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Seite 32 ^^i^^r^£^^^^^m^> Unsere Heimat t^^^^^^^^^^^w Nr. 3/4

bauten vielleicht schon beim Bau des Grabenweihers vorhanden und mitbestimmend für seine abweichende Linienführung gewesen sind 12).

Vom alten Krämertor sind weder bildliche Dar­stellungen noch direkte Nachrichten über seine einstige bauliche Anlage vorhanden. Die einzige Nachricht, die sich auf dieses Tor bezieht, ist ein Eintrag in Das alte Ratsprotokoll vom 13. Novbr. 1721, in dem es heißt: „Michael Berthold wird das am Krämer­tor stehende Wachthaus dergestalt auf 3 Jahre zu bewohnen verliehen, daß die auf dem Tore Wacht­habende Bürger ihre freie redirate in der Wohnstube haben und da aus- und eingehen." Als Entgelt hatte Berthold dafür einen jährlichen Mietszins von 4 Gulden zu zahlen und die Verpflichtung zu über­nehmen, im sog. Krämerviertel den Torheller zu er­heben. Aus diesem Eintrag ist in bezug auf das ehemalige Krämertor nur zu ersehen, daß mit ihm ein Wachthaus, das Raum für eine Familie bot, in naher Verbindung gestanden haben muß. Von der baulichen Ausgestaltung des Tors selbst erfahren wir nichts.

Da aber aus den Verhandlungen, die einem Neu­bau des Tors im Jahre 1723 vorausgegangen srird, zu ersehen ist, daß für das neuerbaute Tor Die Fundamente des alten unverändert beibehalten wor­den sind, so wird man mit der Annahme, daß das ursprüngliche Tor auch in seinem Aufbau von dem damals neu errichteten nicht wesentlich abgewichen sein wird, kaum fehl gehen.

Aus den Einträgen über Die Verdingung der Ar­beiten für den Wiederaufbau des Krämertors geht hervor, daß. das neuerbaute Tor in einem einfachen, aus 8 Fuß (86 Ztm.) breiten Quadersteinen gewölb­ten Torbogen, von 13 Fuß (3,5 Mtr.) lichter Breite und 14 Fuß (4 Mtr.) lichter Höhe bestanden hat, an dessen Schlußstein das Herrschaftswappen ausge­hauen war.

Zwischen dem Tor und dem Hirtenhaus, das nur da gestanden haben kann, wo heute das Mische Haus steht, lag das Elmbachbett. Es wurde von zwei je 8 Fuß (2,30 Mtr.) breiten und 6 Fuß (1,70 Mtr.) hohen, aus Quadersteinen gewölbten und durch einen Spitzpfeiler von einander getrennten Bogen über­spannt, die eine Mauer trugen, die sich, ebenso hoch wie das Tor, von diesem bis zum Hirtenhause er­streckte. Geschlossen waren die beiden Wasserdurchlässe durch je ein eisernes Gatter.

Die einstige Lage des Untertors ist dadurch, daß es sich in einem alten Plane des Klosterbezirks aus dem Jahre 1769 eingezeichnet findet, sicher über­liefert.

Vom Obertor hat sich ein Lageplan nicht mehr vorgefunden. Dodi haben die bei einer gelegentlichen Ausgrabung im Grund und Boden der Straße fest- gestellten Fundamentstücke des Tors, sowie ein Rest

'h Daß der Raum zwischen Tor u. Grabenweiher im Jahre 1615 bebaut gewesen ist, läßt ein Eintrag in das alte Schlüchterner Gerichtsbuch aus diesem Jahre vermuten. Nach diesem Eintrag wurde den beiden damals vor dem Krämertor wohnenden Bürgern, deren einer der Seckler Traband war, von Gerichtswegen verboten, Hühner zu halten, damit die hinten an ihre Häuser stoßenden fremden Gärten vor Schaden bewahrt blieben. Unter der hier gebrauchten Ortsbezeichnung „vor dem Krämertor" kann aber nach Lage der Verhältnisse nur der zwischen dem Tor und dem Grabenweiher liegende Raum gemeint gewesen sein, auf dem heute noch das Traband- sche Anwesen liegt und hinten mit seinem geringen Hofraum an Nachbarsgärten stößt.

der einst -an das Tor anschließenden Mauer es ermög- licht, seine ehemalige Lage so wie sie in dem bei­gegebenen Plane angegeben ist, mit Sicherheit fest­zustellen.

