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13. Steinau. Zur Verhandlung über die Abtretung und Entschädigung des im Amtsgerichtsbezirke Steinau gelegenen, zum Bau der Bebra- Fulda-Hanauer Eisenbahn abzutretenden Grundstücks des Nikolaus Schmidt, Georg Sohn, von Steinau, in der Gemarkung von Steinau, ist Termin auf den 27. November d. I., Vormittags 9 Uhr, in das hiesige Gerichtslokal bestimmt und werden in Gemäßheit des §. 16 des Gesetzes vom 2. Mai 1863 alle Diejenigen, welche in Beziehung auf das abzutretende Grundstück aus irgend einem Grunde einen in diesem Verfahren geltend zu machenden Anspruch zu haben glauben, hiermit öffentlich ausgefordert, solchen in dem gedachten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Einwendungen gegen die Einräumung von Gerechtsamen ausgeschlossen werden und die unbekannt gebliebenen Berechtigten fernerhin nur einen persönlichen Anspruch gegen Diejenigen behalten, welchen das Entschädigungskapital an ihrer Stelle zugesprochen, bezw. ausgezahlt werden wird.
Steinau am 4. November 1867.
Königliches Amtsgericht.
M ü l h a u s e.
vt. Manikowsktz.
14. Bockenheim. Auf den Antrag eines Hypothekargläubigers ist zur Vollziehung des erkannten Verkauss nachstehender, auf den Namen des Feilenhauers Johann Peter Müller zu Bockenheim katastrirten, in dasiger Gemarkung gelegenen Grundstücke:
B r a n d v ers.-Nr. 35 der Schloßstraße: Pmb. V. R.
E. 4 — 10^ Wohnhaus, Seitenbau und Hof; 5 — 16i, Garten, vor dem Hause.
B r a u dv ers.-Nr. 37 der Schloßstraße:
E. 7 — 19^ff / Wohnhaus, Waschküche mit 70»°— |6T Stube, Holzremise, Werkstätte,
6 — 18f-ff ) Schmiede, Maschinenhans und Hof:
7b — 10 Garten dahinter, erster Versteigerungstermin auf
den 2. Januar, eventuell zweiter
den 30. Januar und eventuell dritter
den 27, Februar k. I., jedesmal
Vormittags 11 Uhr Kontumazirzeit, an Amtsstelle bezielt worden.
Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgesördert, ihre Ansprüche im ersten Termine gehörig begründet, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden.
Bockenheim am 2. November 1867.
Königliches Amtsgericht.
Reul vt. Fuß.
15. Hana u. Die von nachgenannten Personen, nämlich:
1) Johannes Mohr Wittwe, Anna Maria, geb. Shbold, von Rumpenheim, am 21. April 1810;
2) Konrad (Zuname fehlt) et uxor von Dör> nigheim, am 5. April 1802;
3) Konrad Sauer's Wittwe, Margaretha, geb. Brust, von Mittelbuchen, am 20. April 1804;
4) Johannes Müller Wittwe, geb. Kersting, von Niedcrissigheim, am 5. Juli 1837;
5) Jakob Kaiser von Kesselstadt am 29. Februar u. 1. März 1852;
6) Konrad Schüßler und Ehefrau, Christine, geb. Lebning, in Bruchköbel, am 6. März 1855
errichteten Testamente, sollen, da die Testatoren zuverlässigen Mittheilungen zufolge theils gestorben, theils unbekannt sind und ein Antrag auf Publikation bis jetzt nicht gestellt ist,
am 4. k. M., Vormittags 9 Uhr, im Gerichtslokal, Schloßstraße Nr. 26, von Amtswegen eröffnet werden
Die Betheiligten haben sich hierzu einzufinden, widrigenfalls die Eröffnung auch ohne ihre Anwesenheit erfolgen wird.
Hanau am 6. November 1867.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
C ö st e r.
vt. Frankenberg.
P r i v a t v e r k ä u f e.
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