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Vormittags 11 Uhr Kontumazirzeit, an AmtSstelle bezielt worden.

Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Termine gehörig begründet, bei Meidung des gemeinrechtli­chen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden.

Bockenheim am 2. November 1867.

Königliches Amtsgericht.

Reul. vt. Fuß.

8. -Hana u. Die von nachgenannten Personen, nämlich:

1) Johannes Mohr Wittwe, Anna Maria, geb. Shbold, von Rumpenheim, am 21. April 1810;

2) Konrad (Zuname fehlt) et uxor von Dör- nigheim, am 5. April 1802;

3) Konrad Sauer« Wittwe, Margaretha, geb. Brust, von Mittelbuchen, am 20. April 1804;

4) Johannes Müller Wittwe, geb. Kersting, von Niederissigheim, am 5. Juli 1837;

5) Jakob Kaiser von Kesselstadt am 29. Fe­bruar u. 1. März 1852;

6) Konrad Schüßler und Ehefrau, Christine, geb. Lehning, in Bruchköbel, am 6. März 1855

errichteten Testamente, sollen, da die Testatoren zuverlässigen Mittheilungen zufolge theils gestor­ben, theils unbekannt sind und ein Antrag auf Publikation bis jetzt nicht gestellt ist,

am 4. k. M., Vormittags 9 Uhr,

im Gerichtslokal, Schloßstraße Nr. 26, von Amtswegen eröffnet werden

Die Betheiligten haben sich hierzu einzufinden, widrigenfalls die Eröffnung auch ohne ihre An­wesenheit erfolgen wird.

Hanau am 6. November 1867.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 11.

Cöster.

vt. Frankenberg.

9. S terbfritz. P r o k l a m.

Zum öffentlichen zwangsweisen Verkaufe nach­folgender, auf den Namen des Georg und Ludwig Simon, Johann Adam'S Söhne, zu Sterbfritz katastrirter, in der Gemarkung daselbst belegener Immobilien, als:

Karte. A. N.

K. 117 J 3 Hinterm Buch, zw. Konrad Klein­haus und folgendem Stück;

118 | 2 daselbst, an vorigem Stück und der Trist;

116 | 2 daselbst, zw. Johannes Höflich und Johannes Müller, ist erster Verkauf-termin auf

den 19. D ezember 1867, eventuell zweiter auf

den 16. Januar 1868 und eventuell dritter auf

den 13 Februar 1868, jedesmal

Bormittags 11 12 Uhr,

in da« Gerichtszimmer anberaumt worden, was Kaufliebhabern zur Nachricht dient, und werden etwaige Hypothekargläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils und Benachrich­tigung auf ihre Kosten, gehörig begründet geltend zu machen, Schwarzenfels am 24. Oktober 1867.

Königlich Preußisches Amtsgericht. Hofmann.

vt. Jordan.

10. Oberissigheim. Auf den Antrag eines Pfandgläubiger« sollen nachverzeichncte, auf den Namen der Ehefrau des Heinrich D ietz, Katha- rine, geb. März, in Bruchköbel, und der Ehefrau des Konrad Faß, Elisabeth, geb. März, in Lieb­los katastrirte, in der Oberifsigheimer Gemarkung gelegenen Immobilien:

a) der Heinrich Dietz Ehefrau:

Karte. A. R.

Gras- und Baum stück:

F. 256 9sx in den obersten Haingarten, b) der Konrad Faß Ehefrau:

Land:

E. 138 22h

an der Futterhohl;

K. 165 20

auf der Beune:

326 i 7

über der Specken;

6. 6 27

Baumstück, auf der Krebsbach;

B. 70 9 h

/ über dem Nesselborn;

71 15

N. 49 1 4

am Teufelskopf.

Wiesen:

H. 380 16

im kleinen See;

E. 299 11h aus der Oberwiese.

G r a S- und B a u m st ü ck:

F. 114 - 9 h

in den Haingarten,

zwangsweise verkauft werden und ist hierzu erster Termin aus

den 7. Januar, zweiter Termin auf

den 4. Februar und dritter Termin auf

den 3. März k. I.,

je Vormittags 11 Uhr,

an Gerichtsstelle, Schloßstraße Nr. 26, anberaumt worden.

Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Termine, beij Meidung des Ausschlusses, bezw. Be- 2*