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Pmb. W. R.

Weingarten:

310 20 im Ohlenberg.

Necker im Felde hinter der Stadt:

82 1 ly im hintersten Gänsling;

82 1 1| im hintersten Gänsling;

82 1 l^ im hintersten Gänsling;

169 38z hinter der Hohl;

142 18z ober dem Atzelbcrg.

Acker im übe ^ und Nicderfelde:

24 271 am Schützenpfad.

Acker im Felde gegen Buchen und Städten:

323 38 am Städter Weg.

Weingarten:

364 10z auf dem Mühlberg;

308 14z stößt auf den Holzweg, erkannt-und zu dessen Vollziehung erster Vcrstei- gerungstermin auf

den 14. Dezember d. 3., eventuell zweiter und dritter auf

den 10. Januar und

den 7. Februar k. 3., jedesmal

Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle bestimmt.

Zugleich werden Alle, welchen Pfandrechte an genannten Unterpfandsstücken zustehen, aufgefordert, solche im bestimmten ersten Termine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, dahier anzumel­den und zu begründen.

Windecken am 19. Oktober 1866.

Königliches Justizamt. Schwarzenberg.

5. Hanau. Zum Verkaufe des auf den Namen des Cigarrenfabrikauten Jean Lors ch, Gümpels Sohn, zu Hanau eingetragenen Wohnhauses, Nr.

903 in der Hirschstraße hiesiger Neustadt, ist auf den Antrag des über dessen Konkursmasse bestell­ten Kurators erster Termin auf

den 5. Dezember, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 19. Dezember d. 3. und den 2. Januar k. 3., jedesmal

Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.

Hanau am 5. November 1866.

Königliches Justizamt 1.

M ertz.

vt. Wohlgemuth.

6, Pr aunh e i m. Auf den Antrag eines HH- Pothekargläubigers soll nachstehendes, auf den Na­men des Thomas Jost II., Thomas Sohn, von

Praunheim katastrirteS, in dasiger Gemarkung ge­legenes Grundstück:

Pmb. 100 3 V. 14 R. Acker, im großen Felde, am Berg,

im ersten Versteigerungstermine

den 27. Dezember d. 3., eventuell im zweiten

den 24. Januar k. 3., eventuell im dritten

den 21. Februar k. 3-, jedesmal

Vormittags 11 Uhr Koutumazirzeit, an Amtsstellc verkauft werden.

Etwaige weitere Hypothekargläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche im ersten Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, gehörig be­gründet anzumelden.

Bockenheim am 31. Oktober 1866.

Königliches Justizamt, Reul.

vt- Fuß.

7. Steinbach-Ha llenb erg. Erkenntniß Wider die Militairpflichtige n:

Gottfried Preiß und Michael Ferdinand Preiß aus Springstille,

wegen Austretens.

Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde zu Schmalkalden, wonach die bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aus­hebungstermine ungehorsam zurückgebliebenen Mili- tairpflichtigen: Gottfried und Michael Ferdinand Preiß aus Springstille, auch auf die vorschrifts­mäßig bewirkte Edikralladung binnen der bestimm­ten Frist nicht erschienen sind, sowie nach Ansicht der §§ 68 und 69 des Rekrutirungsgese^ es vom 29. September 1848 werden die Angezeig^en nun­mehr für ausgetretene Militairpflichtige erklärt und deshalb in Ermangelung von Vermögen in eine sechsmonatliche Gefän nißstrafe verurtheilt. V. R. W.

Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Abs. 2, be« Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mit Aus­schließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeich­neten Gerichte anzubringende Antrag auf Zurück­ziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichne­ten Rekrutirungsgesetzes, oder auf Grund des Nach­weises zustehe, daß die Voraussetzungen der Ver- urtheilung irrthümlich angenommen sind. Steinbach-Hallenberg am 3. November 1866. Königliches Justizamt.

Fulda.

Vorstehendes Erkenntniß, welches den Vernrtheil- ten wegen deren Abwesenheit weder zu verkündige noch zu behändigen steht, wird mit dem Bemerk n en