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Solide Unternehmer, welche im Stande sind, sofort eine Kaution zu bestellen, werden ausgefor- dert, ihre schriftlichen Offerten, und zwar für jeden Garnisonort besonders, in Thaler» und Silber- groschen für den Zollzentner Hafer, Heu u. Stroh und für das Soldatenbrod zum Gewicht vom y Pfund 18 Loth mit der Aufschrift:

Submission aus Brod-und Fouragelieferung pro 1868"

bis zum Beginn des betreffenden Termins ter» siegelt, sürFrankf urt a. M. an daS Königliche Proviantamt daselbst, für die übrigen Garnison­orte an die betreffenden Bürgermeisterämter ein- zusenden und für den Fall einer einzuleitenden Lici- tation in diesem Termine persönlich zu erscheinen.

Nachgebote werden nicht angenommen, die spe­ziellen Lieferungsbedingungen sind indem Geschäfts­lokale der Behörde dahier, bei dem Proviantamt zu Frankfurt a. M. und den betreffennen Bür­germeisterämtern zur Einsicht ausgelegt.

Cassel am 10. Oktober 1867.

Königliche Intendantur XI. Armeekorps.

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Hessische Nordbahn.

Die Lieferung von 10000 eichenen oder impräg- nirten Kiefern-Bahnschwellen soll im Wege der Submission vergeben werden.

Termin ist hierzu auf

Donnerstag den 31. Oktober d- I., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Geschäftslokale anberaumt, bis zu welchem die Offerten srankirt und versiegelt mit der Aufschrift

Submission auf Schwellenlieferung" eingereicht sein müssen.

Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Centralbüreau zur Einsicht offen und können da­selbst auch Kopien in Empfang genommen werden. Cassel am 14. Oktober 1867.

Königliche Eisenbahndirektion.

z 10. In Gemäßheit des §. 27 der Verordnung vom 29. September 1823 werden alle Diejenigen, wel­che dem an das Kreisgericht zu Rotenburg ver­setzten Justizbeamten Merz zu Schwarzenfels als erstem Depositar des vormaligen Iustizamts da­selbst Gelder oder Sachen von Geldeswerth zur Ausbewahrung übergeben und den ordnungsmäßi­gen Hinterlegungsschein oder, im Falle bereits verfü Herausgabe, die hinterlegten Gegenstände ate,.

noch nicht erhalten haben, hierdurch aufgefordert, ihre deshalbigen Ansprüche binnen einer dreimonat­lichen Frist, von heute an gerechnet, bei der un­terzeichneten Stelle anzumelden, widrigenfalls an­genommen werden wird, daß der Zurückgabe der Kaution in jener Hinsicht ein Hinderniß nicht im Wege stehe.

Cassel am 20. September 1867.

Königliches Appellationsgericht. Luther.

vt. Heuser.

11. Der kommissarische Bahnkontroleur, Eisenbahn­sekretär Schneller, ist definitiv zum Bahn­kontroleur für die Bebra-Hanauer Eisenbahn und die Hessische Nordbahn bestellt worden.

Königliche Eisenbahndirektion.

12. Bewerber um die erledigte katholische Pfarrer- stelle zu Aufenau, im Bezirke Orb, werden aufge­fordert, ihre Meldungsgesuche mit den entsprechen­den Zeugnissen innerhalb 4 Wochen anher einzu- reichen.

Cassel am 16. Oktober 1867.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. Mittler.

13. Die im Laufe des 3. Quartals d. J. auf der diesseitigen Strecke der Main-Weser-Bahn und auf der mit der,Hessischen 'Nordbahn gemeinschaft­lichen Bahnstrecke von Cassel bis Guntershausen auf der Bahn selbst, auf den Stationen und in den Eisenbahnwagen gefundenen und noch nicht zurückgeforderten Gegenstände können von den sich ausweisenden Eigenthümern innerhalb der nächsten drei Monate bei der unterzeichneten Behörde i« Empfang genommen werden, indem später darüber anderweit verfügt werden wird.

Cassel am 18. Oktober 1867.

Königliche Eisenbahndirektion. (Main-Weser.) Schmerfeld.

14. . In Gemäßheit Verfügung des Herrn Ministes des Innern wird das nachfolgendeReglement über die Ertheilung von Pässen an in Rußland sich aushaltende Ausländer" zur öffentlichen Kenntm gebracht.

Lasset am 9. Oktober 1867.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. BischosfShausen.

Regle m e nt

über tu e Ertheilung von Pässen an Ausländer, die über die europäisch Grenze nachRußland kommen und t Reiche ihren Aufenthalt nehmen.