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77.50
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wird.
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läifi»
§ 14.
§ 8.
ver
pflichtet.
§ 9-
zuläflig.
8 18.
Falle, bo6 Wohnungen im Bereich verschiedener Län-; holen.
163-
722.—
557.—
325.-
200-215
170-175
150—160
89.—
147 —
343-
283-
320-
175-176 166
142-147 V 5—158 130-140 65-70 75-85 70-90 70—90
350 5-10
320—330
Die lttmi Iben,
70—75
53-60
33—35
251 — 189- 332 - 253- 237 -
433.— 575 — 452.- 332-
bevech- eifitire soweit
358.-
520-
670-
>90- 190.- 9025
21-23
20-21
380 50
641.-
insbe sondere sie einem anderen als dem ihm vom Stöbt. Wohnungsamt zugewiesenen Wohnungsuchenden zu vermieten oder zu IMrlassen, oder' baulich« Aenderungen an ihnen vorzunehmen.
Die Beschlagnahme bleibt auch bei einem Wechsel der Person des Derfiigungsberechtigten wirksam.
bänden der im 8 5 genannten Art hat der Magistrat (Städt. Wohnungsamts die Zustimmung der zustän-
ViedenKopf. Hier geht das Gerücht, daß die 50 Pfennig Wertscheine der Stadt Marburg für ungültig erklärt worden seien, wes halb nieniano mehr diese Scheine in Zahlung nehmen will. - Hierzu können wir erklären, datz beim Magistrat der Stabt Marburg hier von nichts bekannt ist. Die Scheine besitzen nach wie vor ihre Gültigkeit.
Nichtamtliche Preise vom Berliner Produktenmarkt für 50 Kilogramm ab Station: Berlin, den 6. 1. 1921.
Rezitationoabend. Dr. Ludwig WLLner hat »sm National Theater München einen Antiag ange
Wirkung der Beschlagnahme.
Mit der Beschlagnahme verliert der VerfiiMngs-
Tuf die ) t
§ 18.
Die nach § 16 -erforderliche Zustimmung ist Pech SU erteilen, die dem Magistrat (Stadt. Wohnung« von der obersten Landesbehörde zur Unterbrich zu gewiesen sind.
§ 19-
Bei der Unterbringung der Wohnungsuchende»
Uebetlafinna von Wohnriknmeu.
Wohnräum«. insbesondere auch möblierte Räume, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Stöbt. Wohnungsamtes vermietet, überlassen oder in Gebrauch genommen werden.
8 17.
Berteili'ua des vorhandenen Wohnranm«.
Der Zuzug in die Gemeinde darf nicht versagt
der 88 1 und 2 entsprechend.
8 6.
Bei der Beschlagnahme ist der Beruf, die Familien- und die persönlichen Derhältnipe des Inhabers !der Räume möglichst Rücksicht zu nehmen. Den Tag, ! von dem ab die Räume als beschlagnahmt gelten, hat der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) dem Berfü-
Bckuliiche Aenderungen.
Der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) ist tigt, in den beschlagnahmten Räumen auf Kosten bauliche Aenderungen durchzuführen, diese erforderlich sind, um di« Räume für den mit der Beschlagnahme verfolgten Zweck in Stand zu sehen. Dem Verfügungsberechtigten wird von der beabsich- ttgten Äenderung Mitteilung gemacht.
lieber den Zustand der Räume bei der Uebernahm« und Rückgabe wird durch den Beauftragten des Magistrats (Städt. Wohnungsamt) eine Niederschrift ausgenommen, welche von dem Verfügungsberechtigten bezw. dessen Beauftragten mit anzuerkennen ist.
