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Nr.SZZ.
Morgen - Ausgabe.
1. MtcrtL.
We WülMlilisAa AMÄm Bes Reichstags.
Am Mittwoch ist der Reichstag nach der Sommerpause wieder zusammengetreten, um eine Session zu beginnen, die nach Umfang und Schwere ihrer Aufgaben zu den verantwortungLreichsten seit einer Reihe von Jahren gehört. Ihr Hauptgewicht liegt diesmal auf sozialem Gebiet. Denn auch die Neuordnung der Finanzen ist in ihrer Einwirkung auf die Gestaltung des heimischen Wirtschaftslebens eine Frage von eminenter sozialer Bedeutung und auf dem Gebiet der eigentlichen Sozialpolitik sind Gesetzesvorlagen von einschneidendem Einfluß auf die Lebenshaltung weiter Bevölkerungsschichten in ihrer Vorbereitung so weit gefördert, daß ihre endgültige Annahme erfolgen kann. Die Situation ist für sozialpolitische Fortschritte^ eine selten günstige. Wenn die Regierung vom Reichstag die Bewilligung vielerMillionen fordert, wird sie lange als berechtigt erkannte Gegen fordern ngen auf dem Gebiet der A rb eit er v e r sich erun g und des A r b e i t e r s ch utz e s nicht kurzerhand abweisen können.
Die erste und die umfangreichste Arbeit _ in der ReiÄstagssesüon wird natürlich die Finanz- reform sein, die den Reichstag allerdings in erster Lesung nur kurze Zeit beschäftigen wird, um dann an eine Kommission zur eigentlichen Durchberatung zu gehen. Die Reform wird eine steuerliche Mehrbelastung von 400—500 Millionen M. mit sich bringen. Wenn es auch nicht zu umgehen sein wird, hierzu die indirekte Besteuerung der alkoholischen Getränke mitheranzuziehen, so wird es doch Sache des Reichstags sein, dafür Sorge zu tragen, daß nicht der Hauptanteil der Mehrbelastung wieder den wirtschaftlich Schwächeren aufgeladen wird, sondern daß durch den Ausbau der Erbschaftssteuer, gegen die von den Konservativen schon heute Sturm gelaufen wird, und durch die Inangriffnahme einer Reichs- Vermögenssteuer in erster Linie die leistungsfähigen Steuerzahler herangezogen werden.
Noch bedeutsamer als die Finanzreform, die ihnen immer Lasten auserlegt, sind für die große Menge der Beteiligten die lange vorbereiteten Reformen auf dem Gebiete der A r b e i t e r v e r s i ch e r u n g , mit denen sich der Reichstag zu beschäftigen haben wird. Über die bisherigen Beratungen und ihre Fortschritte haben wir fortlaufend und eingehend berichtet, es sei hier nur kurz darauf hingewiesen, daß damit zu rech, neu ist. daß dem Reichstag im Frühsahr des kommen-
Wiesbaderr, Samstag, 7 . November 1S>®8«
den Jahres die Vorlage von der Regierung zugehen wird. Noch früher aber wird er sich mit der Hinterbliebenenversicherung zu befassen haben. Diese soll bereits im Jahre 1910 in Kraft treten und es ist angesichts dieses Termins nicht , angängig, die Beratungen etwa bis zur nächsten Session hinauszuschieben, "weil sonst nicht die Gefahr von der Hand, zu weisen wäre, daß eine rechtzeitige Fertigstellung nicht mehr möglich wäre. Dem aber muß mit allen Mitteln vorgebeugt werden. Die Hinterbliebenenversicherung ist erne soziale Notwendigkeit, sie wird es um so dringender, je mehr, die Verteuerung der Lebenshaltung es dem Lohnarbeiter unmöglich macht, durch Ansammlung eines Sparpfennigs Fürsorge für seine Angehörigen nach dieser Richtung zu treffen. Die Arbeitslosenversicherung, das letzte große Problem auf diesem Gebiete, ist zwar in Deutschland noch nicht bis zur gesetzlichen Formulierung gediehen, angesichts der bevorstehenden Arbeitsnot wird aber voraussichtlich auch diese Frage den Reichstag be- schäftigen. „ , .
