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a. den Grad und T ienstkaraktcr des Adressaten 3. oder das Amt, welches derselbe in der Marineverwaltung bekleidet,
b. die Angabe:
„an Bord Seiner Majestät Schiff (Name des Schiffes)per Adresse des Königlichen Hofpostamts in Berlin." Die Berichtigung des vorgedachten Betrages muß bei der Po st an st alt am Aufgabeorteerfolgen.
Die in Rede stehenden Briefe unterliegen somit 4. in Ansehung dieses Betrages dem Frankozwange.
Rekommandirte Briefe, ferner Geld- und Paket- sendungen sind von der gedachten BeförderungS- Weise und Portoermäßigung ausgeschlossen, ebenso die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden Briefsendungen.
Berlin am 15. November 1867.
Generalpostamt.
v. Philipsborn.
Besondere Bekanntmachungen der Derwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Den Herren Bürgermeistern diene hiermit zurNachricht, daß in der Waisenhausbuchhandlung zu Hanau: der Tarif zur Einschätzung in die Klas- . senstener sowohl, als auch Formularpa- ' pier zur Klassensteüerzugangs- und Abgangsliste, sowie zu Feuervers-Register zu haben ist.
2. In dem Verlagskomtoir des reformirtenWai- sendanfes zu Cassel ist erschienen und daselbst, sowie bei sämmtlichen Distributoren, Buch- bindern rc. zu haben:
Der amtliche
Quart-Kalender
für das Jahr 1868.
Derselbe enthält neben einer Reihe unterhaltender und belehrender Aufsätze ein Verzeichniß der vornehmsten Messen, Kram- und Viehmärkte,, sowohl in hiesigen als benachbarten Landen, sowie eine vollständige Uebersicht der in Cassel abgehenden und ankommenden Personenzüge und andere gemeinnützige Gegenstände. Der Preis dieses Kalenders, incl. des Stempelbetrages von 3 Sgr., beträgt für
Thlr. Sgr
1 Exemplar, roh 44 Sgr., 9 Stück zusammen .... 1 9
1 — geheftet.....— 5
1 — durchschossen . . . — 6
Die Königliche Stadtrezeptur befindet sich vom 23. d. M. an im Hause Nr. 53 der Steinheimer- straße, gegenüber der Hirschpumpe, linker Hand gleicher Erde.
Freitag den 22. November bleibt dieselbe des Umzugs wegen geschlossen.
Hanau am 12. November 1867.
Der Stadtrezeptor Müller.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 14 Satz a. des Klassensteuergesetzes vom 1. Mai 1851 werden alle diejenigen Personen in hiesiger Stadt, welche beider ersten Steuerveranlagung für das laufende 2. halbe Jahr entweder Übergängen oder erst später steuerpflichtig geworden oder inzwischen hierher verzogen sind, hierdurch davon in Kenntniß gesetzt, daß die Rolle über nachträglich veranlagte Klassensteuer für das 2. Semester d. I. an die Königliche Stadtrezeptur dahier — zur Zeit noch Mühlstraße Nr. 12, vom 25. d. M. an aber Steinheimerstraße Nr. 53 — zur Erhebung abge- geben worden ist und daß jeder betreffende Steuerpflichtige daselbst seinen Steuerbetrug, welcher in der Kürze entrichtet sein muß, erfahren kann.
Hanau am 14. November 1867.
Der Königliche Steuerinspektor Goullon.
Katharine Rüffer ledig, 26 Jahre alt, von Hohenzell, hat um Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika nachgesucht.
Schlächtern am 11. November 1867. Königliches Landrathsamt, v. Wolfs.
Nachstehende, der Landkirchenkasse gehörige Güter stücke in hiesiger Gemarkung sollen
Montag den 2. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, in meiner Wohnung auf 6 Jahre meistbietend verpachtet werden:
A. Ackerland:
1
Mrg. 37
Rth. im Neuenfeld,
Gewann 8
4
„ 4
„ allda,
Gewann
9;
1
, 1
„ ff
ff
18;
31
, 33
ff
ff
19;
21
„ 25
ff
12;
u
„ 8
ff
ff
7;
3
4
„ 9|
tf „
ff
7;
B. Wiese:
| „ 10 „ auf dem Bruch, Gew. 15.
Hanau am 18. November 1867.
Der Kirchenverwalter Winter.