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MLV

1867

Wochenblatt

für den vorhinnigen

Regierungsbezirk Hanau.

Hsnau^ Donnerstag den 21. November 1867.

Gesetzgebung.

Die Nr. 82 des Amtsblattes für den Bezirk der Königlichen Regierung zu Cassel von diesem Jahre enthält?

1) Verordnung vom 7. November 1867, wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie.

2) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abthl. des Innern, vom 30. Oktober 1867, Pferdezucht­vereine betreffend.

3) desgleichen von derselben Behörde, vom 29. Oktober 1867, betreffend die Zulassung aus­wärtiger Lotterien zum Geschäftsbetriebe im Jnlande.

4) desgleichen von derselben Behörde, vom 4. No­vember 1867, wonach in Folge eines Erlasses des Herrn Ministers des Innern die zum Be­sten der Abgebrannten in Johann-Georgenstadt gesammelt werdenden milden Beiträge Seitens der im Preuß. Staatsgebiete belegenen Postau- stalten portofrei zu befördern sind.

5) Die nach den bestehenden Vorschriften den Steuer­inspektoren obliegenden Geschäfte sind für den Kreis Gersfeld dem Steuerrevisor Schuchardt zu Gersfeld, für den Bezirk Orb dem Steuer­revisor Hose zu Gelnhausen kommissarisch über­tragen worden. Alle auf die eingeführte preußi­sche Gewerbe st euer bezüglichen Ge­schäfte der Steuerinspektoren werden zedoch bis aufWeiteres auch für den Kreis

Gersfeld vom SteuerrevisorH os e zuGeln- hausen besorgt werden.

Cassel am 5. November 1867.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Ledderhose.

6) Erlaß des Herrn Ministers des Innern, die Os- fenlegung der besonderen Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung des Landtags betreffend.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden

1. Geeignete Bewerber um das erledigte Physikat Veckerhagen werden hierdurch aufgefortert, ihre deshalbigen Gesuche binnen drei Wochen anher einzureichen.

Cassel am 4. November 1867.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

V. Bischoffshausen.

2. Bewerber um das durch Ableben des seitheri­gen Inhabers erledigte persönliche Apothekenpri- Vilegium für Abterove werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Beifügung von Zeugnissen, binnen 4 Wochen dahier einzureichen.

Cassel am 5. November 1867.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

V. BischoffShauseu,