfahtungsmäßig tritt während der Weihnachtszeit eine sehr bedeutende Steigerung des Post- Päckereiverkehrs ein. Zwar werden Seitens der Postbehörden die umfassendsten Maßregeln getroffen, um die ordnungsmäßige Expedition der außerordentlich zahlreichen Packeisendungen sicher zu stellen. Das Publikum ist indeß im Stande, auch seinerseits dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich
steigende Verkehr pünktlich bewältigt werde, sobald nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den letzten Tagen bei den Posten zu- sammentrifft.. Es ergeht deshalb an die Versender das Ersuchen, die Aufgabe der Packereien mit WeihnachtSfendungen nicht auf die letzten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, vielmehr im eigenen Interesse und zur Förderung des Ge- sammtverkehrs auf eine angemessen frühzeitigere Absendung jener Päckereien Bedacht zu nehmen.
Zugleich wird empfohlen, daß die Signatur und der Name des Bestimmungsorts auf den Packeten recht deutlich und unzweideutig angegeben und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der Emballage befinden sollten, von derselben entfernt oder wenigstens unkenntlich gemacht werden.
Cassel am 5. Dezember 1867.
Der Oberpostdirektor.
Domainenverpachtung.
Das Königliche Domainengut Winne bei Herrenbreitungen, im Kreise Schmalkalden, 502| Acker Grundfläche enthaltend, soll zur anderweiten Verpachtung von Trinitatis 1868 an öffentlich ausgeboten werden, wozu Termin auf
Montag den 6. Januar k. I., Morgens 10 Uhr,
in das Lokal der unterzeichneten Behörde bestimmt ist. Pachtbewerber haben über landwirthschaftliche Qualifikation und über den Besitz eines disponi- beln Vermögens von 10,000 Thalern sich durch glaubhafte Zeugnisse auszuweisen Die näheren Pachtbedingungen und LicitationSregeln liegen bei der