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den 2. Januar 1868, eventuell zweiter Verkaufstermin auf den 30. Januar 1868 und dritter Verkaufstermin auf den 27. Febru ar 1868, jedesmal

Vormittags 10 Uhr, an hiesige Gerichtsstelle anberaumt worden.

Kaufliebhaber werden hierzu eingeladen und ewaige weitere Pfandgläubiger aufgefordert, ihre Forde­rungen im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des Nachtheils, des Ausschlusses und der Erlöschung rer Hypothek, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und durch die darüber spre­chenden Urkunden zu begründen.

Salmünster am 2. November 1867.

Königliches Amtsgericht.

3. Bockenheim. Auf den Antrag eines Hh- pothekargläubigers ist zur Vollziehung des er­kannten Verkaufs nachstehender, auf den Namen des Feilenhauers Johann Peter Müller zu Bockenheim katastrirten, in dasiger Gemarkung ge­legenen Grundstücke:

Brandvers.-Nr 35 der Schloßstraße: Pmb. V. R.

E. 4 10tg Wohnhaus, Seitenbau und Hof;

5 16^5 Garten, vor dem Hause.

B r a ndv-er s.-Nr. 37 der Schloßstraße:

E. 7 19^ff i Wohnhaus, Waschküche mit 70a |g ' Stube, Holzremise, Werkstätte,

6 Ws^ sSchmiede, Maschinenhans und Hof;

7b 10 Garten dahinter, erster Versteigerungstermin auf den 2. Januar, eventuell zweiter

den 30. Januar und eventuell dritter

den 27. Februar k. I., jedesmal

Vormittags 11 Uhr Kontumazirzeit, an AintSstelle bezielt worden.

Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Termine gehörig begründet, bei Meidung des gemeinrechtli­chen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf 'hre Kosten, anzumelden.

Bockenheim am 2. November 1867.

Königliches Amtsgericht.

Reul. vt. Fuß.

Sterb fritz. P rokl a m.

Zum öffentlichen zwangsweisen Verkaufe nach- s»lgender, auf den Namen des Georg und Ludwig

Simon, Johann Adam'S Söhne, zu Sterbfritz katastrirter, in der Gemarkung daselbst belegener Immobilien, als:

Karte. A. N.

K. 117 | 3 hinterm Buch, zw. Konrad Klein­haus und folgendem Stück;

118 | 2 daselbst, an vorigem Stück und der Trift;

116 | 2 daselbst, zw. Johannes Höflich und Johannes Müller, ist erster Verkaufstermin auf

den 19. Dezember 1867, eventuell zweiter auf

den 16. Januar 1868 und eventuell dritter auf

den 13 Februar 1868, jedesmal

Vormittags 11 12 Uhr, in das Gerichtszimmer anberaumt worden, waS Kaufliebhabern zur Nachricht dient, und werden etwaige Hypothekargläubiger ausgefordert, ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils und Benachrich­tigung auf ihre Kosten gehörig begründet geltend zu machen.

Schwarzenfels am 24. Oktober 1867.

Königlich Preußisches Amtsgericht.

H o f m a n n.

vt. Jordan.

5. Oberissigheim. Auf den Antrag eine» Pfandgläubigers sollen nachverzeichnete, auf den Namen der Ehefrau des Heinrich D ietz, Katha- rine, geb. März, in Bruchköbel, und der Ehefrau des Konrad Faß, Elisabeth, geb. März, in Lieb­los katastrirte, in der Oberiffigheimer Gemarkung gelegenen Immobilien:

K t A ^R ^n^ Dietz Ehefrau:

Gras- und Baum stück:

F. 256 9?j in den obersten Haingarten.

b) der Konrad Faß Ehefrau:

Land:

E. 138 22-*-^ an der Futterhohl;

K. 165 20 auf der Brune:

326 | 7 über der Specken;

6. 6 27 Baumstück, auf der Krebsbach:

B. 70 9^ über dem Nesselborn;

N. 49 i 4 am Teufelskopf.

Wiesen:

H. 380 16 im kleinen See;

E. 299 11|5 auf der Oberwiese.

Gras- und Baumstü ck:

F. 114 9^ in den Haingarten, zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf