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den 1. Dezember d. 3.,

Bormittags 9 Uhr, Statt, welches den Bctheiligten zur Nachricht dient.

Langenselbold am 12. November 1866

Königliches Justizamt.

Reinhard.

vt. Bauer.

15. Untersotzbach. Zur Eröffnung de« von dem verstorbenen Johannes Neureuther von Untersotzbach bei dem unterzeichneten Gerichte hin­terlegten Testamentes ist Termin auf den 2. Januar k. I.,

Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Die abwesenden Leibeserben des rc. Neureuther werden zu diesem Termine hiermit geladen.

Birstein am 7. November 1866.

Königliches Justizamt. Wiß.

vt. Bode.

16, Wind ecken. Zur Festellung der Reihenfolge, in welcher die für das Jahr 1867 gewählten Ge­richtsschöffen in den ordentlichen Strafgerichts­sitzungen des hiesigen Justizamts Theil zu nehmen haben, durch öffentliche Loosziehung ist Termin auf

den 18. Dez einber d. I-,

Ö D Bormittags 11 Uhr, anberaumt worden.

Windecken am 12. November 1866.

Königliches Justizamt. Schwarzenberg.

17. Hanau. Heinrich Heil von Sterbfritz hat sich hier oder in Schwarzenfels binnen 8 Tagen, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, zur Straf­verbüßung zu sistiren.

Hanau am 12. November 1866.

Königliches Justizamt 11.

Cöster.

vt. Frankenberg.

18, Altengronau. Auf Betreiben eines Hy- pothekargläubigers ist der zwangsweise Verkauf der auf den Namen des Schmai Goldner von Zeitlofs katastrirten, in der Gemarkung von Alten­gronau gelegene Immobilie, als:

A. 207 2| Acker 6 Ruthen Wiese, in der Struth, erkannt und hierzu erster Verkaufstermin auf den 14. Januar 1867, zweiter Verkaufstermin aus

den 18. Fe b ru ar 1867, jedesmal

Vormittags 11 bis 12 Uhr, in hiesiges Gerichtslokal, und dritter Verkaufster­min auf

den 18. März 1867,

2èach mittags 2 bis 3 Uhr, nach Altengronau in die Wohnung des Bürger­meisters Schnarr dortselbst anberaumt worden, was Kaufliebhabern zur Nachricht dient.

Etwaige weitere Hypothekar-gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Verkaufs­termine, unter Vorlage der betreffenden Urkunden, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheil, bezw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und gehörig zu begründen.

Schwarzenfels am 6. November 1866.

Königliches Justizamt.

M e r tz.

vt Jordan.

19. Cassel. Erkenntniß wider den Militairpflichtigeu:

Georg Pape von Kirchditmold, wegen Austretens. x

Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde, der Polizeidirektion dahier, wonach der bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungehorsam zu­rückgebliebene Militairpflichtige Georg Pape von Kirchditmold auch auf die vorschriftsmäßig be­wirkte Ediktalladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen ist, nach Ansicht de^ §§. 68 und 69 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September 1848, wird der Georg Pape von Kirchditmold nunmehr für einen ausgetretenen Militairpflichtigeu erklärt und deshalb zu einer sechsmonatlichen Gefängniß- strafe, unter Niederschlagung der Kosten, vernr- theilt. V. R. W.

Dem Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihm gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Abs. 2, des Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mit Aus­schließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten Gerichte anzubringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichneten Rckru- tirungsgesetzes, oder auf Grund des Nachweises zustehe, daß die Voraussetzungen des Urtheis irr- thümlich angenommen sind.

Cassel am 20 Oktober 1866.

Königliches Justizamt III. Bode.

Vorstehendes Erkenntniß, welches dem Angeklag­ten weder zu verkündigen noch zu behändigen steht, wird hierdurch in Gemäßheit des §. 98 des Str.- Pr.-Ges vom 28. Oktober 1863 mit dem An- fügen veröffentlicht, daß dasselbe acht Tage nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, als publizirt gilt.

Cassel am 14. November 1866.

Königliches Justizamt III.

B o d e.

vt Bödicker.