Bor der Vornahme baulicher Aenderungen an Ee-
N »erta« »nd z Molke butter die Ki Platz, Urnen Kigne i D tetUi eui o Hasten
A Zwieb hofstrc D. 6d Schott platz:
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nemtnen, nach Beendigung seiner Vortragsreis«, die ihn bis Ende Mai in Anspruch nimmt, als stärdiger Gast im National Prinzregenten Theater zu gastie-en. Die wenigen freien Tage, die ihm noch bleib, n, ist et bere-ts in Deutschland und im Ausland verpflichtet, sodaß sein Auftreten am 14. Januar in der Stadtsälen das einzige sein wird, das ihn in diesem Jahr noch nach Marburg führt. Es empfiehlt sich daher, die Ee legenheit zu benutzen, diesen Abend zu besuchen, zumal das Programm geeign-t ist, ein Bild von der Viel seit'gkeit des bedeutenden Rezitator» zu geben. — Kart-n find im Vorverkauf bei Elwert z» haben.
U. T Pi 1 griin ftein Heute Abend zum letzten Male „Die Rose von Stambul" nach der xleichnamipen Operette von Leo Fall Ab morgen „Die Tarantel" Zchon die Herstellungsfiima Meßter Film-Gesell chast bürgt für eine erstklasstge Ausführung. Ein solcher Film, einzig in sei, er Art, hochaktuell, voll köstlichem Inhalt, braucht nicht besonders empfohlen zu werden Wie scharf uno fein sind diese Bilder des Lebens beobachtet und »iedergegeben. Er ist ein edles Erzeugnis der deutschen Uichispielkunft. Vorsteriungen finden Wochentags abends um 8 Uhr und Sonntage von 3 bis. 11 Uhr ununterbrochen statt.
Lichtspiele, Bahnhofstraße. Für heute bis ei»- schliehltch Dienstag bringt die neue Spielfolge eine Monumrnialfilmschöpfung aus jüngster Zeit „Welt brand", ein Werk, da, mit Inhalt und Ausstattung wohl die bedeutendste Leistung der Lichtspielkunst neuesten Datums ist. Neben Urban Ead als Spiel leitet spiel.n in den Rollen Konr. Beidt, Th. Loos, Helga MolandeLmit Lillebil Christensen, letztere als nordische Tänzenn voll Lieblichkeit und Anmut — Bilder einer giä »enden Innenausstattung und herr- lrche Parkaufnahmen überbieten sich in wahrer Pracht.
* Das Zeutral-Theater Dringt ab heute den ersten Teil des erfolgreichen großen Sittendramas „Das Mädchen aus der Ackerstraße". Dieser Monumentalfilm -ist nach -dem bekanntenRoman vom Ernst Friedrich bearbeitet. Die Hauptrollen spielen wieder Reinhold Schänzel und die beliebte Berliner Schauspielerin Lilli Flohr. Ferner spielen noch mit Rosa Valetti, Albert Steinviick, Olga Engk, Es erübrigt sich, gerade diesem Film ein besonderes Loblied zu fingen, die bisherigen überaus großen Erfolge stempelst die hiesigen Vorführungen zu einem Ereignis. Der zweite Teil dieses Films folgt bereits ab Mittwoch. Da der Andrang zu diesen Vorstellungen ein sehr großer fein wird, empfiehlt sich ein Besuch der Sonntagnachmit- taNSvorstellungen. Jugendliche haben keinen Zutritt.
Entschädigmig des Berfjiqmtgsbevschtigten.
Für die beschlagnahmten Räume hat der Magistrat dem Verfügungsberechtigten von dem Beginn der Beschlagnahme an (8 7) eine angemessen« Vergütung zu gewähren, so weit ihm die Benutzung der Räume ent- ,zogen wird. Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande. so werden die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen von dem Mieteinigungsamt festgesetzt. Vermietet der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) die Räume nicht selbst weiter, so endet die Verpflichtung mit dem Inkrafttreten des Mietvertrages zwischen den zugewiesenen Wobnungfuchenden und dem Verfügungsberechtigten. Bei Festsetzung der Vergütung find auch die durch eine Räumung entstehenden Kosten zü berücksichtigen.
