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3- Die zu Paris im Dezember b*& Statt findende Käseausftellung be­

treffend. " 1.

Vom 14. bis zum 20. Dezember dieses Jahres wird zu Paris im Jndustriepalast eine interna­tionale Käseausstellung Statt finden und es wer­den bei derselben Medaillen von Gold, Silber 9 und Bronce durch eine besondere Jurh in Gemäß- heit einer Klasseneintheilung, welche durch den Vorsitzenden der Jury und den Generalkommissar der Ausstellung bestimmt wird, zur Bertheilung kommen.

_ Eine jede Abtheilung von Käsen muß aus zwei Käsen derselben Art bestehen und ein jeder Aus­steller darf nur zwei Abtheilungen von Käsen der­selben Art einsenden.

Um zu der Ausstellung zugelassen zu werden, muß eine Anmeldung, deren Muster durch die unterzeichnete Behörde zu beziehen ist, vor dem 1. Dezember an den kaiserlich französischen Mi- - nister des Handels eingesendet werden.

Die zur Ausstellung bestimmten Käse müssen vor dem 14. Dezember, Abends 4 Uhr, zu Paris in dem Jndustriepalast eintreffen und dem Gene­ratkommissar zur Verfügung gestellt werden. Den Ausstellern ist es gestattet , ihre Gegenstände unter der Adresse des Generalkommissars der Ausstellung zu Paris im Jndustriepalast franco einzusenden. Cassel am 16. November 1866.

Königliche Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten.

W e n d e l st a d t. v. Dernbach.

4. Beschluß zur Nr. 6511R. P. Abschrift nach­stehenden Allerhöchsten Erlasses in das Wochen­blatt cinzurücken.

Hanau am 16. November 1866.

Königliche Regierung.

Schenk zu Schweinsberg.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Der Terminskalender (Schreibalmanach) für das Jahr MN? ist erschienen und in der Waiseuhausbuchhaadlung zu Hanau roh und gebunden zu haben.

2. _ In dem Verlagskomtoir des reformirten War­fen Hanfes zu Gaffel ist erschienen und da­selbst, sowie bei sämmtlichen Distributoren, Buch­bindern rc. zu haben:-

Der amtliche

DuKrt-KaleNder für das Jahr 1867.

Derselbe enthält neben einer Reihe anderer un­terhaltender und belehrender Aufsätze einen kurzen Abriß von dem Leben Landgraf Philipps des Groß­müthigen mit dessen wohlgelungenem Bildniß zur . Erinnerung an dessen im Jahre 1567 erfolgtem Tod ; ferner ein Berzeichniß der vornehmsten Mes­sen, Kram- und Viehmärkte, sowohl in hiesigen als benachbarten Landen, sowie der in Cassel ab­gehenden Posten und Eisenbahnzüge, die Genea­logie des Preußischen Königshauses und andere gemeinnützige Gegenstände. Unter diesen befinden sich einige, welche von der ehemaligen Redaktion desBauernfreundes "mitgetheilt worden und be­stimmt ffind, den früheren Lesern dieser Zeitschrift einen theilweisen Ersatz für dieselbe zu gewähren. Der , Preis dieses gegen früher nicht unerheblich erweiterten Kalenders ist incl. des Stempel- betrages von 2 Sgr.: für

,'èThlr. Sgr.

1 Exemplar, geheftet . . . 4

1 durchschossen . . 5«

9 roh (incl. 1 gratis) 1

Ferner sind daselbst zu haben: der Komtoir-Kaiender,

sowohl in Querfolio, als auch in 8'° (Damen- Kalender), â 3 Sgr., incl. des Stempelbetrages (auf 12 ein Frei- Exemplar), sowie der

Schti'id-Almanach (Termins-Kalender), Z roh für 7 Sgr., geb. und mit Schreibpapier durch­schossen für 12 Sgr. (auf 12 ein Frei-Exemplar).

3. P o li-z e i d irekti o n zu H anau. In Fol­ge höherer Weisung wird hiermit bekannt gemacht, daß junzb Männer des Kreises im dienstpflichti­gen Alter, welche einer höheren Ausbildung sich widmen und als einjährige Freiwillige in die Ar­mee eintreten wollen, sich deshalb unter Vorzei­gung ihrer, Schulatteste, des Taufzeugniffes, eines Zeugnisses über Sittlichkeit, bei der Ersatzkommis- sion des hiesigen Kreises persönlich zu melden haben. Hanau am 11. November 1866.

Königliche Polizeidirektion. Cornelius.

Ich bestimme auf den beifolgenden Bericht der Generalinspektion des Militairerziehungs- und Bil­dungswesens vom 19. Oktober c. hierdurch, daß Söhne von Staatsangehörigen aus denjenigen Landestheilen, welche durch das Gesetz vom 20. September d. I. der Preußischen Monarchie ein­verleibt Worten sind, bei ihrer Aufnahme als Pen- 3 sionaire in das Kadettencorps fortan nicht mehr als Ausländer zu, behandeln sind, sondern daß für dieselben nur die für Inländer festgesetzte Pension zu entrichten ist. Ich beauftrage das Kriegsmi­nisterium das weitere Erforderliche zu veranlassen und die Generalinspektion des Militairerziehungs- und Bildungswesens zu bescheiden. Berlin am 27. Oktober 1866.

(gez.) W è l h e i M. (gez.) v. Roon.

An das Kriegsministerium.