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in seinem Schreiben beisetzt, daß die Setzlinge spä- testens "am 15, April abgesendet Werden müssen, so liegt es wohl auf der Hand, daß die ersten Sen­dungen keine so kraftvollen Pflanzen enthalten, als die späteren, worüber ich auch aus den verschiedenen Ländern Schreiben erhalten habe. ES ist dem An­fänger in der Hopfenkultur dieses Drängen nach baldiger Zusendung durchaus nicht übel zu deuten, weil er überhaupt mit der Kultur dec Pflanze nicht vertraut und ihm nicht bekannt ist, daß die kräftigsten Setzlinge erst in der zweiten Hälfte des Monats April gewonnen werden.

Einen mit der Hopfenkultur vollkommen vertrauten Fachmann lernte ich heuer an dem Herrn Wirth­schaftsrath Hofmann in Wien kennen, denn dieser allein war es, der ausdrücklich bei seinem bedeu­tenden Quantum, das er durch mich bezog, bei­fügte, daß er die Sendung keinesfalls vor Anfang Mai wünsche und nur von zuletzt gewonnenen Setz­lingen.

Hopfensetzlinge werden im Frühlinge immer von mir versendet und auf die rationellste Weise ver­packt.

iAus dem landw. Anz. für Kurh. Nr. 18 u. 19 von 1866.)

Verkoppolung.

Wiewohl schon in vielen Staaten die Verkoppe­lung eingeführt worden ist, und die Erfolge zur Genüge gelehrt haben, wie segensreich sie gewirkt hat, so bestehen in unserem Vaterlande doch noch viele Vorurtheile gegen dieselbe, und ist es deshalb Pflicht, soviel man vermag, auf Beseitigung der­selben hinzuwirken.

Die Verkoppelung, d. h. Zusammenlegung von Neckern, Wiesen und Huten wird von einer dieselbe leitenden, aus Sachverständigen und Geometern be­stehenden Kommission vorgenommen, nachdem sich diese von den Eigenthumsverhältnissen, der Größe, Güte und Lage der Grundstücke genügend überzeugt hat. Jeder Grundbesitzer erhält an Werth wieder, was er hatte, jedoch nicht in einzelnen und zerstreut liegenden Parzellen, sondern in bald größeren, bald kleineren zusammenliegenden Flächen. Während er früher vielleicht 50 und mehr Acker in fast gleich vielen Parzellen hatte, bekommt er nach der Ver­koppelung etwa drei Breiten.

Die ganze Flur, wie dies nur bei einer totalen Umbildung möglich, wird durch ordnungsmäßige Wege in der Weise durchschnitten, daß es jedem ' Betheiligten ermöglicht wird, ohne seines Nachbarn Land zu berühren, das seinige zu erreichen, zu be­stellen und zu beernten.

Während der Landwirth bei der bisherigen Drei­felderwirthschaft genöthigt war, sich mit seiner Be­stellung und Einerntung nach den observanzmäßigen Einrichtungen und seinen Nachbarn zu richten,

oder, wenn er mehr den neueren Grundsätzen der Landwirthschaft entsprechend wirthschaften wollte, gewärtigen mußte, daß ihm von seinem ausgesäten Felde abgeackert oder daß sein bestelltes Land durch schlechte Aussaat seines Nachbarn verunreinigt würde, kann er jetzt bauen, wie ihm beliebt. Er hat keine Furchen zur Seite, ist an keine Zeit ge- bunden und kann seine Wirthschaft so einrichten, daß er in derselben Breite gleichzeitig an einem Tage mehrere Vorrichtungen vorzunehmen mt Stande ist. Während er früher meistens nur nach einer Richtung hin ackern und eggen konnte, weil die zu bearbeitenden Stücke zu schmal waren, kann er sein Feld nach allen Richtungen nach Belieben bear- beiten.

Seine Früchte bleiben rein, weil sie nicht durch des nachlässigen Nachbarn schlechte Frucht verunrei­nigt werden, und haben deshalb einen größeren Werth. Er gewinnt an Land, weil er weder Raine noch Furchen unbenutzt liegen zu lassen hat, und er gewinnt an Ertrag, weil nach Beseitigung der Furchen und Raine an dem Saume seiner Grund­stücke das Gras und sonstige Unkräuter nicht mehr in ehemaliger Ueppigkeit wuchern.

Auch werden seine Grundstücke nicht mehr in seit­heriger Weise verfrevelt, weil die Uebersicht über die Gemarkung erleichtert wird und die Feld- und Diebeswege weggefallen sind und außerdem die Möglichkeit genommen ist, in den Furchen zwischen dem hohen Korn unbemekt Frevel zu üben.

Der größte Nutzen besteht aber darin, daß der Landwirth mehr Liebe zu seinem Besitzthume gewinnt, weil er nicht täglich den Aerger zu ertragen hat, daß die Ergebnisse seines Fleißes und seiner Mühe durch Frevel geschmälert werden, daß er vermöge besserer Bestellung einträglichere Ernten macht und daß er reinere und bessere Früchte erntet.

Er verbessert deshalb wie und wo er nur kann, und er wird nicht mehr gehindert, denn er ist von dem Eigensinn seiner Nachbarn nicht mehr ab­hängig.

Andere Vortheile , wie z. B. Ersparnisse an Ar­beitskräften, Anspannvieh und bergt, welche indessen von erheblichem Belang sind, will ich nicht näher erörtern, da sie bei einigem Nachdenken jedem Land­wirth in die Augen leuchten.

Trotz dieser vielseitigen Vortheile werden von so vielen Seiten noch Bedenken erhoben, insbesondere aber Seitens der kleineren Grundbesitzer. Diese Be­denken beruhen. indessen aus irrigen Voraussetzungen, denn auch die kleinsten Besitzer von Land erhalten Nutzen, indem gerade sie ihre Länder vorzugsweise nahe am Ort überwiesen bekommen, und deshalb im Stande sind, dieselben leichter zu bestellen und schneller zu erreichen.

(Fortsetzung folgt.)