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Polizeiliche Nachrichten.

Nr. 44. Hanau am 3t. Oktober L8GV-

Bekanntmachungen.

439. Polizeidirektion zu Hanau. L ie polizeiliche Anordnung vom 27. Januar 1858, Verpflichtung unzünftiger Gewerbsgehülfen zur Befolgung des §. 110 der Zunftordnung betr., soll nach Beschluß Königlicher Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 10. v. M^, Nr. 9396 P. d. I., künftighin außer Anwendung bleiben, was hiermit veröffentlicht wird.

Hanau am 30. Oktober 1867.

Der Königliche Polizeidirektor Cornelius.

440. Polizeid irektion zu Hanau. Die polizeiliche Anordnung vom 15. Dezember 1851, die Verwendung von Nadelholzstammchen zu Christbäumchen betr., soll nach Beschluß König­licher Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 10. September 1867, Nr. 9396 P. d. I., künftighin außer Anwendung bleiben, was hiermit veröffentlicht wird.

Hanau am 30. Oktober 1867.

Der Königliche Polizeidirektor

C ornelius.

441. Polizeidirektion zu Hanau. Die polizeiliche Anordnung vom 21. Januar 1853, Verbot des Einbringens von thierischem Blut in hiesige Stadt betr., soll nach Beschluß Königlicher Administration in Kurhessen, Abtheilung des Innern, vom 10. September 1867, Nr. 9396 P. d. I., künftighin außer Anwendung bleiben, was hiermit veröffentlicht wird.

Hanau am 30. Oktober 1867.

Der Königliche Polizeidirektor Cornelius.

442. Hanau. Zur Warnung vor strafbarem Ueberschreite» der deßfalls bestehenden Ver­ordnungen vom 13. April 1778 und 7. Januar 1779 wird in Erinnerung gebracht, daß hiernach das accisfreie Schlachten nur während der Monate November, Dezember und Januar und auch als- dann nur für den eigenen Hausbedarf Statt sinket, und überdies in Ansehung der Gast­wirthe und Garköche jährlich auf einen Ochsen und zwei Schweine beschränkt ist; sowie daß es ledem hiesigen Metzger bei 10 Thlr. Strafe unter-

M einem anderen hiesigen Einwohner ein Stuck Vieh, ohne vorgängige Behändigung einer

Bescheinigung, daß solches geschehen könne, zu schlachten.

Die zuletzt erwähnten Bescheinigungen werden von Herrn Stadtkämmerer Weidert ausgestellt. Hanau am 29. Oktober 1867.

Der Oberbürgermeister

Cass i a n.

Vergehen und Verbrechen.

443. Hanau. In der Nacht von gestern auf heute sind in den Nummern 399, 400 und 401 der Windecker Straße bei Bruchköbel fünf Stück Aepfelstämmchen frevelhafter Weise abgebrochen worden.

Alles, was zur Ermittelung des Thäters führen kann, ist bei dem Unterfertigten anzuzeigen.

Hanau am 16. Oktober 1867.

Sunkel, Baukomniissar.

444. P olizeidirektion zu Hanau. Angeblich entwendete Gegenstände:

.Frankfurt a. M. In der Nacht vom 17. bis 18. d. M. wurden entwendet: 3 schwarz und weiß karrirte wollene Cachenetz; 2 wollene- dunkel- graue dicke Knabenkittel; 2 Paar wollene dunkele Knabenhosen; 2 wollene kleine Westen; 1 wollene Knabenjacke; 1 gedrucktes Kleid; 3 gedruckte Frauenjacken; 6 Paar wollene Frauenjacken; 3 Paar wollene graue Herrnsocken, L. gezeichnet; 6 Paar wollene braune Kinderstrümpfe; 2 Paar- schwarz und weiß wollene Kinderstrümpfe; 2 Paar wollene braune mit weißen Streifen; 2 Paar weiße halbwollene Kinderstrümpfe; 2 Paar lila Knabenstrümpfe, 0. gezeichnet; 1 Paar roth wollene Socken; 2 gestrickte wollene Röckchen.

In der Nacht vom 18. bis 19. d. M.: 1 silberne Chlinderuhr mit Sekundenzeiger, gelber Kette und goldenem Schlüssel; 1 silberne, Genese auf der Rückseite gravirt, mit Goldrand, goldener Kette und Schlüssel; 1 Shirtinghemd, H. U. ge­zeichnet; 1 weißes Taschentuch, H. U. gezeichnet; 1 rothseidenes Foulard; 1 leinenes braun und weiß gewürfeltes Taschentuch, E. G. gezeichnet; 1 Damenmantel von schwarzem geripptem Tuch mit schwarzen Zeugknöpfen; 1 schwarzseidener Schirm mit Perlmutterknopf; 2 schwarze Tuch, rbcke, der eine zweireihig, einer mit Patten; 1 schwarzer Tuchrock mit Orleans im Schooß und