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Vormittags 11 Uhr Kontumazirzeit, an AmtSstelle bezielt worden.
Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Termine gehörig begründet, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden.
Bockenheim am 2. November 1867.
Königliches Amtsgericht.
Reul. ‘ vt. Fuß.
8. -Hana u. Die von nachgenannten Personen, nämlich:
1) Johannes Mohr Wittwe, Anna Maria, geb. Shbold, von Rumpenheim, am 21. April 1810;
2) Konrad (Zuname fehlt) et uxor von Dör- nigheim, am 5. April 1802;
3) Konrad Sauer’« Wittwe, Margaretha, geb. Brust, von Mittelbuchen, am 20. April 1804;
4) Johannes Müller Wittwe, geb. Kersting, von Niederissigheim, am 5. Juli 1837;
5) Jakob Kaiser von Kesselstadt am 29. Februar u. 1. März 1852;
6) Konrad Schüßler und Ehefrau, Christine, geb. Lehning, in Bruchköbel, am 6. März 1855
errichteten Testamente, sollen, da die Testatoren zuverlässigen Mittheilungen zufolge theils gestorben, theils unbekannt sind und ein Antrag auf Publikation bis jetzt nicht gestellt ist,
am 4. k. M., Vormittags 9 Uhr,
im Gerichtslokal, Schloßstraße Nr. 26, von Amtswegen eröffnet werden
Die Betheiligten haben sich hierzu einzufinden, widrigenfalls die Eröffnung auch ohne ihre Anwesenheit erfolgen wird.
Hanau am 6. November 1867.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung 11.
Cöster.
vt. Frankenberg.
9. S terbfritz. P r o k l a m.
Zum öffentlichen zwangsweisen Verkaufe nachfolgender, auf den Namen des Georg und Ludwig Simon, Johann Adam'S Söhne, zu Sterbfritz katastrirter, in der Gemarkung daselbst belegener Immobilien, als:
Karte. A. N.
K. 117 J 3 Hinterm Buch, zw. Konrad Kleinhaus und folgendem Stück;
118 | 2 daselbst, an vorigem Stück und der Trist;
116 | 2 daselbst, zw. Johannes Höflich und Johannes Müller, ist erster Verkauf-termin auf
den 19. D ezember 1867, eventuell zweiter auf
den 16. Januar 1868 und eventuell dritter auf
den 13 Februar 1868, jedesmal
Bormittags 11— 12 Uhr,
in da« Gerichtszimmer anberaumt worden, was Kaufliebhabern zur Nachricht dient, und werden etwaige Hypothekargläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils und Benachrichtigung auf ihre Kosten, gehörig begründet geltend zu machen, Schwarzenfels am 24. Oktober 1867.
Königlich Preußisches Amtsgericht. Hofmann.
vt. Jordan.
10. Oberissigheim. Auf den Antrag eines Pfandgläubiger« sollen nachverzeichncte, auf den Namen der Ehefrau des Heinrich D ietz, Katha- rine, geb. März, in Bruchköbel, und der Ehefrau des Konrad Faß, Elisabeth, geb. März, in Lieblos katastrirte, in der Oberifsigheimer Gemarkung gelegenen Immobilien:
a) der Heinrich Dietz Ehefrau:
Karte. A. R.
Gras- und Baum stück:
F. 256 — 9sx in den obersten Haingarten, b) der Konrad Faß Ehefrau:
Land:
E. 138 — 22h
an der Futterhohl;
K. 165 — 20
auf der Beune:
326 i 7
über der Specken;
6. 6 — 27
Baumstück, auf der Krebsbach;
B. 70 — 9 h
/ über dem Nesselborn;
71 — 15
N. 49 1 4
am Teufelskopf.
Wiesen:
H. 380 — 16
im kleinen See;
E. 299 — 11h aus der Oberwiese.
G r a S- und B a u m st ü ck:
F. 114 - 9 h
in den Haingarten,
zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin aus
den 7. Januar, zweiter Termin auf
den 4. Februar und dritter Termin auf
den 3. März k. I.,
je Vormittags 11 Uhr,
an Gerichtsstelle, Schloßstraße Nr. 26, anberaumt worden.
Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Termine, beij Meidung des Ausschlusses, bezw. Be- 2*