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nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, als publizirt gilt.
Salmünster am 6. Oktober 1866.
Königliches Justizamt.
Winter.
vt. Beck.
Windecken. Wegen einer gegen Friedrich Karl Schäfer in Windecken ausgeklagten Forderung ist der Zwangsverkauf der demselben zu- stehenden, in und bei Windecken belegenen Jinmo- bilien, als: Pmb. V. R.
B rand vers.-Nr. 102:
13 — 8 Haus und Hofraithe nebst Stall, in der Lehngasse, neben Kaspar Walther und dem Kochbrunnen.
A e ck e r im Felde hinter der Stadt:
6 1 32 im Habichtsthal :
37 2 4 am Butterstädter Weg;
11 1 1 im Habichtsthal.
11 1 1 dasebst.
Aecker im Ober- und Niederfelde: .202 — 26s zu Steinhausen:
204 — 27 zu Steinhausen.
Aecker im Felde gegen Buchen und Städten:
367 2 — im Hatzboden;
339 1 23s im Dornhäuser.;
339 1 23 t daselbst.
Baum- und Grasgarten: 352 — 191 im Wasserfall.
Wiese:
278 1 28 in der Au;
264 — 17 im Mönchgraben;
264 — 33 daselbst.
Krautgarten:
429 — 16 am Städterweg.
Aecker im Ober und Niederfelde
4 2 — bei dem Büdesheimer Busche;
177 1 19 vorm Buchwald.
Weingarten:
309 2 — am Fenzler.
Wiese:
278 1 28 in der Aue.
Acker im Felde gegen Buchen und Städten:
290 1 23 im Dannhäuser.
Acker im Ober- und Niederfelde: 279 1 11s am Buchwald.
Acker im Felde gegen Buchen und Städten:
29z .1 '3 im Dornhäuser. -
Acker im Felde hinter der Lotadt: beim Warthbaum.
l ck e r l a n d im Ober- u. Niederfelde:
7. . lorm Buchwald.
den 28. November, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 12. und den 19. Dezember d. I., jedesmal
Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtöstelle anberaumt worden.
Hanau am 29. Oktober 1866.
Königliches Justizamt 1.
M e r,z. 4.
vt. Wohlgemuth.
3. Salmünster. — Erkenntniß wider die Militairpflichtigen:
1. Friedrich Philipp Habig aus Salmünster; 2) Rochus Adam Jockel aus Soden; 3) Lazarus Strauß aus Eckardro.h; 4) Georg Pfeffermann von da; 5) Franz Bernhard H an dwerk aus Ulmbach, wegen Austretens.
Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde zu Schlüchtern, wonach die bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungehorsam zurückgebliebenen Mili- tairpflichligcn: 1. Friedrich Philipp Habig, geb. am 7. September 1845; 2. Rochus Avant Jockel, geb. am 15. August 1845; 3. Lazarus Strauß, geb. am 13. März 1845; 4. Georg Pfeffermann, geb. am 18. Oktober 1845; 5. Franz Bernhard Handwerk, geb. am 24. April 1845, auf die vorschriftsmäßig bewirkte Ediktalladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind, nach Vorschrift der 8§. 68 und 69 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September 1848, wird Jeder der Vorgenannten m ..m ; für einen ausgetretenen Mili- tairpflichtig. c m und deshalb in Ermangelung von Ve< cien in eine sechsmonatliche Ge- fängnißstraf., sowie in die dahier entstandenen Kosten verurtheilt. V. R. W.
Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Abß 2, des Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten Gerichte auzubriugende Antrag aus Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichneten Rekrutirungsgesetzes, oder auf Grund des Nachweises zustehe, daß die Voraussetzungen der Verurtheilung irrthümlich angenommen sind.
Salmünster am 23. September 1866.
Kurfürstliches Justizami (gez.) Winter.
Beglaubigt: (gez.) Beck.
Dieses Erkenntniß, welches bei Abwesenheit der Verurtheilten weder zu verkündigen now zu ? händigen steht, wird hierdurch nach §. 98 > Str.-Pr.-Ges. vom 28 Oktober 1863 mir dem Anfügen veröffentlicht, daß dasselbe acht Tage