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2. Nachdem für die Gemeinden Kohlhaus und Bronzell die Gründung einer Schule genehmigt worden ist, werden Bewerber um diese Schulstelle aufgefordert, ihre Meldungsgesuche mit den erforderlichen Befähigungs- und Sittenzeugnissen binnen 3 Wochen dahier oder bei dem Herrn Lokalschulinspektor Pfarrer Emmerling zu Florenberg einzureichen.
Fulda am 3. Dezember 1866.
Königliche Polizeidirektion.
F. h. D.: v. Leng erke.
3. Bewerber um die erledigt werdende israelitische Lehrer- und Vorsängerstelle zu Rinteln, Kreise Schaumburg, mit welcher ein jährliches ständiges Einkommen von 110 Thalern und ein unständiges Einkommen von etwa 30 Thalern verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Meldnngs- gesuche nebst Zeugnissen innerhalb drei Wochen hierher einzusenden.
Cassel am 27. November 1866.
Vorsteheramt der Israeliten der Provinz Niederhessen. Dr. Adle r.
vt. Höxter.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
I. Gelnhausen. Die hiesige Judenschaft hat unter Verpfändung verschiedener Immobilien hiesiger Stadt unter dem 10. Juli 1793 von dem lutherischen Kirchenärar zu Hanau ein zu 4 £ verzinsliches Darlchu von 2200 fl. und weiter unter dem 14. August 1834 aus der Erbmasse der Frau Schöff Clever zu Gelnhausen ein Dârlehn von 1500 fl. erborgt. — Das erstgedachte Kapital ist am 30. Dezember 1833 von dem lutherischen Kir- chenärar zu Hanau im Restbetrag von 1500 fl. der H. M. Clever schen Erbmasse in Gelnhausen cedirt worden.
Da nun die Kinder und Erben der Ehegattin des Landraths Klingelhöfer, Luise, geb. Clever, zu Gelnhausen, als :
1) die Ehegattin des Justizbeamten Schwarzenberg in Windècken, Pauline, geb. Klingelhöfer;
1) der Amtsaktuar Friedrich Klingelhöfer zu Schmalkalden und
3) Ludwig Klingelhöfer zu Wiesbaden, mit der Behauptung, daß sie zu den genannteu hypothekarischen Forderungen die Alleinberechtigten seien und mit dem Antrag auf entsprechende Aenderung des fraglichen Eintrags im Amts- und Ortshypothekenbuch aufgetreten sind, die gedachte Behauptung auch durch Vernehmung von Aus- kunstspersonen in genügender Weise wahrscheinlich gemacht ist, so werden dem Antrag gemäß alle
Diejenigen, welche sich zur gedachten H. M. (Hein- rich Moritz) Clever'schen, bezw. Frau Schöff Ele- verleit Erbmasse zu Gelnhausen für berechtigt halten, hiermit aufgefordert, binnen 4 Monaten, bei Strafe des Eingeständnisses und Ausschlusses, sich auf vorstehende Angaben zu erklären und ihre Ansprüche dahier geltend zu machen.
Zugleich wird bemerkt, daß etwaige weitere Verfügungen in dieser Sache nur durch Anschlag an der Gerichtstafel werden veröffentlicht werden.
Gelnhausen am 20. November 1866. Königliches Justizamt.
Heuser.
vt. Cochi
2. Hanau Auf Antrag eines Pfandgläubigers soll das auf die Namen des Schuhmacher« Johanu Christoph Fischer und Ehefrau, Margaretha, geb. knicket, dahier katastrirte, in der Gemarkung von Althanau gelegene Grundstück:
Brandverstch.-Nr. 26:
Kat. V. 601 — Wohnhaus, in der Judengasse (der 3. Pfau), mit Höfchen, zwangsweise öffentlich verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf
den 14. Jan uar, eventuell zweiter und dritter auf den 11. Februar und den 11. März k. I., jedesmal
Morgens 11 Uhr, .
an unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.
In oem ersten dieser Verkaufstermine haben etwaige weitere Hypothekargläubißer, bei Meidung des. gemeinrechtlichen Rechtsnachtheils, bezw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelveu und durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu begründen.
Hanau am 19. November 1866.
Königliches Justizamt. Merz.
vt. Wohlgemuth.
3. G ondsroth und Neuen haßlau. Auf Betreiben eines Pfandgläubigers ist der Zwangs- verkaus nachbeschriebener, auf den Namen des Johann Georg Herbert, Heinrich Karl Sohn, zu Gondsroth katastrirter, in dasiger und Neuenhaß- laner Gemarkung gelegener Grundstücke:
Gondsrother Gemarkung: Karte. A. R.
J. 263 — 4h Land, am Molkenborn;
D. 365“ — ih» Grabland, im Kellersgarten;
1048 — l|h „ im Tränkgarten;
J. 264 — 4]-0 Land, am Molkenborn;
D. 319 — 1|6 Grabland, im Kellersgarten;
365 - Mo . daselbst;
J 128 — 18 ( Land, hinter dem Weinberg; 129. - 16M
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