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den Ficzacker" zu einem Seelgedächtnisse schenkte. Die weiteren Nachrichten, die wir über dieses Aussätzigenhaus in Schlüchtern besitzen, sind äußerst dürftig und beschränken sich auf gelegentliche Erwähnungen in dem alten Schlüchterner Gerichtsbuch Dom Jahre 1571 und in den Schlüchterner Ratsprotokollen bis in das 18. Jahrhundert hinein.
Es lag außerhalb des Orts am sog. Röther Wasser, da, wo dieser Bach von einer alten Straße, der jetzigen alten Bahnhofsstraße, überschritten wird, und wo die alten Namen „Siechbrücke" und „Siechwiese" heute noch die Erinnerung an sein einstiges Bestehen wach erhalten.
Wann es erbaut worden ist, kündet uns keine urkundliche Nachricht.
Allein schon sein einstiger Standort inmitten des alten Kloster-Grundbesitzes und seine frühste Benennung als „Heiliges Haus" lassen nicht zweifeln, daß seine Begründung bereits in frühster Zeit wohl vom Kloster selbst ausgegangen ist.
Würziges Gras wächst heute an der Stelle, wo einst das Siechenhaus gestanden hat.
Wenn aber in trocknet Sommerszeit die Sonnenglut längere Zeit auf Feld und Wiese gewirkt hat, dann sollen sich seine im Boden ruhenden Grundmauern noch deutlich durch eine abweichende Farbe der über ihnen
liegenben Grasnarbe von ihrer Umgebung abzeichnen und auf diese Weise bis auf den heutigen Tag ihr Dasein verraten. Mit dem allmählichen Schwinden des Aussatzes und der Zunahme der medizinischen Erkenntnis wurden die Aussätzigenhäuser allmählich überflüssig.
Vielfach blieben sie als Pflegeanstalten für arme Kranke bestehen; oft wurden sie sonstigen Zwecken dienstbar gemacht oder blieben wohl gar aus Scheu vor ihrem einstigen Zwecke unbenutzt stehen, um allmählich zu verfallen.
Dieses Schicksal scheint auch dem alten Siechenhause in Schlächtern beschieden gewesen zu sein.
3m Jahre 1714, als Hochwasser in seiner nächsten Nähe großen Schaden angerichtet hatte, und noch einige Male später, zuletzt am 15. Mai 1750 bei der Verpachtung des städtischen Fischwassers, wird es in den Ratsprotokollen erwähnt, dann wird seiner nicht mehr gedacht.
Der Grund und Boden, auf dem das Siechenhaus einst gestanden hat, war lange Zeit im Besitze des städtischen Hospitals, von dem im folgenden Abschnitte die Rede sein soll.
Von diesem wurde er erst in den 70 er Jahren des letzten Jahrhunderts au einen Schlüchterner Bürger verkauft, in dessen Besitz er sich als ertragsreiche Wiese heute noch befindet.
111. Das städtische Hospital in Schlüchtern.
Am 3. März 1534 schloß im Kloster Schlüchtern ^Ibt Christian Happ für immer seine müden Augen, nachdem er bem Kloster 58 Jahre angehört und 36 Jahre als Abt vorgestanden hatte.
Der noch vorhandene, ursprünglich über seinem Grab im Chöre der Klosterkirche aufgestellt gewesene Grabstein zeigt den Abt im vollen Ornat knieend und mit gefalteten Händen.
Bor ihm ruhen als Zeichen seiner Abtswürde auf einem Gebetbuch die Abtsmütze und darunter der Krummstab.
Über seiner kunstvoll aus Sandstein gehauenen Figur findet sich auf viereckiger Tafel in lateinischer Sprache die Inschrift: „Dem Abt Christian aus Windecken, der im Jahre des Heils 1534 am 23. März gestorben ist, nachdem er dem von ihm höchst ruhmvoll errichteten und erhaltenen klösterlichen Gemeinwesen 36 Jahre lang treusorgend vorgestanden hatte."
Noch heute sind die hochragenden Giebel des Klostergebäudes zu Schlüchtern, das Abt Christian Happ in den Jahren 1500— 1519 von Grund auf neu erbauen ließ, beredte Zeugen seiner Wirksamkeit.
Aber nicht der von ihm bewirkte Neubau des Klostergebäudes allein ist es, der die Bürger Schlüchterns verpflichtet, das Andenken an Abt Christian Happ ganz besonders in Ehren zu halten.
Auch die Stiftung des nunmehr fast 4 Jahrhunderte hindurch segensreich wirkenden Hospitals in Schlüchtern ist das Werk dieses frommen Mannes, der sich dadurch selbst ein weit bleibenderes Denkmal gefetzt hat, als es das nach feinem Tode gefertigte und nur durch einen Zufall der völligen Zerstörung entgangene Denkmal aus Stein hat fein können.
Leider ist die Urkunde, durch die Abst Christian seinen letzten Willen in Bezug auf die Errichtung eines Hospitals in Schlüchtern kundgegeben hat, verschollen.
Wir erfahren ihren wesentlichen Inhalt aber aus einem Schriftstück vom 15. August 1539, durch welches die Ausführung der testamentarischen Bestimmung des Abts betr. die Gründung eines Spitals in Schlüchtern bestätigt wird und dessen beglaubigte Abschrift erhalten geblieben ist. (Das Schriftstück, welches die Abschrift enthält, wird im Kgl. Staatsarchiv zu Marburg aufbewahrt.)
Es lautet:
Wir Wilhelm Graf zu Nassau und Catzenelenbogen Bianden und Dietz Bnd wir Reinhard Graf zu Solmß unb Herr zu Müntzenberg vnd wir Petrus Abt des Gotteshauß Schlüchter, Prior v. Convent bekennen und thun Kund allermäniglich mit bieffem Brief:
Nachdem weist. der Ehrwürdige in Gott andächtige Herr Christian Happ sei. Gedächtnuß obgemelten Gottes- hauß gewesener Abt in Zeit seines Lebens v. vor feinem absterben aus christlich milterBewegung vierhundert gülden v. den Hof zum Ditterts gelegen mit seinem zugehören v. einkommen, so biß anhero dem gotteshauß Schlüchtern zugestanden, zu aufrichtung eines Spittahls v. gemeinen Allmoßens zu Schlüchtern in feinem Testament und letzten willen verschaft*) unbt Inniglich gebetten hat, solch seinen letzten willen mit fleih zu vollziehen, vor- gemelte güther in einen allgemeinen Allmoßen zu verkehren v. zum treulichsten anftellen, daß wir auf heut dato unß derowegen unterredet vnd darauf mit wohlbedachtem gemüth geordnet und beschlossen haben:
3um ersten ist von Uns Abt und Convent beständig bewilligt, daß vorgemelte 400 gib v. der Hof zum
*) = bestimmt,