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2) zur oder um dieselbe Zeit ein dem Maurer Sebastian Bachmann gehöriges Beil im Werthe von 20 Sgr., gestohlen zu haben, als Angeklagter zur mündlichen Verhandlung der Sache auf den 8. März k. I., Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Ober­gerichts mit dem Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 223 des Strafprozeßgesetzes vom 28. Oktober 1863 im Falle seines Ausbleibens die oben er­wähnten Handlungen für bewiesen erklärt werden und die darnach verwirkte Strafe gegen ihn er­kannt werden wird.

Demselben dient zugleich zur Nachricht, daß ihm als Vertreter der Obergerichtsanwalt Vietor dahier bestellt ist, welcher jedoch nach Vorschrift des obigen §. 223 nur über Wahrung der for­mellen Erfordernisse des Verfahrens und über die Anwendung des Strafgesetzes gehört werden kann.

Fulda am 11. Dezember 1866.

Der Vorstand des Königlichen Obergerichts, Kriminalsenat.

Jäger.

19. H a n a u. E d i k t a l l a d u u g. '

Auf nachverzeichneten, in der Gemarkung der Altstadt-. Hanau gelegenen, auf den Namen des Bäckermeisters Jean Stremmel von da einge­tragenen Grundstücke: Wßb.S. M. V. R.

374 in der Gewann;

49 1 22 neben Christoph Emmerich und Isaak Dome;

374 1 32 daselbst, neben der Präsenz Hanau und den Rullmann'schen Erben;

74 1 27 am Steinheimer Weg, in der Gewann Nr. 2, rechts der Eisenbahn;

396 3 9| auf dem untersten Bruch, neben Phil. Diehl und Genossen;

370 2 32 in der Gewann Nr. 24, neben dem Hospital und Bierbrauer Wild;

166) in der Gewann Nr. 5, neben 1671 1 " G. Giot, und Margar. Lamy;

314 1 1 28s in der Gewann Nr. 36, neben

Jean Lamy und Philipp Lamy's Erben,

findet sich zu Gunsten des Graveurs Philipp Völker von hier eine Hypothek vom 12. März 1862 über Sieben und Fünfzig Thaler vier Sgr. drei Heller eingetragen.

Diese sind beschworenermaßen abgetragen, es ist jedoch die zur Löschung erforderliche Original­ausfertigung der Hypothek nicht zu beschaffen.

Auf den Antrag des jetzigen Eigenthümers des Unterpfandes werden daher der unbekannt wo ab­wesende ursprüngliche Gläubiger Graveur Philipp

Völker von hier, beziehungsweise, dessen etwaige Rechtsnachfolger aufgefordert, etwaige Ansprüche an bemerkter Hypothek innerhalb vier Monaten seit der letzten Einrückung im Wochenblatt, bei Mei- dllng des Eingeständnisses und der Ausschließung, beziehungsw. Löschung der fraglichen Hypothek, dahier geltend zu macken.

Hanau am 15. Dezember 1866.

Königliches Justizamt 1.

Merz.

vt. Michael.

20. G e is li tz. P r o k l a m.

Auf weiteren Antrag des betreibenden Theils ist zur Vornahme des erkannten Zwangsverkaufs der durch das Wochenblatt der Provinz Hanau vom 8. und 15. Februar 1866 bereits veröffent­lichten Immobilien des Johann Georg A r u o l d 11. und dessen Ehefrau, Katharine, geb. Bohländer, zu Geislitz erster Berkaufstermin auf

den 4. Februar 1867, eventuell zweiter auf

den 4. März 1867 und dritter auf

den 1. April 1867, jedesmal

Vormittags 1012 Uhr,; in das hiesige Gerichtslokal aüberaumt worden.

Kaufliebhaber werden hierzu, um zu bieten, eingeladen, etwaige weitere Hypothekargläubiger aber aufgefordert, ihre Ansprüche im obigen ersten Termine, bezüglich bis zur Vertheilung des Kauf­preises, unter Vorlegung der darüber sprechenden Urkunden, anzumelden, widrigenfalls sie auf ihre Kosten benachrichtigt, beziehungsw. ausgeschlossen werden.

Gelnhausen am 7. Dezember 1866.

Königliches Justizamt.

Heuser.

vt. Baabe.

21. Neuhof. Wilhelm Schädler von Haus­wurz hat sich binnen 14 Tagen, bei Meldung steck­brieflicher Verfolgung,, zur Verbüßung einer wegen Forstfrevels wider ihn erkannten 7j^ tägigen Ar­reststrafe dahier zu sistiren.

Neuhof am 15. Dezember 1866.

Königliches Justizamt.

Kno ch.

vt. Israel.

22. Schwarzenfels. In das hiesige Handels­register sind weiter folgende Firmen eingetragen worden :

M 68, H, . R,. K o.n r ach H a x^ in a n n.

Inhaber:!-Koyr.ad. .HgxtMgnn zu Sterbfritz, nach

Eintrag vom 77 Dezember 1866.