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den 18. Dezember d. 3., d e n 15. Januar L 3. den 12. Februar k. 3., jedesmal
Vormittags 11 Uhr, in hiesiges Amtslokal anberaumt worden.
Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre Pfauvrcchte an den Verkaufsobjekten im er len Termine, bei Strafe der Ausschließung, bezw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, begründet anzumelden.
Meerholz am 27. Oktober 1866.
Königliches Justizamt.
Fre s en ins.
vt. Nolde.
j Hanau. Zum Verkaufe des auf den Namen des Fabrikbesitzers Albin Groß hierselbst eingetragenen Wohnhauses Nr 895, in der Rosenstraße hiesiger Neustadt, ist aus den Antrag des über dessen Konkursmasse bestellten Kurators erster Termin auf
den 28. November, eventuell zweiter und dritter Termin auf den 12. und den 19. Dezember d. 3., jedesmal
Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumt worden.
Hanau am 29. Oktober 1866.
Königliches Justizamt I.
vt. Wohlgemuth.
7. Salmünster. *— Erkenntniß wider die Militairpflichtigen:
1. Friedrich Philipp Habig aus Salmünster ; 2) Rochus Adam Jockel aus Soden; 3) Lazarus Strauß aus Eckardroth; 4) Georg Pfesfermann von da; 5) Franz Bernhard Handwerk aus Ulmbach,
wegen Austretens.
Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungsbehörde zu Schlüchtern, wonach die bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungehorsam zurückgebliebenen Militairpflichtigen : 1. Friedrich Philipp Habig, geb. am 7. September 1845; 2. Rochus Adam Jockel, geb. am 15. August 1845; 3. Lazarus Strauß, geb. am 13. März 1845; 4. Georg Pfeffermann, geb. am 18. Oktober 1845; 5. Franz Bernhard Handwerk, geb. am 24. April 1845, auf die vorschriftsmäßig bewirkte Ediktalladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind, nach Vorschrift der §§. 68 und 69 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September 1848, wird Jeder der Vorgenannten nunmehr für einen ausgetretenen Militairpflichtigen erklärt und deshalb in Ermangelung von Vermögen in eine sechsmonatliche Ge-
sängnißstrafe, sowie in die dahier entstandenen Kosten verurtheilt. V. R. W.
Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Abs. 2, des Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten Gerichte anzubringende Antrag aus Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichneten Rekrutirungsgesetzes, oder auf Grund des Nachweises zustehe, daß. die Voraussetzungen der Verurtheilung irrthümlich angenommen sind. Salmünster am 23. September 1866.
Kurfürstliches Justizamt, (gez.) Winter.
Beglaubigt: (gez.) Beck.
Dieses Erkenntniß, welches bei Abwesenheit der Verurtheilten weder zu verkündigen noch zu behändigen steht, wird hierdurch nach §. 98 des Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863 mit dem Anfügen veröffentlicht, daß dasselbe acht Tage nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, als publizirt gilt.
Salmünster am 6. Oktober 1866. Königliches Justizamt.
Winter.
vt. Beck.
8. Wind ecken. Wegen einer gegen Friedrich Karl Schäfer in Windecken ausgeklagten Forderung ist der Zwangsverkauf der demselben zustehenden, in und bei Windecken belegenen Immobilien, als: Pmb. V. R.
B r a n d v e r s.-Nr. 102:
13 — 8 Haus und Hofraithe nebst Stall, in der Lehngasse, neben Kaspar Walther und dem Kochbrunnen.
Aecker im Felde hinter der Stadt:
6 1 32 im Habichtsthal;
37 2 4 am Butterstädter Weg;
11 1 1 im Habichtsthal.
11 1 1 dasebst.
Aecker im Ober- und Niederfelde:
202 — 26s zu Steinhausen;
204 — 27 zu Steinhausen.
Aecker im Felde gegen Buchen und Städten:
367 2 — im Hatzboden;
339 1 23 J im Dornhäuser ;
339 1 23 s daselbst.
Baum- und Grasgarten: 352 — 19} im Wasserfall
Wiese:
278 1 28 in der Au;
264 — 17 im Mönchgraben;
264 — 33 daselbst.
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