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2) zur oder um dieselbe Zeit ein dem Maurer Sebastian Bachmann gehöriges Beil im Werthe von 20 Sgr., gestohlen zu haben, als Angeklagter zur mündlichen Verhandlung der Sache auf den 8. März k. I., Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Obergerichts mit dem Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 223 des Strafprozeßgesetzes vom 28. Oktober 1863 im Falle seines Ausbleibens die oben erwähnten Handlungen für bewiesen erklärt werden und die darnach verwirkte Strafe gegen ihn erkannt werden wird.
Demselben dient zugleich zur Nachricht, daß ihm als Vertreter der Obergerichtsanwalt Vietor dahier bestellt ist, welcher jedoch nach Vorschrift des obigen §. 223 nur über Wahrung der formellen Erfordernisse des Verfahrens und über die Anwendung des Strafgesetzes gehört werden kann.
Fulda am 11. Dezember 1866.
Der Vorstand des Königlichen Obergerichts, Kriminalsenat.
Jäger.
19. H a n a u. E d i k t a l l a d u u g. '
Auf nachverzeichneten, in der Gemarkung der Altstadt-. Hanau gelegenen, auf den Namen des Bäckermeisters Jean Stremmel von da eingetragenen Grundstücke: Wßb.S. M. V. R.
374 — — — in der Gewann;
49 — 1 22 neben Christoph Emmerich und Isaak Dome;
374 — 1 32 daselbst, neben der Präsenz Hanau und den Rullmann'schen Erben;
74 — 1 27 am Steinheimer Weg, in der Gewann Nr. 2, rechts der Eisenbahn;
396 — 3 9| auf dem untersten Bruch, neben Phil. Diehl und Genossen;
370 — 2 32 in der Gewann Nr. 24, neben dem Hospital und Bierbrauer Wild;
166) in der Gewann Nr. 5, neben 1671 1 " • G. Giot, und Margar. Lamy;
314 1 1 28s in der Gewann Nr. 36, neben
Jean Lamy und Philipp Lamy's Erben,
findet sich zu Gunsten des Graveurs Philipp Völker von hier eine Hypothek vom 12. März 1862 über Sieben und Fünfzig Thaler vier Sgr. drei Heller eingetragen.
Diese sind beschworenermaßen abgetragen, es ist jedoch die zur Löschung erforderliche Originalausfertigung der Hypothek nicht zu beschaffen.
Auf den Antrag des jetzigen Eigenthümers des Unterpfandes werden daher der unbekannt wo abwesende ursprüngliche Gläubiger Graveur Philipp
Völker von hier, beziehungsweise, dessen etwaige Rechtsnachfolger aufgefordert, etwaige Ansprüche an bemerkter Hypothek innerhalb vier Monaten seit der letzten Einrückung im Wochenblatt, bei Mei- dllng des Eingeständnisses und der Ausschließung, beziehungsw. Löschung der fraglichen Hypothek, dahier geltend zu macken.
Hanau am 15. Dezember 1866.
Königliches Justizamt 1.
Merz.
vt. Michael.
20. G e is li tz. P r o k l a m.
Auf weiteren Antrag des betreibenden Theils ist zur Vornahme des erkannten Zwangsverkaufs der durch das Wochenblatt der Provinz Hanau vom 8. und 15. Februar 1866 bereits veröffentlichten Immobilien des Johann Georg A r u o l d 11. und dessen Ehefrau, Katharine, geb. Bohländer, zu Geislitz erster Berkaufstermin auf
den 4. Februar 1867, eventuell zweiter auf
den 4. März 1867 und dritter auf
den 1. April 1867, jedesmal
Vormittags 10—12 Uhr,; in das hiesige Gerichtslokal aüberaumt worden.
Kaufliebhaber werden hierzu, um zu bieten, eingeladen, etwaige weitere Hypothekargläubiger aber aufgefordert, ihre Ansprüche im obigen ersten Termine, bezüglich bis zur Vertheilung des Kaufpreises, unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunden, anzumelden, widrigenfalls sie auf ihre Kosten benachrichtigt, beziehungsw. ausgeschlossen werden.
Gelnhausen am 7. Dezember 1866.
Königliches Justizamt.
Heuser.
vt. Baabe.
21. Neuhof. Wilhelm Schädler von Hauswurz hat sich binnen 14 Tagen, bei Meldung steckbrieflicher Verfolgung,, zur Verbüßung einer wegen Forstfrevels wider ihn erkannten 7j^ tägigen Arreststrafe dahier zu sistiren.
Neuhof am 15. Dezember 1866.
Königliches Justizamt.
Kno ch.
vt. Israel.
22. Schwarzenfels. In das hiesige Handelsregister sind weiter folgende Firmen eingetragen worden :
M 68, H, . R,. K o.n r ach H a x^ in a n n.
Inhaber:!-Koyr.ad. .HgxtMgnn zu Sterbfritz, nach
Eintrag vom 77 Dezember 1866.