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1867.

Wochenblatt für den vorhilrnigen RegierungsbezirkHanau.

Hanau^ Donnerstag den 31 Oktober 1867.

^^setzgeLung.

Die Nr. 80 des Amtsblattes für Hessen von diesem Jahre enthält:

1) Bekanntmachung Königlicher Intendantur des 11. Armeekorps vom 6. Oktober 1867, wonach in Folge Allerhöchster Bestimmung vom 5. Sep­tember er. die Verwaltung der Knrhessischen Militairwittwen- und Waisenanstalt und der Nassauischen Militairwittwen- und Waisenkasse mit dem 15. November d. J. auf die König­liche Genera^direktion der Königlich Preußischen Militairwittwenpensionsanstalt in Berlin über« geht.

2) Verfügung vom 8. Oktober 1867, betreffend die Prüfung Behufs Erlangung der Qualifikation als Kreisphhsikus.

3) Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten vom 15. Oktober 1867, die Errichtung einer delegirten medizinischen und einer delegirten Pharmaceutischen Examinationskommission bei der Universität Marburg betr.

4) Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken, vom 9. März 1839 (Ge- S. 156), nebst Gesetz vom 16. JJsat 1853, betreffend einige Abänderungen des Regulativs vom 9. März 1839 über die Be­schäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken (Gesetzsamml. S. 225).

5) Bekanntmachung des Herrn Prohinzialsteuer- direktors vom 16. Oktober und 18. Oktober 1867:

1) die Abgabe von Ausgangsbescheinigungen in Betreff der mit dem Anspruch auf Steuerver­gütung auszuführenden Branntweins auch von den Nebensteuerämternzu Frankenberg u. Ziegenhain;

2) desgl. dem Nebenzollamt I. zu Kottowitz die Befugniß zur Abfertigung derartigen Branntweins neben der Ermächtigung zurEr- theilung der Ausgangsbescheinigung beigelegt ist.

6) Reglement über das Verfahren bei den ständi­schen Wahlen, vom 22. Juni 1842.

7) Verleihungsurkunden Königlicher Oberberg. und Salzwerksvirektion vom 2. Oktober und 5. Ok­tober 1867:

1) die dem DomänenfiskuS unter dem Namen Großen! über verliehene Bergwerkseigen- thum in den Gemarkungen der Gemeinden Großenlüder und Uffhausen, im Kreise Fulda , des RegierungsbeziokS Cassel, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Salzsoole;

2) deSgl. die dem Fiskus für die Königliche Sa­line zu Orb unter dem Namen O r b ven. Bergwerkseigenthum in der Gemarkung der Gemeinde Orb, im Kreise Gelnhausen des Regierungsbezirks Cassel, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Salzsoole.

8) Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten vom 21. Oktober 1867, wonach die gesetzlichen Bestimmungen über die Studienzeit zu Mar­burg aufgehoben, dagegen die gesetzliche Vor­schrift wegen l^jährigen Besuchs preuß. Uni­versitäten eingeführt wird.