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No. 6 ®®®®®®®®®®®®®®®®®®®®® Unsere Heimat ®®&®®®®®®®®®®®®®®®&®®& Seite 67

Ditterts mit seiner Zugehörung gedachtem gemeinen Allmoßen zum Besten sollen angewendet werden, folgen v. zu ewigen Seiten bleiben, doch so oft alß geschicht, das gemelter Hof zum Ditterts mit Hofleuth zu besetzen v. zu verleyhen ist, soll er durch uns den Abt u. unsere Nachkommen dem gemeinen Allmoßen zu Guth ver­liehen werden u. damit gemelter Allmoßen, wie es Stjo also angerichtet v. begabet ist v. künftige Seit begabet werden möge, den armen Leuth gum Besten verwaltet v. gehandhabt werbe;

Grabstein des fibts Christian Happ im Kloster zu Schlüchtern.

Sollen von unß Wilhelm Graf zu Nassau etc. v. Reinhardt Grafen zu Solmß etc. alß Vormündern unserer Pflegekinder v. unß Petro Abt vndt unßere Nachkommen allewege zwei Spittahlmeister verordnet v. bestellet seyn, welche die güther dem gemeinen Allmoß zuständig v. was jährlich dazu gefällst v. geben wird, in ihrer Bersehung haben v. getreulich außtheilen und sollen dieselbige Spithalmeister jährlich ihres einnehmens v. ausgebens vor unß Petro Abt v. unfern Nachkommen in Beysein eines Kellers zu Steinau, so jeglicher Seit seyn wird, gebührlich Rechnung thun n. gehöret v. in solchem allen, so getreulich gehandelt werden, wie man das gegen Gott u. der Welt verantworten muß v. was

hierin mehr nach gestalt der Seit v. leuth alß mit Be­nennung der armen leuth vndt was biedern Handel zum besten Kommen mag, zu setzen, zu ordnen und zu reden ist, soll jeder Seit mit der Herrschaft Hanau v. unß Petrus, ?(bt Ihrer Erben u. Nachkommen wissen und zulassen geschehen n. wihr Wilhelm Graf zu Nassau etc. vnd Wilhelm Reinhardt, Graf zu Solmß etc. obgenanth gereden v. versprechen voruns als Vormünder unserer Pflegekinder v. ihrer Erben vielgemelte Stiftung des gemeinen Allmoßens, wie obgedacht zu ewigen Seiten bleiben sollen, das alles zu wahrer Sicherheit haben wir Wilhelm v. Reinhard vorgemelt vor unß als Vor­münder unserer Pflegekinder unser Insiegel auch an biefen Brief gehangen, der geben ist auf den fünfzehnten Tag Augusti anno fünfzehnhundert v. im neun v. Dreißigsten Jahr.

Hiernach ist die von Abt Christian Happ 1534 testamentarisch bestimmte Spitalstiftung für Schlüchtern erst am 15. August 1539 in der Weise in Kraft getreten, daß zwei vom Landesherrn in Hanau und dem Abt zu Schlüchtern gemeinsam bestellte Spitalmeister das Stiftungsvermögen in stetem Einvernehmen mit ihren Auftraggebern zu verwalten und aus seinen Gefällen Unterstützungen unter die Bedürftigen der Stadt zu verteilen hatten. Am Schluß jedes Rechnungsjahres war es Pflicht der Spitalmeister, Rechnung abzulegen, die vom Abt des Klosters unter Beihülfe des gräflichen Kellers in Steinau abgehört wurde.

Von einem eignen Spitalhause, das der Aufnahme von Kranken und Obdachlosen hätte dienen können, ist keine Rede.

Man behalf sich bamit, solche verpflegungsbedürftige Arme und Kranke, die ohne eignes Heim waren, bei einem mit den nötigen Räumen versehenen und ver­traglich dazu verpflichteten Bürger gegen eine jährliche Abfindung aus der Spitalkasse unterzubringen, und bezeichnete das Haus des betr. Bürgers mit Spitalhaus und die Gasse, in der es lag, mit Spitalgasse ‘).

Leider sind die Nachrichten aus der Frühzeit des Hospitals in Schlüchtern äußerst dürftig und beschränken sich auf einige kurze Notizen, die sich hin und wieder in dem alten Gerichtsbuch von Schlüchtern finden.

Wir ersehen daraus, daß die hohe Obrigkeit in Hanau des Spitals wohl gelegentlich gedachte, in dem sie z. B. in der für Schlüchtern erlassenen Gewerbeordnung vom Jahre 1573 bestimmte, daß wandelbarH Fleisch und Gut, sowie zu gering im Gewicht befundenes Brot den Pflege­befohlenen des Spitals zufallen sollten, daß sie sich im übrigen aber nicht allzuviel um seine Verhältnisse und um das Leben seiner Pfleglinge bekümmert zu haben scheint. Sonst hätten wohl die Spitalmeifter des Jahres 1599 nicht am Stadtgericht zu rügen gehabt, „daß es gar mit ohnordentlich leben, mit fressen und saufen im Spitalhause zugehe, sie bäten ein einsehens zu haben."

Bon einschneidender Bedeutung, wie für so vieles andere, wurde auch für unser Hospital der 30 jährige

tz Spitalgasse hieß das beim Gutermuthschen Haus von der Krämergasse abzweigende Gäßchen, das früher mit dem sogen. Sack nicht in Verbindung gestanden zu haben scheint.

2) Wandel mittelhochdeutsch für Gebrechen, Tadel. So noch bei Luther. „Wandelbar Fleisch", also wohl Fleisch, das infolge irgend eines Fehlers nicht völlig tadellos war. Heute wird der­artiges Fleisch „als bedingt taugliches" der Freibank überwiesen.