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Auf Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde zu Cassel, wonach die bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungehorsam zurückgebliebenen obengenannten Militairpflichtigen auch auf die vorschriftsmäßig bewirkte Ediktalladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind, werden die Obengenannten nach Ansicht der W 68 und 69 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September 1848 nunmehr für ausgetretene Militairpflichtige erklärt und deshalb in eine sechsmonatlicher Gefängniß- strafe, sowie in die dahier entstandenen Kosten verurtheilt. V. R. W.
Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses Erkenntniß nac6 §. 123 , Abs. 2, des Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten» Gerichte anzubringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichneten Rekrutirnngsgesetzes, oder auf Grund des Nachweises, daß die Voraussetzungen der Ver- urtheilung irrthümlich angenommen sind, zustehe.
Erkannnt Cassel am 26- Oktober 1866. Königliches Justizamt II.
Pfeif i e r.
vt. Wangemann.
9. Birste in. Durch Erkenntnisse des unterzeichneten Gerichts vom 15. d. M. sind:
1) Philipp Ludwig Heinrich Bartz von Bir- stein; 2) Konrad Seipel von Katholisch-Wil- lenroth ; 3) Isaak B l n m c n thal von Kirchbracht,
für ausgetretene Militairpflichtige erklärt und deshalb je zu einer Geldstrafe von Einhundert Thalern, oder in Ermangelung von Vermögen in eine sechsmonatliche, bezw. in eine im Verhältniß der ein« gezahlten Geldstrafe zu bestimmende Gefängniß- strafe, sowie in die dahier entstandenen Kosten verurtheilt worden.
Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen das Erkenntniß nach §. MI, Ms. 2, des Str.-Pr.-Ges. vom -28. Oktober 1863, mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene Md bei dem unterzeichneten Gericht anzübringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach ß/ rl deö Rekru- tirungSgesetzcs, oder auf Grund des Nachweises zustehe, daß die Voraussetzungen der Vkrutheilung irrthümlich angenommen sind.
Acht Tage nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung dieser- Bekanntmachung zuletzt erfolgt, gelten die gedachten Erkenntnisse als publizirt.
Birstein am 4. Dezember 1866. Königliches Justizamt.
Wiß.
vt. Bode.
10. Schlüchter n. VeklM»tm<ackzl»H.
In das Handelsregister des unterzeichneten Justizamts sind weitere Firmen unter folgender Nummer eingetragen worden:
M 33. Löb Rothschild 1. in Schlüchtern.
Inhaber: Handelsmann Löb Rothschild I. daselbst, laut Anzeige vom 19. Februar 1866.
M 34. F. A. Zintgraff in Schlüchtern.
Jnhaher: Apotheker F. A. Zintgraff daselbst, laut Anzeige vom 19. Oktober 1866.
Ji 35. Philipp Schäfer in Schlüchtern. Juhaber: Philipp Schäfer daselbst, laut Anzeige vom 22. Oktober 1866:
Ji 36. G. F. Sckäfer in Schlüchtern und Herolz.
Inhaber: H. J. Schäfer daselbst, laut Anzeige vom 22. Oktober 1866.
'M 37. Jakob et Laser Noßbaum in Schlüchtern.
Inhaber Jakob et Laser Noßbaum daselbst, laut Anzeige vom 22. Oktober 1866
Ji 38. Gebrüder Wolf in Schlüchtern.
, Inhaber: 1. Meier Victor Wolf und 2. Aron Victor Wolf daselbst, laut Anzeige vom 22. Oktober 1866.
Jo 39. Michael et Selig in a II n ^K e u h o f in Schlüchtern.
Inhaber: Michael und Seligmann Neuhof das., laut Anzeige vom 22. Oktober 1866
â 40. M. Rothschild in Schlüchtern. Inhaber: 1. Michael Rothschild und 2. Hirsch Rothschild daselbst, laut Anzeige vom ^2. Oktober 1866.
Ji 41. Ph. R ü f er in Schlüchtc r n. Inhaber: PH. Rüfer daselbst, laut Anzeige vom . .22. Oktober 1866.
Ji 42. Kaspar B ai st in Schlüchtern. Inhaber: Kaspar Ba ist daselbst, laut Anzeige vom 22. Oktober 1866.
.U 43. I. Weitzel in Schüchtern.
Inhaber: J. Weitzel daselbst, laut Anzeige vom 22. Oktober 1866. ,
Ji 44. Niko laus M a i in Schlüchtern. Inhaber: Nikolaus Mai Mk'lt'sL laut Anzeige vom 22. Oktober 1866.
Ji 45. Adam Berthold in Hintersteinau.
Inhaber: 1. Adam Berthold und 2. Melchior Berthold daselbst, laut Anzeige vom
-: 22. Oktober 1866. .
’Jip46si H ei n r i ch Koch in Hintersteinau. Inhabk: Heinrich Koch daselbst, laut Anzeige vom 22:, Oktober 1866; • Prokurist: Johannes Koch daselbst, laut Anzeige vom 26. Oktober 1866.
Schlüchtern am 6. Dezember 1866.
Königliches Justizämt.
Hartert.