Seite 64 ®®&®®&®®®®&®®®®‘®&®®&&® Unsere Heimat -s-ssssLIcss-ssssssss-s-s-s-DA Nr. 6
Altengronau gestatten zu wollen, daß der von Ulrich zu zahlende Kaufpreis nur zur Hälfte ihm selbst, zur andern Hälfte aber dem Klosterspital zufallen solle und daß der Konventuale, „der dann des Spitals Monpar2) sei, ihm dieses Geld kuntlich anlegen solle". (Reimer Han. Urk. III, No. 282.) Noch wertvoller als die Aussicht auf diese Summe Geldes war die regelmäßige Abgabe von Betten und Bettstücken, sowie von Biktualien aus der Klosterküche, die Abt Hartmann nur wenige Jahre später, am 11. Dezember 1364, der Jnfirmaria und besonders auch dem Klosterspital zur Erquickung seiner Pflegebefohlenen feierlich verbriefte. Da diese in lateinischer Sprache abgefaßte Urkunde (Reimer Han. Urk. III, No. 486) das einzige bedeutendere geschichtliche Zeugnis ist, welches wir von dem ehemaligen Klosterspital besitzen, so möge sie hier in ihrem Hauptteil in wortgetreuer Übersetzung wiedergegeben werden?) Sie lautet:
Die Lorenz-Rapelle in Schlüchtern. (Abgebrochen 1832.)
„Kund sei allen usw., daß Wir Hartmann, von Gottes Gnaden Abt des Klosters Schlüchtern, Sankt Benediktus Ordens in der Diözese Würzburg, der Prior und der gesamte Konvent für Uns und alle unsere Nachkommen im Hinblick auf unser Seelen Heil für alle Seit wollen und verordnen: Zunächst, daß nach dem Tode eines
2) Monpar = Mundiburdus (Mundrat) = patronus, advo- catus, defensor, tutor, procurator (Anwalt), hier etwa Spitalsverwalter. Nach Pros. Richter in Fulda.
3) Die Uebersetzung der Urkunde und die beigefügten erklärenden Anmerkungen verdanken wir unserm Mitglied, dem ehemaligen Herrn Pater Pastor Damasus Fuchs zu ©almünfter, der dem Heimatbund auch nach feiner Uebersiedlung nach Bornhofen am Rhein sein Interesse in dankenswerter Weise bewahrt hat. Nicht minder hat sich Herr Dr. phil. Schäfer in Marburg durch feine freundliche Mithälfe verdient gemacht.
Abts 2 gute, d. s. die zweitbesten und stärksten Betten, 1 Pfühl, 2 Kopfkissen, 4 Leinentücher, 1 Decke nebst 20 Pfund Heller jedesmal an unser Krankenhaus (die Snfirmaria] abzugeben sind.
Desgleichen ist alles, was an Brot, Wein und sonstigen Nahrungsmitteln zu feinem Unterhalte bestimmt war (d. i. seine tägliche Präbende) nach seinem Tode an das Hospital, welches an der St. Katharinenkapelle liegt, während seines ganzen Dreißigsten H (d. h. während 30 auf seinen Todestag folgenden Tagen) zur wohltätigen Erquickung der bärtigen Kranken abzuliefern.
Ebenso muß nach dem Tode des Priors oder eines Mönchs 1 Bett, 1 Pfühl, 1 Kopfkissen, 2 Leintücher, 1 Decke samt seiner Präbende auf ein Jahr nach dem Tode zur Ausstattung des genannten Krankenhauses gegeben werden; und zwar soll mit Bezug auf diese Präbende an Brot und Wein für einen verstorbenen Mönch in Zukunft jeder Abt 10 Pfund Heller, der Koch 4 Pfund, der Kämmerer 2 Pfund und der Sammler oder Verwalter der Lebensmittel (Rentmeister) einen Geldbetrag von allen übrigen Einkünften nach ihrem augenblicklichen Wert ganz und ungeteilt zum Besten des Krankenhauses leisten, gleichfalls ohne Irrtum.
Ferner wollen wir, daß fürderhin jeder Prior, Kustos und Kämmerer die erwähnten Abgaben, Einkünfte und Gelder in unserer Sakristei bei dem Konventssiegel ^) hinterlege und daß sie, wenn es für einen Mönch oder Klosterinsassen anläßlich eines Krankheitsfalls notwendig ist, dem Krankenwärter von dem genannten Gelde nach den Bedürfnissen des Kranken einen Teil zustellen, den sie auch nach ihrem Gutdünken zum Besten des Kranken selbst verwenden sollen, bis er wieder gesund ist; wenn er aber den Weg des Fleisches geht, soll seine Präbende an Brot, Wein und Küchenspeisen während seines ganzen Dreißigsten für das St. Katharinenspital verwendet werden zur wohltätigen Erquickung der Kranken."
Nun geht über ein Jahrhundert dahin, ohne daß in den zahlreichen Klosterurkunden jener Seit des Klosterhospitals auch nur mit einer Silbe gedacht wird. Erst aus den Jahren 1473 und 1477 sind wieder kurze urkundliche Nachrichten über das Klosterhospital erhalten geblieben, aus denen wenigstens soviel hervorgeht, daß das vor der Katharinenkapelle am Klosterhof liegende Hospital damals noch bestanden hat.
Dann versiechen die Nachrichten gänzlich, und mit keinem Worte mehr findet sich in den Urkunden der späteren Seit das Klosterhospital erwähnt.
Das auch im Kloster Schlüchtern eingerissene „weltliche Treiben und sündhafte Wohlleben" war den Werken der christlichen Nächstenliebe nicht mehr hold.
So wird das Ende des Klosterspitals wohl schon hereingebrochen gewesen sein, als am Anfang des 16. Jahrhunderts der große Klosterneubau begann und der bald darauf einsetzende Bauernkrieg (1525) die wenigen noch im Kloster lebenden Mönche zwang, das Kloster zu verlassen und hinter den festen Mauern Steinaus Schutz zu suchen.
H Noch heute besteht in Benediktinerklöstern die schöne Sitte, daß im Speisesaal auf dem Platze eines verstorbenen Mönchs gedeckt und seine Portion nachher den Armen gegeben wird.
5) In der gewölbten, feuersicheren Sakristei wurden auch die Akten und Siegel aufbewahrt.