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a. den Grad und T ienstkaraktcr des Adressaten 3. oder das Amt, welches derselbe in der Marine­verwaltung bekleidet,

b. die Angabe:

an Bord Seiner Majestät Schiff (Name des Schiffes)per Adresse des König­lichen Hofpostamts in Berlin." Die Berichtigung des vorgedachten Betrages muß bei der Po st an st alt am Aufgabeorteerfolgen.

Die in Rede stehenden Briefe unterliegen somit 4. in Ansehung dieses Betrages dem Frankozwange.

Rekommandirte Briefe, ferner Geld- und Paket- sendungen sind von der gedachten BeförderungS- Weise und Portoermäßigung ausgeschlossen, ebenso die den vorstehenden Bestimmungen nicht ent­sprechenden Briefsendungen.

Berlin am 15. November 1867.

Generalpostamt.

v. Philipsborn.

Besondere Bekanntmachungen der Derwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Den Herren Bürgermeistern diene hier­mit zurNachricht, daß in der Waisenhaus­buchhandlung zu Hanau: der Tarif zur Einschätzung in die Klas- . senstener sowohl, als auch Formularpa- ' pier zur Klassensteüerzugangs- und Ab­gangsliste, sowie zu Feuervers-Register zu haben ist.

2. In dem Verlagskomtoir des reformirtenWai- sendanfes zu Cassel ist erschienen und da­selbst, sowie bei sämmtlichen Distributoren, Buch- bindern rc. zu haben:

Der amtliche

Quart-Kalender

für das Jahr 1868.

Derselbe enthält neben einer Reihe unterhalten­der und belehrender Aufsätze ein Verzeichniß der vornehmsten Messen, Kram- und Viehmärkte,, sowohl in hiesigen als benachbarten Landen, so­wie eine vollständige Uebersicht der in Cassel ab­gehenden und ankommenden Personenzüge und an­dere gemeinnützige Gegenstände. Der Preis die­ses Kalenders, incl. des Stempelbetrages von 3 Sgr., beträgt für

Thlr. Sgr

1 Exemplar, roh 44 Sgr., 9 Stück zusammen .... 1 9

1 geheftet..... 5

1 durchschossen . . . 6

Die Königliche Stadtrezeptur befindet sich vom 23. d. M. an im Hause Nr. 53 der Steinheimer- straße, gegenüber der Hirschpumpe, linker Hand gleicher Erde.

Freitag den 22. November bleibt dieselbe des Umzugs wegen geschlossen.

Hanau am 12. November 1867.

Der Stadtrezeptor Müller.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 14 Satz a. des Klassen­steuergesetzes vom 1. Mai 1851 werden alle die­jenigen Personen in hiesiger Stadt, welche beider ersten Steuerveranlagung für das laufende 2. hal­be Jahr entweder Übergängen oder erst später steuerpflichtig geworden oder inzwischen hierher verzogen sind, hierdurch davon in Kenntniß gesetzt, daß die Rolle über nachträglich veranlagte Klassensteuer für das 2. Semester d. I. an die Königliche Stadtrezeptur dahier zur Zeit noch Mühlstraße Nr. 12, vom 25. d. M. an aber Steinheimerstraße Nr. 53 zur Erhebung abge- geben worden ist und daß jeder betreffende Steuer­pflichtige daselbst seinen Steuerbetrug, welcher in der Kürze entrichtet sein muß, erfahren kann.

Hanau am 14. November 1867.

Der Königliche Steuerinspektor Goullon.

Katharine Rüffer ledig, 26 Jahre alt, von Hohenzell, hat um Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika nachgesucht.

Schlächtern am 11. November 1867. Königliches Landrathsamt, v. Wolfs.

Nachstehende, der Landkirchenkasse gehörige Gü­ter stücke in hiesiger Gemarkung sollen

Montag den 2. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, in meiner Wohnung auf 6 Jahre meistbietend ver­pachtet werden:

A. Ackerland:

1

Mrg. 37

Rth. im Neuenfeld,

Gewann 8

4

4

allda,

Gewann

9;

1

, 1

ff

ff

18;

31

, 33

ff

ff

19;

21

25

ff

12;

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8

ff

ff

7;

3

4

9|

tf

ff

7;

B. Wiese:

| 10 auf dem Bruch, Gew. 15.

Hanau am 18. November 1867.

Der Kirchenverwalter Winter.