Vom einstigen Aeußeren dieser beiden Tore geben die Ansichten Schlüchterns von Meisner und Merian, von denen die Meisnersche im Jahre 1632 nach Der Natur gezeichnet sein dürfte, während der Meriansche Stich lediglich eine Nachbildung des Meisnerschen zu sein scheint, ein anschauliches Bild.

Die beiden Tore haben sich darnach in ihrem Aeußeren kaum von einander unterschieden, sooaß hier nur eine nach dem Merianschen Stich gefertigte Zeichnung des Untertors gebracht zu werden braucht.

Es waren regelrechte Torhäuser, durch deren massiv aus Sandstein erbautes Untergeschoß der Torweg mitten hindurchführte.

An den äußeren Torbogen befand fid} je ein „us schwerem Eichenholz gefertigtes zweiflügeliges Tor, das gewöhnlich geschlossen war und für den Einlaß einzelner Fußgänger ein kleines Psörtchen besaß.

In ihrem aus Holzfachwerk errichteten Obergeschoß befanden sich außer je einer Arrestzelle Wohnräume, die im Untertor dem Stadtpolizeidiener, im Ober­tor einem der städtischen Hirten und ihren Familien als Wohnung dienten.

Das Dachgeschoß bestand in beiden Torhäusern aus einem einfachen Satteldach, das auf jeder Seite von einem einfenstrigen Erker durchbrochen war.

Ebenso wie beim Krämertor floß auch am Unter­tor der damals noch seinen Weg durch die Stadt nehmende Elmbach vorbei.

Der Anschluß der Umwallung an das Tor war nach Westen hin durch eine Mauer bewirkt, die vom Untertor bis über das Grundstück der Klosterkellerei hinaus verlief und an dieser Stelle den Erdwall ersetzte.

Als Durchlaß für den Elmbach dienten ebenso wie beim Krämertor je zwei aus großen Quadersteinen gewölbte Bogen, die mitten im Elmbach einen ge­meinschaftlichen Pfeiler hatten. Zu ihrem Verschluß waren die Durchlässe mit je einem eisernen Gatter ver­sehen, das vermittelst einer Welle hochgezogen wer­den konnte, wenn dies nötig erschien. Sowohl var dem Unter- als auch vor dem Obertor befanden sich sog. Schläge, d. h. Schlagbäume, an denen das von jedem fremden Fuhrwerk zu entrichtende Pflastergeld erhoben wurde.

Wenn es auch der Zweck der Befestigungsanlagen Schlüchterns ursprünglich gewesen sein wird, seine Be­wohner in Kriegszeiten vor feindlichen Uebersällen möglichst zu schützen, so ist dieser Zweck im Laufe der Zeiten und unter den veränderten Verhältnissen, die diese mit fid). gebracht hatten, gegen rein polizei­liche Zwecke mehr und mehr in den Hintergrund ge­treten. Es wurde daher auch in Zeiten, wo kein Feind mit Ueberfall drohte, an den Toren Schlüch­terns ein ständiger Wachtdienst unterhalten, durch den eine sichere Kontrolle über die Ein- und Aus­gehenden ausgeübt und unliebsamen Elementen oer Eintritt in die Stadt verwehrt werden konnte.

Daß dieser ständig wiederkehrende Wachtdienst von manchem der dazu verpflichteten Bürger als Last empfunden und deshalb nur mit Unlust und lässig gehandhabt wurde, beweisen mancherlei Rügen, die dieserhalb bei dem Stadtgericht vorgebracht und im Gerichtsbuch ausgezeichnet wurden.