8 15.
Wohnraumvermittlung.
Die Vermittlung von Wohnräumen durch private Wohnurgsnachweise oder die Veröffentlichung von Wohnungsangeboten und Wohnungssuchenden in Zeitungen und Zeitschriften ist nur mit Zustimmung und nach näherer Anweisung des Städt. Wohnungsamtes
dienstlicher, geschäftlicher, gewerblicher oder anderweitiger Verwendung beschlagnahmt werden, wenn dadurch mittelbar Räume zu Wohnzwecken frei
Speise-Erbsen, Viktoria-Erbsen . . . do. kleinere......
Futter» Erbsen Linsen ............
Peluschken...........
Ackerbohnen
Wecken............
Lupi-en ......
Seradella, alte
do. neue Vicia villosa Raps ......-.....
Rübsen ...........
Leinsaat
Mohn .
Senfsaat . . . :.......
Hirse, inländisch........
Donauhirse..........
Tockenschnitzel ........ Torfmelasse . . .......
Wiesenheu, lose
Kleeh u......'.....
Stroh, drahtgepreßt.......
do gebündelt Langstroh Mais loco Hamb. Bremen, Januar .
per Februar.......
Letzte MSMtm
der liegen, ist die Beschwerde an den Reichsarbeits- minifter zu richten.
§ 4.
Beschlagnahme von Räumen.
Zur Unterbringung Wohnungssuchender Personen und Familien kann der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) beschlagnahmen:
a) Unbenutzte Wohnungen, oder andere unbenutzte Räume, die zu Wohnzwecken geeignet sind,
b) Wohnungen, die nach. 8 3 nicht als Haupt Wohnungen a uz ui ehe n sind, auch wenn die Anordnung zur Anzeige von einer anderen Gemeindebehörde ergangen istz
c) unbenutzte oder benutzte Fabrik-, Lager-, Wem- stätten-, Dienst-, Geschäftsräume, Büros, Läden oder sonstige Räume, sowie Gasträume in Hotels, Fremdenheimen (Pensionen) u. dergl„
d) Räume oder Nebenräume solcher Wohnungen, die im Verhältnis zur Zahl der Bewohner als übergroß anzusehen sind.
Räume der unter c) genannten Art können auch zu
werden.
Die Inanspruchnahme von Wohnungen, die zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern eines bestimmten Betriebes errichtet sind (Werkwohnungen), ist grundsätzlich nur zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern des gleichen Betriebes zu-
iflung der Beschlagnahme.
8 10.
Verzichtet der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) auf die beschlagnahmten Räum« oder wird die Anordnung auf Grund deren die Beschlagnahme erfolgt ist, aufgehoben, so hat der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) die Räume dem Verfügungsberechtigten in angemessener Frist zurückzugewähren. Die Frist bestimmt, wenn eine Einigung nicht zustande kommt, das M ietei nigungsamt.
§ 11.
Hat der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) bauliche Aenderungen vorgenommen, so ist in den Fällen des 8 10 der der früheren Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechende Zustand der Räume in ange- meffener Frist auf Verlangen des Verfügungsberechtigten wieder herzustellen.
Verweigert der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) die Wiederherstellung, so kann der Verfügungsberechtigte Beschwerde beim Mieteinigungsamt einlegen.
§ 12.
Verwertung beschlagnahmter Räume.
Der Magistrat (Städt. Wohnungsamt) kann beschlagnahmte Räume entweder selbst weiter vermieten werden. oder dem Verfügungsberechtigten für die Räume einen
§ 5. ! Wohnungsuchenden zuweisen. Der Verfllgungsberech-
Oefsentliche, in dem Eigentum oder der Verwal- tigte hat >den ihm zu gewiesenen Wohnungsuchenden, tung des Reiches oder eines Landes oder in dem sofern dieser einen Ausweis des Städt. Wohnungs- Eigentum oder der Verwaltung einer Körperschaft amtes vorzeigt, die Besichtigung der beschlagnahmten des öffentlichen Rechts stehende oder religiösen oder ; Räume zu gestalten.
anerkannt gemeinnützigen oder anerkannt mildtätigen, Kommt zwischen dem Verfügungsberechtigten und Zwecken dienende Gebäude dürfen nur mit vorheriger Wohnungssuchenden ein Mietvertrag nicht zu- Zuftimmuna der zuständigen obersten Reichs- oder stände, so setzt auf Anrufen des Städt. Wohnungsamtes dasMieteinigungsamt einen Mietvertrag fest, falls für den Verfügungsberechtigten kein unverhalt- nismäßiger Nachteil zu besorgen ist. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Wohnungssuchende nicht innerhalb einer vom Mieteinigungsamt zu bestimmenden Frist bei diesem Widersprach erhebt.
§ 13.
Gemeinnützigen Baugenossenschaften sollen möglichst nur Mitglieder als Wohnungsuchende zugewiesen
5% Krreusant. 41/a°/0 Deutsche Schatzanw.
3lheL Deutsche Rerchsanleihe 4°/0 Frankfurt.
Stadtanleihe V/o Berliner Stadtanleihe 4VS% Anatol. 4°/° Bagdad E.
B. Anleihe h°/oEolbmex L 5°/»SUdermex. 8 „ »
Lombarden . . v" anad. Pacflr
Share» . . Schantg. Bahr Hamb Amertk Nordd. Loyd.. South. West.
Afric. Sh. . Otavt Genuß
sind. ___
Z zi chende Personen die auf Grund der Verord über d'e Freimachung von Arbeitsstellen mal der Zeit der w'rtscha tlichen Demobilmachung 25 Apr l 1920 (R. G Bl. S. 708) aus ihreP^
Zwecken dienende Gebäude dürfen nur mit vor! Zustimmung der zuständigen obersten Reichs- Landesbehörde in Anspruch genommen werden.
Will die zuständige oberste Reichs- oder Landesbehörde die Zustimmung verweigern, so entscheidet bei Gebäuden, die zur Verfügung des Reiches stehen, die Reichsregierung, im übrigen die Landesregierung.
Die Bestimmung des Absatzes 1 gilt in den Fällen
beitsftelle entlasien sind, in der Gemeind ds-en Bezirk sie am 1. August 1914 ihren sitz hatten.
7. Personen, die nachweislich zur Pflege kranker naher Angehöriger oder aus ahn! Gründen längere Zeit in dem Gemeindebezit» bleiben wollen.
§ 20.
BerhKfi tuftluher tttitunmtL
Eingriffe aufGrund dieser Verordnung foCe1 erfolgen ' achdem der V rsmh einer gütliche» (jung erfolglos geblieben ist.
8 81.
iiher Maßnahmen gegen Wohnungsmangel.
Auf Grund der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918 (R. ©. M. S. 1143) in der Fassung des Gesetzes vom 11, Mai 1920 (R. G. Bl. S. 949) wird auf Grund der dem Herrn Minister für Volkswohlfahrt mit Zustimmung des Herrn Reichsarbeits Ministers erteilten Ermächtigungen gemäß Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Kastel vom 20. Dezember 1920 — U 3 Nr. 11022a — folgendes ungeordnet:
8 L
Erhaltung des verfügbaren Wohnvammes.
Es ist untersagt, ohne vorhergehende Zustimmung des Magistrats (Städt. Wohnungsamt)
a) Gebäude oder Teile von Gebäuden abzubrechen, b) Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-. Lager- Werkstätten-, Dienst-, Büro- oder Geschäftsräume zu, verwenden, |
c) mehrere Wohnungen zu einer zu vereinigen oder Wohnräume in Geschäftsräume zu verwandeln.
Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn das Mieteinigungsamt sich mit der Versagung einverstanden erklärt hat.
Anzeige- und Auskunftspflicht.
