9tl. 3 cSL>L><Z>L>L>L)L)(Z)L)L)L)(Z)(Z)L>L)L)L)S)L)L> Unsere Heimat SSSI-DLÜD-DcD-DcD-DcDSS-DSS-DcDiSS-D Seite 29
Der Streit um öie Ramholzer Kirche am /lusgang öes 17. Jahrhunderts.
(Nach den im Zreiherrl. von Slumm'schen Archiv und in der Pfarrei-Repositur zu Ramholz befindlichen fikten).
(Fortsetzung.)
ierumb so gebieten wir Euch Eingangs ernannten Mitbeklagten wie auch die mitcitirten Grafen zu Hanaw, welche respee zu solchen Tathandlungen geholfen, sambt und sonders von röm. kaiserliche Macht und bei poen zehn Mark lötigen Goldes, halb in unsere Kaiserliche Kammer und zum anderen Teil klagendem Freiherr» ohnnachlässig zu bezahlen, hiermit ernstlich und wollen, daß dieselbe und Ihre demnächsten nach Verkündigung dieses klagenden Freiherrn von Degetifeld und dessen ganze Gemeind in dem bisher ruhig gehabten Besitz vel quasi das exercitii der augsburg. Confession zu- getanen Religion in der Ramholzer Kirch nicht weiter turbiren, das vorgenommene cassiren und aufheben, die entwendeten Türen und Glocken -Klüppel und Seiler ohne Entgeld sofort restituiren, und daß die geringste Turbation nidjt mehr erfolgen möge, allenthalben idonee rauften .... Daran geschieht unsere ernstliche Meinung.
Den 3. Mai kehrt der Degenfelder Bogt mit einem Kammerboten von Wetzlar zurück. Den folgenden Tag bereits läßt er das Kaiser!. Mandat zu Schwarzenfels, Mottgers, Sterbfritz und Sannerz insinuieren, wie auch sofort zu Kassel und Hanau geschehen. Man lebt nun in Ramholz der guten Hoffnung, es werde diesem Kaiser!. Hochverpoenten Mandat schuldige Folg geleistet werden, zumal auch Hessen-Kassel dahingehende Zusicherungen giebt. Aber man täuscht sich über das Ansehen und die Tragweite eines Reichskammergerichtsbeschlusses. Nachdem schon den 28. April die Schwarzenfelser wieder gewaltsamen Gottesdienst gehalten — die zum Läuten nötigen Glockenklöppel und Seile hatten sie mitgebracht und nahmen sie auch wieder mit weg — kommt es auf Pfingstmontag, den 13. Mai, zu argen Ausschreitungen. Die verschlossenen Kirchtüren werden mit großen Klötzen in kleine Stücke zerstoßen, der reformierte Pfarrer bringt in die Kirche, ohngeachtet, daß remonstriert, protestiert und das Kaiserliche Mandat ihm vorgehalten wird. Der Schulmeister wird, als er grade den Gesang anstimmt: „Der Herr ist mein getreuer Hirt" vom Pult hinweggestoßen, und als er im Chor mit den Schulknaben fortsingt, wird ihm der Mantel vom Leib gezogen, das Gebetbuch zerrissen, daß die Blätter in der Kirche herumgefahren, „deshalben die evangel.-lutherische Gemeind genötigt worden, solcher ärgerlichen Gewalt an heiliger Stätte und auf so hohes Fest mit traurigem Herzen zu weichen". Am 19. und 26. Mai, 9. und 23. Suni, 7. und 21. Juli, 4. August, also jeden zweiten Sonntag, kommt es zu ähnlichen Gewalttaten. Als Anführer der Schwarzenfelser werden genannt: der Hessische Verwalter zu Altengronau, Herr Metzen, der Oberförster zu Reuen- gronau, Philipp Liebten, der Schultheiß und Säger zu Sterbfritz, „welch' letzterer, ob er schon der lutherischen Religion zugetan, seine Freude an dem Aufschlagen der Kirchtüren hatte". Und so wie dieser Sterbfritzer Schultheiß wird auch noch manch' anderer mitgemacht haben nicht aus confessionellem Fanatismus, sondern aus Freude
am Radau. Bei den strengen reformierten Sonntagsbestimmungen war für viele der behördlich empfohlene sonntägliche Kriegszug mit Spießen, Äxten und Beilen nach Ramholz sicherlich ein freudig begrüßtes Sonntagsvergnügen.
Sonntag, den 11. August 1695, war das Ramholzer Kirchweihfest. Es war zu erwarten, daß die Schwarzenfelser den Degenfeldern diesen ihren hohen Feiertag verbittern würden. Sie kommen auch schon in aller Frühe, brechen die Kirche auf, halten ihren Gottesdienst und lagern sich dann auf dem Kirchhof, indem sie den Lutherischen den Eingang zur Kirche verwehren. Durch eine zweite Tür gelingt es dem Schullehrer Kirst und einer Anzahl Degenfelder in die Kirche zu kommen. Die Hessischen drängen nach. Man gerät in der Kirche hart aneinander. Es ist zu verwundern und zeugt von der friedfertigen Gesinnung der Degenfelder, daß das nicht schon früher geschehen ist. Der Schulmeister bittet, an diesem heiligen Sonntag wenigstens ein Vater Unser mit der Gemeinde beten zu dürfen. Als er zu der Bitte kommt: „Und führe uns nicht in Versuchung" .... springt ihm der Schultheiß von Schwarzenfels an den Leib und hat ihn immer geschüttelt, der Schulmeister aber sich gehalten und mit erhobenen Händen bis zum Ende gebetet. Da hat ihn der Schultheiß mit seinem Anhang über die Altartreppe heruntergezogen, welches den Ramholzern so zu Gemüt gegangen, daß sie aus den Stühlen gelassen und mit lauten Stimmen und Tränen in den Augen in der Kirche geschrieen: „Gott wird’s rächen, Gott wird's rächen!" Da die Schwarzenfelser bis zum Abend die Kirche besetzt hielten, haben die Degenfelder an ihrer Kirchweih keinen Gottesdienst halten können.
Am 8. September predigt der Steinauer Pfarrer Ring- Höbel, darüber es zu einem großen Tumult gekommen, indem einige Untertanen von beiden Seiten einander in die Haare gefallen und an der Kirchtür sich herumgezogen.
Wiederum sucht Freiherr Maximilian von Degenfeld Recht und Schutz beim Reichskammergericht. „Und Gott der Allerhöchste hat unsrer Kirch gedacht und ihr dergestalt beigestanden, daß am 13. Dezember 1695 folgendes nachdrücklich Urteil publiciert worden:
Sn Sachen Maximilians Freiherr von D. Kläger wider Herrn Karle, Landgrafen zu Hessen, et consorten citationis super fracta pace etc. . .
1. Es ist gläubliche Anzeige zu tun, daß dem ausgegangenen verkündeten Kaiser!. Mandat (v. 27. April 1695) alles seines Inhalts gehorsamblich gelebt sei Zeit zweier Monat, pro termino et rogatione von Amts wegen angesetzt, mit dem Anhang, wo er solchem nicht also nachkommen werde, daß ermelter Herr Beklagter jetzt alsdann und dann alsjetzt in die poen berührten Mandats einverleibt hiermit erklärt wird, ferner process auch erkannt, daß er feinem Gegenteil die Gerichtskosten, so aufgeloffen, nach rechtlicher Ermäßigung zu entrichten und zu bezahlen schuldig sein soll." — (Fortsetzung folgt.)