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1866.

Wochenblatt

für den

Regierungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den 22. November 1866.

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Ernennungen und Beförderungen.

Der Oberpostamtssekretär Georg Heinrich Blum zu Cassel ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.

Der Oberpostamtssekretär H a st e n p fl u g zu Cas­sel ist aus sein Nachsuchen in den Ruhestand ver­setzt worden.

Der Postverwalter Frölich zu Sontra ist auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden.

In Veranlassung eines Erlasses des König­lichen Kriegsministeriums, Allgemeines Kriegsde­partement, vom 6. d. M. bringe ich nachstehende Allerhöchste Kabinetsordre vom 17. v. M. zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel am 13. November 1866.

Der Königliche Administrator von Kurhessen: v. Möller,

Regierungspräsident.

Ich will unter den von der Generalinspektion in dem Bericht vom 12. Oktober d. J. darge­stellten Umständen genehmigen, daß bei der Prü­fung der aus dem zeitherigen Kurhessischen und dem Hannöverschen Kadettenkorps in die Armee eintretenden jungen Leute zum Portepeefähnrich, eine den obwaltenden Verhältnissen entsprechende billige Rücksicht eintrete, daß mithin die Prüfung ehemaliger Kurhessischer Kadetten in der lateini­schen Sprache nur in dem beschränkten Maaße Statt finde, in welchem diese Disziplin im Kurhes­sischen Kadettenkorps gelehrt worden ist, und daß

bei ehemaligen Hannöoer'schen Kadetten die Prü­fung in der lateinischen Sprache ganz au-fallâ und an deren Stelle die Prüfung in der englischen Sprache trete. Ich beauftrage die General­inspektion hiernach daS Nöthige zu veranlassen.

Berlin am 17. Oktober 1866.

(gez.) D Wilhelm.

An die Generalinspektion des Militair- erziehungs- uno Bildungswesens.

In Rücksicht darauf, daß es vielen der Mili- tairpsiichligen in len neuen Landestheilen, denen die Berechtigung zum einjährigen Dienst zuerkannt wird, erwünscht sein mag, ihrer Dienstpflicht mög­lichst bald zu genügen, sowie darauf, daß die Zahl der zum einjährigen Dienst Berechtigten in den neuen Landestheilen für die nächsten Jahre ver- hältnißmäßig größer sein wird, als in den alten Provinzen, genehmigt das Kriegsministerium, daß

1) bei sämmtlichen in den Bezirken des 9., 10.

und 11. Armeekorps dislokirten Truppen­theilen, mit Ausnahme der Kavallerie, der reuenden Artillerie und des Trains, eine ausnahmsweise Einstellung von einjährigen Freiwilligen am 15. Januar k. J. Statt finde, und daß

2) bei allen Truppentheilen des 9., 10. und 11. Armeekorps bis auf Weiteres einjährige Frei­willige in unbeschränkter Zahl eingestellt werden.

Berlin am 8. November 1866.

K ri.e gs Ministerium.