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Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

Nachdem in Vollziehung des im Gesetzblatt pu- blizirten Erlasses des Herrn Administrators von Kurhessen vom 14. d. M, betreffend Abänderungen der Verordnung vom 29. März 1827, an Stelle des abgehenden Haupt- und Spezialrechnungsfüh­rers, OberzahlmeèsterS Otto dahier, der Proba­tors Egeling hierselbst von der unterzeichneten Kommission mit Genehmigung Königlicher Admini­stration, Abtheilung des Innern, als alleiniger Rechnungsführer für die durch Verordnung vom 29. März 1827 errichtete Civil- Witwen- und Waisen-Gesellschafdvom 1. Januar 1867an bestellt worden ist, so wird solches hiermit zur allseitigen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, daß von diesem Zeitpunkte an dis seitherige Haupt- und Spezial-Rechnungsführung zu Cassel, sowie die zu Marburg, Hanau, Fulda und Rinteln bestehenden Special-RechuungSführUngen aufhören. Cassel am 21. Dezember 1866.

Königl. Civil-Witwen- und Waisen-Kommission, 'M i r u s. Sunde l.

vt Lettrö

. Besondere Bekanntmachungen

, bcr VemrültunM- und, UnAnK-tbmDeie

1. In Folge der von königlichem Oberforstkol-. legium für das Jahr 1866/67 für die Staats­waldungen genehmigten Nutzungsvorschiäge sollen die nachfolgenden, in dem diesseitigen Mrstinspek- tionsbszirk veranschlagten Erträge an Forst-Haupt- und Nebennutzungen durch öffentliches Ausgebot verwerthet werden:

1. Forstrevier Bieber, und zwar in den Schlägen: Buchsohl, Obersteinigeberg, Ab- l t,Heilung b, d, o und i, Kuppe Abth. c, Salz. laÄenbergiAbth. a, Hosewieschen, Rotherain, Gcnnchen, Hühnerberg Abth. b, Nonnenberg Abth, ch, Glasberg Abth. b, Akteruhgrund Abth. a, Hoherain Abth. b, Köppel, Brei- tenbornersang Abth. c und Hoheberg Abth. b: , 5600 Kubikfuß Eichen-Nutzholz in Stäm­men und Klaftern,

. 5900. Buchen-Nutzholz in Stäm- inen und Klaftern,

15 Klafter Geschrrrholz,

2114 und Schock Brennholz;

2. Forstrevier F lörsbach, und zwar in den Schlägen: Pfuhlhecks.Abth. b, Erckel Abth f, Köhlschlag Dlbth. b, Hirschberg Abth. a, d, e und li, Semmerwalv Abth. f, Glas- und Eckhardskopf Abth. a, Hüttberg Abth. d und f;

13000 Kubikfuß Eichen-Nutzholz, 2000 Buchen-

5 Klafter Geschirrholz,

2682 und Schock Brennholz; 3. Forstrevier Lohrhaupten, und zwar- in

den Schlägen: Gesiegels Abth. b, Birken- scker Abth. a und b, Schafruhe Abth. c, j Hutsberg Abth. b und g:

1500 Kubikfuß Eichen-Nutzholz,

876 Klafter und Schock Brennholz;

4. Forstrevier Salmünster, und zwar in den Schlägen: Kleine Kuppe Abth. â und e und . Happel Abth. c, f und g :

30G) Kubikfuß Kiesern-Nutzholz,

168 Klaftern u. Schock Brennholz;

5. Forstrevier Steinau, und zwar in den Schlägen: Schwadelberg, Hohestein, Abth. c, BeUlNgerberg Abth. a, Grasbuch Abth. b, Ortenbuch Abth. c, Neuejagen , Katzenstein, Abth. b, Neudorf Abth. a, Breitelcitc Abth. a, Zünderswald Abth. b:

500 Kubikfuß Eichen-Nutzholz, 3500 Buchen- rc. 20 Schock geringe Büsche,

1240 Klafter und Schock Brennholz; - 6. Forstrevier Ulmbach, und zwar in den Schlägen: Uerzellerwäldchen Abth. a, Ha- lenserkopf Abth. b, Hettersberg Abth. d:

5000 Kubikfuß Buchen- rc. Nutzholz, 300 Klafter und Schock Brennholz.

In Gemäßheit bestehender Vorschrift wird dies - mit dem Bemerken vorläufig zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß die Verkaufstermine hier- nächst noch besonders werden bekannt gemacht werden.

Steinau am 19. Dezember 1866.

Königliche Forstinspektion.

Bultse, Revierförster, k. A.

Zu Mitgliedern des BezirksräthS wurden ge­wählt von den höchstbesteuerten Grundbesitzern . August Fink zu Vollmerz, von den Stäbten Sal­münster und Soden Bürgermeister Schneider zu Salmünster, von den Städten Steinau und Schlüchtern Bürgermeister Weitzel zu Steinau. Schlüchtern am 22. Dezember 1866.

Königliches Landrathsamt.

' v. Wolff..

Bekanntmachung.

Den Handel- und Gewerbtreibenden in hiesiger Stadt und in den Landgemeinden der Justizamtsbe­zirke Hanau I. und IL und Langenselbold wird unter Bezugnahme auf ben § 46 des Gesetzes vom 21. Juli 1840 hiermit bekannt gemacht, daß die Gswerbsteuerrollcn für daS Jahr 1867 an die Ortserheber abgegeben worden sind, bei welchen jeder Steuerpflichtige seinen Ansatz erfahren kann, sowie daß, Beschwerden über unrichtige Besteue­rung zunächst bei Königlichem Obersteuerkollegium in Cassel uns zwar spätestens bis zum

28. Ianuar k. J.

einzureichen sind, daß indeß gegen die in den Ge-