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Pmb. W. R.
Weingarten:
310 — 20 im Ohlenberg.
Necker im Felde hinter der Stadt:
82 1 ly im hintersten Gänsling;
82 1 1| im hintersten Gänsling;
82 1 l^ im hintersten Gänsling;
169 — 38z hinter der Hohl;
142 — 18z ober dem Atzelbcrg.
Acker im übe ^ und Nicderfelde:
24 — 271 am Schützenpfad.
Acker im Felde gegen Buchen und Städten:
323 — 38 am Städter Weg.
Weingarten:
364 — 10z auf dem Mühlberg;
308 — 14z stößt auf den Holzweg, erkannt-und zu dessen Vollziehung erster Vcrstei- gerungstermin auf
den 14. Dezember d. 3., eventuell zweiter und dritter auf
den 10. Januar und
den 7. Februar k. 3., jedesmal
Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle bestimmt.
Zugleich werden Alle, welchen Pfandrechte an genannten Unterpfandsstücken zustehen, aufgefordert, solche im bestimmten ersten Termine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, dahier anzumelden und zu begründen.
Windecken am 19. Oktober 1866.
Königliches Justizamt. Schwarzenberg.
5. Hanau. Zum Verkaufe des auf den Namen des Cigarrenfabrikauten Jean Lors ch, Gümpels Sohn, zu Hanau eingetragenen Wohnhauses, Nr.
903 in der Hirschstraße hiesiger Neustadt, ist auf den Antrag des über dessen Konkursmasse bestellten Kurators erster Termin auf
den 5. Dezember, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 19. Dezember d. 3. und den 2. Januar k. 3., jedesmal
Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.
Hanau am 5. November 1866.
Königliches Justizamt 1.
M ertz.
vt. Wohlgemuth.
6, Pr aunh e i m. Auf den Antrag eines HH- Pothekargläubigers soll nachstehendes, auf den Namen des Thomas Jost II., Thomas Sohn, von
Praunheim katastrirteS, in dasiger Gemarkung gelegenes Grundstück:
Pmb. 100 3 V. 14 R. Acker, im großen Felde, am Berg,
im ersten Versteigerungstermine
den 27. Dezember d. 3., eventuell im zweiten
den 24. Januar k. 3., eventuell im dritten
den 21. Februar k. 3-, jedesmal
Vormittags 11 Uhr Koutumazirzeit, an Amtsstellc verkauft werden.
Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, gehörig begründet anzumelden.
Bockenheim am 31. Oktober 1866.
Königliches Justizamt, Reul.
vt- Fuß.
7. Steinbach-Ha llenb erg. Erkenntniß Wider die Militairpflichtige n:
Gottfried Preiß und Michael Ferdinand Preiß aus Springstille,
wegen Austretens.
Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde zu Schmalkalden, wonach die bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungehorsam zurückgebliebenen Mili- tairpflichtigen: Gottfried und Michael Ferdinand Preiß aus Springstille, auch auf die vorschriftsmäßig bewirkte Edikralladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind, sowie nach Ansicht der §§ 68 und 69 des Rekrutirungsgese^ es vom 29. September 1848 werden die Angezeig^en nunmehr für ausgetretene Militairpflichtige erklärt und deshalb in Ermangelung von Vermögen in eine sechsmonatliche Gefän nißstrafe verurtheilt. V. R. W.
Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Abs. 2, be« Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten Gerichte anzubringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichneten Rekrutirungsgesetzes, oder auf Grund des Nachweises zustehe, daß die Voraussetzungen der Ver- urtheilung irrthümlich angenommen sind. Steinbach-Hallenberg am 3. November 1866. Königliches Justizamt.
Fulda.
Vorstehendes Erkenntniß, welches den Vernrtheil- ten wegen deren Abwesenheit weder zu verkündige noch zu behändigen steht, wird mit dem Bemerk n en