8 2.
A) im allgemeinen.
Der Verfügungsberechtigte hat:
a) unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen dem Städt. Wohnungsamt anzuzeigen, sobald eine Wohnung (auch möblierte Zimmer und Schlafstellen) oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-, Büro-, Geschäftsräume. Läden oder sonstige Räume unbenutzt sind, gekündigt oder sonst frei werden.
b) Auf Verlangen jederzeit über die Zahl, Lage und Größe der Räume einer Wohnung sowie über die Anzahl der Personen des Haushaltes Meldung
• Räumungs pflicht.
Die Inhaber beschlagnahmter Räume sind tratet« halb einer angemessenen von dem Städt. Wohnungsamt zu bestimmenden Frist zur Räumung
füaungsberecht>ut"n innerbaE6 von 2 Wochen nach Zu
stellung der Mitteilung der letzten Gemeindebehörde ------ —_, ...... ...
die Bekck>we''^e an den Reaiennw«vrösi'>"'"t<'n zu. Im; digen obersten Reichs- oder Landesbeharde ein<u=
Bad Anilin . Höchst. Faibs. Allg.Elek.-Ges. Siemens uno Halske .
Bochum. Eutzst Buderus . . . Gelsenkirchner.
Bergwerke . Phönix . . . Adlrrwerke. .
Kleger . . Benz. . . . Daimler . .
Tendenz uneinheitlich.
Horst Tönniges und Wedekind. Die ersten Vorträge finden am 17. und 24. Januar statt.
* Urabstimmung der Reichsgewerkschaft deutschcr Eiseubahnbeamte» und Anwärter. 2m Direkttonsvezirk Cafiel haben den Streik bejaht 10 315 Beamte — 75,05 Prozent, verneint 2997 Beamte — 21,8 Prozent, ungültige . Stimmzettel sind von 434 Beamten obg-’geb n worden. Beteiligung im Ganzen 13746 Beamte — 92 Prozent der Mitglieder
* Der Landes - Ausschuß für Knrheffen tritt am nächsten Montag zu einer Sitzung im Ständehause in Cassel zusammen.
* Turngemeinde 1885. Der Verein veranstaltet morgen, Sonntag nachmittag, sein erstes diesjähriges Wintervergnügen, das nach der Reichhaltigkeit des Programms einen über aus guten Verlauf nehmen dürfte.
* Rasensportverein Germania 08. Auf das morgen aus Hansenhaus rechts staitsin- -dende Tanzkrärzchen der Damenabteilung set nochmals hingewiesen.
* Berichtigung Der Druckfehlerteufel hat uns gestern rm Bericht über die Schücking Versammlung einen kleinen Streich gespielt, indem darin die Rede von den ^wohlwollenden" Wählerkreisen der Deutschen Volkspartei war, wählend es richtig heißen mußte: „roohl- habende" Wählerkreise, was wohl auch eher zutreffen dürfte.
* Universität. Von seinem Amte entbunden ist mit dem 1. April der Orvinarius der Botanik und Leiter des botanischen Gar tens und pharmakognostischen Instituts, Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Arthur Meyer. Der verdiente Gelehrte, der zahlreiche botanische, vorzüglich physiologische und anatomische Werke und Spezialarbeiten veröffentlichte, stammt aus Langensalza. 2m März 1920 feierte er feinen 70 Geburtstag. Er bestand 1880 die Sharmozeut. Staatsprüfung und war dann ljfistent in Straßburg, spater in Göttingen, wo er sich 1885 habilitierte. Bald darauf übernahm er das neue Extraordinariat für pharmazeutische Chemie in Münster sowie einen Lehrauftrag für Pharmakognosie. 1891 erfolgte seine Berufung zum Ordinarius in f. Marburg als Nachfolger von Prof. K. E. Goebel. Geheimrat M.yer gehört dem Reichs- gesundhettsräte als Mitglied an.
wenn es sich um l---------
und berg!., um gewerbsmäßig ausgenutzte Gasträume in Hotels. Pensionen u. beval. handelt und Lager-"^ We^Mten-^Dienst^^^s^ft^me' berechUgie bie^Besugms^übe^die Räume^zu verfügen. Büros, Läden und sonstigen derartigen Räumen, sowie über deren Vermietung Auskunft M erteilen und die Besichtigung zu gestalten.
