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5. Nachdem durch Entschließung deS Herrn OPer- Präsidenten die Veranstaltung einer Hauskollekte für die durch Hagelschlag und Wasserfluth amZ2. Juli d. I. beschädigten Einwohner der Gemeinven Sarnau, Allna, Weipoldshausen, Bürzel, BeMK- dorf und Ginseldorf, im Regierungsbezirke Cassel, für die nächsten 3 Monate mit der Maßgabe genehmigt worden ist, daß der Ertrag der Sammlungen hiernächst an die Polizeidirektion in Marburg abgeliefert und von dieser unter die Gemeinden nach Verhältniß des Schadens vertheilt werde, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 9. November 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
v. Bisch offsh aus en.
6. Bekanntmachung.
Für die Verpachtung der Restauration auf dem Bahnhose zu Langenselbold, einschließlich einer Wohnung für den Restaurateur, ab 1. Januar 1868 im Wege der Likitation, ist Termin auf den 9. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden.
Die Pachtbedingungen können bei demStations- vorstande zu Langenselbold eingesehen werden.
Qualifizirte Unternehmer werden eingeladen, ihre Anerbietungen unter der Aufschrift:
„Offerte zur Uebernahme der Restauration aus dem Bahnhöfe zu Langenselbold"
versiegelt und portofrei an ;bte unterzeichnete Direktion Pis zum festgesetzten Termine einzusenden.
Später eingehende Offerten können nicht berücksichtigt werden.
Cassel am 8. November 1867.
Königliche Eisenbahndirektion.
7 Bekanntmachung.
In Gemäßheit besitz. 3^devAllerhöchstenVerordnung vom 24. August d. I., das Münzwesen in den neu erworbenen Landestheilen betreffend, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Königlichen Rentämter zu Orb, Hilders und Gersfeld, sowie die Königliche Renterei zu Frankenberg mit der Einlösung der Münzen Nassau- schen und Hessen-Homburg'schen Gepräges, mit Ausschluß der Vereinsthaler, gegen vollen Ersatz nach dem Werthsverhältnisse von 7 Gulden süddeutscher Währung gleich 4 Thäler Preußisch, beauftragt worden sind.
Königliche Regierung, Äbthl. für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Le d d erh ofe.
8 . Bekanntmachnng.
Mit dem 1. Dezember d. T. kommen -auf der Main-Weserbahn ermäßigte Tarifsätze für Salz- tranSporte in Anwendung.
Der betreffende Nachtrag H. zum Gütertarif vom 1. Februar 1866 ist bei den Güterexpeditionen zu -erhalten.
Cassel am 8. November 1867.
Wie Centraldirektion der Main-Weserbahn.
9. Geeignete Aerzte, welche die Staatsprüfungen absolvirt haben, werden aufgefordert, sich zur Versehung der Phhsikats- und Amtswundarztstelle zu Veckerhagen, womit der Bezug einer monatlichen Vergütung vom 20 Thaler 25 Sgr. verbunden ist, zu melden.
Cassel am 18. November 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. BischoffShausen.
10. Bekanntmachung.
ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Kaiserlich Brasilianische Generalkonsul in den Preußischen Staaten Antonio Marqucz Soares seinen Wohnsitz nach Frankfurt a. M. verlegt hat, während der bei der vormaligen freien Stadt Frankfurt beglaubigt gewesene Brasilianische Generolkonsnl Luiz Peixoto de Lacerda-Werneck zurückgetreten ist.
Cassel am 21. November 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. B i sch offshause n.
11. In Gemäßheit des §. 27 der Verordnung vom 29. September 1823 werden alle Diejenigen, welche dem vorhinnigen Justizbeamten Wiß zu Birsten als ersten Depositar des vormaligen Justizamtes daselbst Gelder oder Sachen von Geldeswerth zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen Hinterlegungsschein oder, im Falle bereits verfügter Herausgabe, die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben, hierdurch aufgefördert, ihre deShalbigen Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten, von heute an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls angenommen werden muß, daß der Zurückgabe der Kaution in jener Hinsicht ein Hinderniß nicht im Wege steht.
Cassel am 19. November 1867.
Königlicher AppellationSgericht. Luther.
vt. Heuser.
12 Domameuverpachtmrg.
Die Domainengüter Dalheim und Elisen- Hof, im Kreise Buren, welche bisher zusammen für Rechnung des lStaäts verwaltet worden sind, sollen munmehr einzeln und Meistbietend verpachtet werden.