Wochenblatt für den vorhinnigen MegierungsbezirkKana«.
Hanau^ Donnerstag den 12. Dezember 1867.
Gesetzgebung.
Die Nr. 85 und 86 des Amtsblattes de 1867 sind erschienen und ausgegeben worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
Domaittenverpachtttttg.
Die Domainengüter Dalheim und Elisen- h o f, im Kreise Buren, welche bisher zusammen für Rechnung des Staats verwaltet worden sind, sollen nunmehr einzeln und meistbietend verpachtet wrrven.
Zu dem Gute Dalheim gehören:
Morg. Quabratrut.
1) an Hof- und Baustellen . 32 163
Gärten.......28 147
Acker........ 2209 68
Wiesen.......212 13
Weiden.......311 143
Teichen....... 3 141
Wegen, Gräben, Tristen und Unland ..... 97 40
zusammen. . 2895 175
2) die Forsthütung in mehreren Abtheilungen von vier Distrikten der Königlichen Oberförsterei Hardehausen.
DaS Gut Elisenhof enthält an
Mor-, Suadratrut,
Hof- und Baustellen. . . 6 43
Gärten....... 3 24
Acker........ 968 20
Wiesen.......76 123
Weiven.......78 109
Wegen, Gräben, Triften
und Unland.....45 146
zusammen. . 1178 105
Diese beiden Güter liegen an der Chaussee, welche von Fürstenberg nach Lichtenau und weiter nach Paderborn führt. Dalheim ist 3| Meilen und Elisenhof 4 Meilen von Paderborn, wo eine Station der Westphälischen Eisenbahn sich befindet, entfernt. Die Stadt Paderborn ist der Marktort und sind die Absatzverhältnisse günstig.
Das Kaufgeld für das von dem Pächter eigenthümlich .zu erwerbende Königliche Inventar an Vieh, Schiff, Geschirr und sonstigen Wirthschafts- geräthen für Dalheim ist auf 21,374 Thaler und der hiervon als reines Geldinventar bei der Pachtung verbleibende Theil auf 10,600 Thaler, für das Gut Elisenhof aber auf resp. 8748 und 4300 Thalern festgestellt worden. Das Pachtgelderminimum beträgt sürDalheim 7000 und für Elisenhof 3300 Thaler. Das zur Uebernahme der Pachtung von den Bewerbern nachzu- weisende disponible Vermögen ist für Dalheim auf 24,000 und für Elisenhof auf 12,000 Thaler normirt worden. Die Verpachtung erfolgt für beide Güter auf die Dauer von 18 Iah-