Als unbenutzt gelten Wohnungen und Räume, wenn fie völlig leerst eben oder nur zur Ankbewabrung von Sachen bienen, lofern dem DerfL-gungsberechstgten eine andere Aufbewahrung ohne erhebliche Härte zu-
2. Im Einvernehmen mit den Kriegsgefangk Heimkehrsstellen die zurückkehtzenden Kriegs- _ Zivilgefangenen. I®®’*”
3. Die in den Gemeindebezirk versetzten VeMtzMMm
gemutet werden kann.
8 3.
B) Bei Doppelwohnungen.
Jeder, der innerhalb oder ausserhalb des Gemeindebezirks noch eine oder mehrere andere Wohnungen be- sttzt, hat dem Städt. Wohnungsamt Anzeige zu erstatten und dabei anzugeben, welche Wobnuna als seine Hauptwodnung angesehen werden soll. Die gleiche Verpflichtung kann für Mitgliedern eines gemeinsamen Haushaltes an geordnet werden, die außer der mit den übrigen Haushaltsangehörigen gemeinsamen ZNobnung noch eine eigene Wohnung Baben. Wird in bei Anzeige keine Wohnung als Hauvtwohnung bezeichnet oder wird die Anzeige unterlasien. sso ist der Magistrat (Stadt. Wohnungsamt) h»echtigt, zu bestimmen. welche Wobnuna als Hauvtwohnung anzusehen isst. Liegen die mehreren Wodnungen in den Bezirken verschiedener Gemeinden und hat fede Gemeinde die i*n einem anderen Bezirk liegende Wohnung als Haiivtwo^nirno beschnei. Tn siebt dem Ber-
Besschwerde verfahre».
Gegen eine vom Magisr at (Stadt, Woh^ amt) auf Grund dieser Verordnung im Vinzeli«» troffene Vrrfügung findet die Beschwerde an das einioungsamt statt,
Degen die von dem Magistrat (Stlbt. Wob amt) auf Grund des fi 9 der Wobnungsmangel nung vom 23. Sept 1918 — (R. G. Bl. S 1143) troffeueu B-rfSgungen find t die Beschw-rde Maßgabe der Aussührunpsvorschr'ft n des Her nisters für Velkrwehlfahrt vom 3. Znli 1020 - 2028 -statt.
9 tt 6twfbeUimnrenee* ^uwiderhandtungrn g.gen die Beftim dieser Berordnung »erben auf ®runb Artikel 1 Gesetzes vom 11 5. 1926 — (X. G Bl. S. 9iS) Geldstrafe bis zu 10 000 Ma k »der mit Haft
§ 29.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihres kün iaung in Kraft. Ave bisherigen diesbe;« Verordnungen des Magistrats, mit >u«nah^ V rorbnung zum Schutze der Mieter ooe 13. ■erben hiermit aufgehoben.
Marburg, den 7. Dezember 1920.
Der Magistrat. Tro)
der Postgebühren neben den verschied«, Steuern als Deckungsmöglichkeiten ins U, Das Budget des Jahres 1921 wird nach Auffassung des Finanzministers in dem lichrn Etat einen Mehrbedarf von minder, 7 Milliarden Mark ergeben. Ein roeit« Ausbau der direkten Steuern sei unmöz§ Rach der bisherigen Steuermethode käs^ die endgültigen Bedürfniff-> des Reiches na»,, lich noch Festietzung der Entschädigung an^ Feinde nicht gedeckt werden Dazu tf- ue Wege eingeschlagen werden. Jnsbesog^ wird sich zeigen, daß jede Finanzpolitik § i letzten Endes Wirtschaftpol tik ist. Dann ote große Stunde des ReichswirtschaftsrU j gekommen sein.
