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Polizeiliche Nachrichten.

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Str. 45. «Hanau -rm 7. November L867.

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449. Hanau. Zur Warnung vor strafbarem Ueberschreiten der deßfalls bestehenden Ver­ordnungen vom 13. April 1778 und 7. Januar 1779 wird in Erinnerung gebracht, daß hiernach das accisfreie Schlachten nur während der Monate November, Dezember und Januar und auch als- dann nur für den eigenen Hausbedarf Statt findest und überdies in Ansehung der Gast­wirthe und Garköche jährlich auf einen Ochsen und zwei Schweine beschränkt ist; sowie daß es jedem hiesigen Metzger bei 10 Thlr. Strafe unter­sagt ist, einem anderen hiesigen Einwohner ein Stück Vieh, ohne vorgängige Behändigung einer Bescheinigung, daß solches geschehen könne, zu schlachten.

Die zuletzt erwähnten Bescheinigungen werden von Herrn Stadtkämmerer Weidert ausgestellt.

Hanau am 29. Oktober 1867.

Der Oberbürgermeister Lass i a n.

450. Gelnhausen. Nachdem unter dem Rind Vieh der Wittwe Lauer zu Kath.-Willenroth die Lungenseuche auSgebrochen, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gelnhausen am 30. Oktober 1867.

Der Königliche Landrath

G il l er-

Vergehen und Verbrechen.

451. Polizeidirektion zu Hanau. Angeblich entwendete Gegenstände:

Frankfurt a. M. Am 26. v. M. in Frank­furt a. M.: 1 Rock von braunem Stoff mit Schooßtaschen; 1 braune Hose, weiß melirt; 1 rundes schwarzes Filzhütchen mit blau und schwarzer Kordel; 1 Paar Stiefel mit Gummi­zügen; 1 Paar Glacehandschuhe mit weißen Streifen; 1 roth und weißes Taschentuch; 1 kleiner goldener Siegelring mit rothem Stein; 1 kleiner unächter mit weißem Stein; 1 goldenes Medaillon; 1 wollener Shawl, lila, weiß und grau karrirt; 4 Dutzend leinene Kragen.

Spuren zur Ermittelung dieser Gegenstände resp, des Diebes sind dahier oder bei der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.

Hanau am 6. November 1867.

Der Königliche Polizeidirektor Cornelius.

Frankfurt a. M. Montag den 4. November, Abends 1H Uhr, wurde zwischen Bornheim und hier durch die nachfolgend signalisirten 3 Indivi­duen abermals ein Raub verübt.

Geraubt wurden:

ein dunkellederueS altes Portemonnaie, dessen Futter abgerissen war, Inhalt: ein Thalerstück, ein gewöhnlicher Uhrschlüssel mit L-tahlkanone;

eine silberne Cylinderuhr mit Goldrand, Sprung­deckel, cistlirt, Zifferblatt an Ziffer 111 etwas aus­gesprungen, nebst einem Stück einer aus mittel­großen schwarzen Ringen bestehenden Jet. Kette; sodann fehlt dem Beraubten noch ein steifer grauer Filzhut mit rothem Futter.

Die Thäter werden vom Beraubten signalisier als:

I. c. 20 Jahre alt, mittlerer Größe und Statur, bekleidet mit dunklem Röckchen, Hose und Mütze.

II. 26—28 Jahre alt, groß, kräftig, feste Hände, bekleidet mit bläulichem gestricktem Kamisol, dunk­ler Hose und Mütze. Der Beraubte hat tiefem in einen Finger der rechten Hand gebissen.

111. 26—28 Jahre alt, kleiner und schmaler als Nr. II, lange schwarze Haare, bekleidet mit dunklem Röckchen, dunkler Kappe und Hose. Dieser sprach reiner Deutsch.

Ich ersuche um schleunige Recherchen und Fahn­dung nach den Thätern.

Frankfurt a. M. am 5. November 1867.

Königliches Polizeipräsidium.

v. M a d a i.

Wird veröffentlicht

Hanau am 6. November 1867.

Der Königliche Polizeidirektor Cornelius.

452 Hanau. Am 24. d. M. wurde aus einem Garten zu Großauheim, in welchem Wäsche zum Trocknen aufgehängt, ein feines Mannshemd, gez. P. F., ent­wendet.

Spuren zur Ermittelung des Diebes, sowie des gestohlenen Hemdes — vor dessen Ankauf ge­warnt wird, — sind alsbald hier oder bei der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.

Hanau am 80. Oktober 1867.

Der Staatsanwalt Wilhelmi.