Wöchentliche Begleiterin des Nheingauer Volksboten.
M 29. Sonntag, den 21. Juli
1830.
Crschoffen aus Versehen.
Zur Kenntniß der militärischen Gercchtigkcitspslcge in Oestreich-
In Mailand äußerten während des italienischen Krieges zwei gemeine Soldaten gegen einen Kameraden, daß ein Marketender, der immer allerlei Vik- tualien in die Kaserne, zum Verkäufe zu bringen pflegte, sie zur Desertion habe verleiten wollen.
Diese Anklage, kam einem Vorgesetzten zu Ohren, die beiden Soldaten wurden zu Protokoll genommen, blieben bei ihrer Aussage, beeidigten sie, und die Schuld des Angeklagten war somit bewiesen, er selbst schon so gut wie verurtheilt, und das Kriegsgericht nur noch der Form wegen zusammenberufen; denn das Kriegögesetz spricht es aus, daß zwei in ihren Aussagen übereinstimmende Zeugen zur Ueberführung eines Verbrechens gegen - eben dieses Gesetz hinreichend sind.
Das Standrecht war publizirt, also konnte das Erecutivcommando eigentlich schon immer befehligt werden, denn es blieben nur noch zwei Kleinigkeiten übrig: den Delinquenten zur Haft zu bringen und das Gericht zu versammeln, welches über ihn den einzig möglichen Spruch: „Pulver und Blei" zu fällen hatte.
Die erstere dieser Kleinigkeiten schien aber nicht so ganz leicht in Erfüllung gehen zu wollen, denn es ließ sich kaum bezweifeln, daß der Marketender, der sich eines so todeswürdigen Vergehens schuldig gemacht hatte, die Kaserne hinten meiden würde, und wo sollte man eines so unbedeutenden Menschen habhaft werden, zumal die Soldaten ihn nicht näher zu bezeichnen wußten, als durch seinen Ko7b mit Eßwaaren und Getränken. Denn sie hatten bei ihrem Verkehre wahrscheinlich immer weit mehr die. Waare, als den Verkäufer im Auge gehabt.
Indessen ganz unbefangen stellte sich wider alles Vermuthen schön am nächsten Tage wie gewöhnlich der Vietualienverkäufer in der Kaserne ein, seine Waare den Soldaten feil bietend.
Augenblicklich wurde er verhaftet, das nöthige Personal zur Bildung des Kriegsgerichtes war schnell versammelt, der Verbrecher wurde vorgeführt, und mit der gegen ihn erhobenen. Anklage bekannt gemacht. Er läugnete standhaft und betheuerte hoch und heilig, daß eS ihm. gar nicht eingefallen wäre, mit Soldaten von der Desertion zu sprechen; er wäre vielmehr sehr gut österreichisch gesinnt. Doch das half Alles nichts. Der Beweis war gesetzmäßig geführt : Zwei Soldaten hatten gleichlautend-