Zusammenstöße roter nnd englischer TriiM । in Persien. f
London, 7. Jan. Das KriegsministeM teilt mit, daß zwei Zusammenstöße zwiftz roten und englischen Truppen im Stangs Bezirk in Persien am 26. und 28 Dez. L , gefunden haben. Die roten Truppen w«L geschlagen und hatten 11 Tote Die fc länder machten vier Gefangene und etbeMtt« zwei Maschinengewehre und 13 Gewehr«,
Kursbericht
de«
Bankhauses Barudi Strauss.
Marburg und grawfturt, den 7. Januar Ist Fernruf 29, 136. Hansa 7371. 7372, 7378,8981,8982,
und Militärperfonen. -
4. Zuziehende Personen, die in der Gemeinde * **“•}! sstützungswolmsitzberecktigt sind oder, falls fk
wen Unterstützungsowhnsitz haben, zuletzt st E h sstützungswohnsitzbevechtigt gewesen sind. Nath^; Z z-h nde P -rsonen üie auf Grund der F sch iften über die Erwerbsloien'Lrsorge oder r _ be-tsnochweise in den Eemeindebezirk überai
zu erssbatten.
c) Den Beauftragten des Magistrats (Stadt. Woh
nungsamt) über Wohnungen und Räume, auch nuw—rerf.t;(lten mitiuteilen wenn es sich um sstudeniissrbe Korporationshäuser tzungsereryllgren miyureuen, «inh Herirf um oewevbsmäsiia ausgenutzte Gast- .... § .
werden, soweit nicht Sonderbesstimmungen «i tk 1. Jeder Wohnungsuchende isst bei der Verteilung d«t dchmo handenen Wo-Hnvaumes vorbehaltlich der Bessti **a gen der 88 18 und 19 nach Maßgabe des Zei seiner Anmeldung zu berücksichtigen.
liniere felübrbete Finanzlage.
Eine Rede des Finanzminister» im Reichswirtschaftsrat.
Berlin, 8. Ian. (W.B.) In der gestrigen Sitzung des finanzpolitiichen Ausschusi. s des Reichswirtschafrs ates legte Reichsfinanzmi- nister Wirih die Finanzlage und die D.ckungs- absichten des Ftnanzmlnisteiiums für das oorhandene Defizit dar. Der Etat roiro neuerdings wieder daduich eine sehr erhebliche Belastung erfahren, daß das Kabinett rn Av- wesenhett des Finanzmtnisters beschloffen hat, den Fvkderungen der Eisenbahner entgegenzukommen. Falls diese Forderungen bewilligt werden sollten, würde sich eine Mehrbelastung von etwa 6 Milliarden Mark ergeben. Dazu kämen aber eventuell noch Ersatzansprüche, die die Gemeinden und Länder aus den automatisch sich ergebenden Zusatzforderungen ihrer Beamten erhebe« würden. Der Ftnanzminifter erklärte, datz er seine Stellung daoo i abhängig machen werde, daß für die eventuellen Be- willigungenauchDeckungen stchergestellt würden. Der Minister faßre im wesentlichen die Tariferhöhungen der Eisenbahn und die Erhöhungen
vorzugsweise zu berürkfichtigen:
1. Deutsche, die unter den Einwirkungen des Kn aus dem Auslande oder aus einem besetzten infolge des FriedensMusies aus dem Reichs^ aussscheidenden oder einer anderen Derwal _ . unterstehenden Landesteile geflüchtet oder trieben -worden sind, sowie Deutsche, die zm füllung einer Wehrpflicht aus dem Auslande Deutfckfland zurückgekehrt sind und denen von der ausländischen Regierung die RV nach ihrem Wohnort verboten oder erssch