Nr. 9/10 Unsere
Heimat ^^^^^^-^^QF^^-^S Seite 87
richt Schwarzenfels aus dem früheren reichislehn- baren Gericht Mottgers hervorgegangen ist und als solches bereits im Jahre 1277 nach Verzichtleistung seines früheren Inhabers, des Grafen Ludwig von Ziegenhain, von Kaiser Rudolf seinem getreuen Reinhard von Hanau für ihm geleistete wertvolle Dienste verliehen worden ist.
Ob die Burg Schwarzenfels zur Zeit dieser Verleihung des Gerichts Mottgers an die Herrn von Hanau in dem Gerichte bereits bestanden hat, läßt sich aus den vorhandenen urkundlichen Nachrichten nicht mehr mit voller Sicherheit feststellen. Da die Burg aber erst 1280 H zum ersten Male urkundlich
in Leibolds und 3 Gütern in Gundhelm. Sein Nachfolger, Ulrich II. von Hanau, bestätigte im Jahre 1311 der Kapelle diesen Güterbesitz mit der Maßgabe, baj) die von den Leuten der Güter zu leistenden Dienste und Abgaben dem jeweiligen Kaplan der Kapelle zustehen sollten 6).
Diese Bestätigungsurkunde Ulrichs II. ist, soweit sich übersehen läßt, die einzige Nachricht von der Burg Schwarzenfels, die durchs die Erwähnung eines ihrer Bauteile, einen schwachen Lichtstrahl auf die bauliche Beschaffenheit der Burg fallen läßt.
Wir sind daher im übrigen für die Erkenntnis der baulichen Entwickelung der Burg allein auf die Reste
erwähnt wird, so liegt immerhin die Vermutung nahe, daß sie wohl erst in dem zwischen den Jahren 1277 und 1280 liegenden Zeitraum von Reinhard von Hanau als Wohnort für den von ihm zur Ausübung seiner Rechte eingesetzten Vogt erbaut und mit Burgmannen zum Schutze der neuen Besitzung bevölkert worden sein mag" 5).
Ulrich I. von Hanau, der im Jahre 1280 seinem Vater Reinhard im Besitze von Schwarzenfels gefolgt war, erweiterte die bauliche Anlage der Burg durch den Bau einer Kapelle, deren Altar der heiligen Margarete geweiht wurde und bestimmte zur Ausstattung dieser Burg-Kapelle die Gefalle an Geld und Früchten von 3 Gütern in Weichersbach, 4 Gütern in Sterbfritz, 2 Gütern in Hütten, 4 Gütern
“) G. Landau a. a. O. Seite 293. Die Urkunde von 1280 ist mir bis jetzt nicht zu Gesicht gekommen; wohl aber eine Urkunde von 1290 (Reimer a. a. O. Bd. I, Nr. 701) in der zum ersten Male ein Bog" von Schwarzenfels genannt wird.
st Wolf a. a. O. Seite 96.
ihrer Bauten angewiesen, die immerhin noch soweit erhalten geblieben sind, das; aus ihrem Grundriß, aus den Merkmalen, die sie in technischer und stilistischer Beziehung ausweisen, aus einzelnen den Werksteinen eingemeißelten Jahreszahlen und vor allem auch aus dem Wappenschmuck, den sie noch an sich tragen, ein ungefähres Bild der Baugeschichte oer Burg gewonnen werden kann.
Hiernach dürften der runde Bergfried 1 und das auf unserem Plane etwas nördlich von ihm gelegene Gebäude 2, von dem außer geringen Resten seiner westlichen und nörbli^ien Umfassungsmauern nichts mehr vorhanden ist, zur ersten Anlage der Burg gehört haben. In Wirklichkeit f^eint aber der Bergfried, wie die noch deutlich erkennbaren Spuren an seinem Mauerwerk zeigen, mit dem Bau 2 in fester Verbindung gestanden zu haben, sodaß man sich aus dem Plane diesen Bau mit seinem östlichen Ende näher an den Turm herangerückt denken muß.
st Reimer, a. a. O., Bd. II, Nr. 103.