Die Förderung des Arb eit ersch u tzes hat rn den lebten Jahren darunter gelitten, daß infolge einer zu großen Fülle von Anregungen und Wünschen fast aller Parteien zwar regelmäßig eine große Anzahl von Resolutionen mit sozialpolitischen Forderungen von starken Mehrheiten angenommen wurden, daß auch die Regierung diese wohlwollend zur Kenntnis nehme, daß es aber dabei blieb und etwas Positives nicht zustande kam. Es erscheint, daher zweckmäßiger und dem praktischen Erfolge dienlicher, wenn die Parteien sich in dem Unfang ihrer Wünsche beschränken, sich über gemeinsam zu fördernde Fragen verständigen und diese dann zusammen und mit Nachdruck zu Ende führen. „ rr .
Eine wichtige, aus der vorangegangenen Session übernommene Gesetzesvorlage ist die Novelle zur G e - Werbeordnung, die nunmehr zur Annahme reis geworben ist. Bringt sie auch nichts Vollkommenes, so verwirklicht sie doch endlich eine Forderung, bte inzwischen durch die Tatsachen fast überholt worden ist, nämlich den Zehnüundentag für Fabrikarbeiterinnen. Es hat unablässig alle Jahre wiederlehrender Mahnungen bedurft, bis die Regierung sich entschlossen hat, eine Tatsache gesetzlich zu sanktionieren, die in n / 10 aller gewerblichen Betriebe Deutschlands längst Eingang gefunden hat und nur in wenigen der aller- r ü ck st ä n d i g st e n erst durch das Gesetz durchgeführt werden muß. Die Novelle bringt ferner eine gewisse Regelung der Heimarbeit, indem sie, wenn auch mit großer Vorsicht, den Polizeibehörden die Sorge überträgt, daß die einzelnen Heimarbeitsstätten den elementarsten Anforderungen der Gesundheit, Lebens- sicherbeit und Sittlichkeit genügen. Neben der Novelle
SC. Jahrgang.
FerrUleton.
SUder aus der englischen Rechtspflege.
Dieser Tage wurde berichtet, daß ein Göttinger Arbeiter wegen Nichtimpsung seines im Jahre 1906 geborenen Kindes ein Strafmandat über eine Mark erhallen habe, das er nicht beachtet hat, da das Kind längst vor Ablauf der Jmpffrist verstorben war. Trotzdem er den Sachverhalt der Polizei klargelegt haß müsse er nun. weil er die Einspruchsfrist versäumt, die Strafe entrichten. In der Tat ist dem Manne nach unseren Gepflogenheiten nickt zu Helsen: das Mandat ist rechtskräftig geworden, und weder der Fall der Wiedereinsetzung in den früheren Stand, noch der der Wiederaufnahme des Verfahrens noch der der abw- luten Nichtigkeit liegt vor. Eine englische Behörde würde in einem solchen Fall ein höfliches Entschuldigungsschreiben richten, ihr Beileid anläßlich des Todes des Kindes aussprechen und erklären, daß, wenn auch das Mandat nicht zurückgenommen werden könne, dock die Vollstreckung einfach unterbleiben würde. Auch im Zeitalter des Verkehrs hat die insulare Lage Englands keineswegs ihre Bedeutung ver- loren: "auf tausend Deutsche, die Italien bereisen, kommt noch nicht einer, der nach dem näheren England fährt. Aber diese insulare Lage hat die Bekanntschaft mit seiner Kultur nur erschwert, nicht verhindert; wir sind genau orientiert über Englands politische und wirtschaftliche Verhältnisse; seine künstlerischen Bestrebungen haben in Deutschland auf dem Gebiet der Architektur und Dekoration mächtigen Einfluß geübt; Shakespeare ist bei uns weit besser bekannt als in seiner Heimat. Nur englisches Recht war bis vor kurzem beinahe terra IneoZnita, und wer sich etwa zu Entdeckungsreisen dorthin anschickte, kehrte bald zurück mit dem Bericht, daß es ihm schier unmöglich gewesen sei, sich zurechtzufinden in diesem Land 1 fast ohne geschriebene Gesetze auf den wichtigsten Gebieten und auf
der anderen Seite mit Tausenden von bis ins Mittel- alter hinabreichenden einzelnen Statuten und Verord- nnnaen. einem Land, in dem jeder Richter neues Gesetz schaffen und doch wieder nur einen Tropfen zu dem unersorschlichen Meere von Präjudizen hinzutun könne. Erst in der letzten Zeit hat die von dem Frankfurter Oberbürgermeister Adickes entfachte Agitation zum Zweck der Reform unserer Gerichtsverfassung und unseres Verfahrens nach englischem Vorbride erne Hochflut von juristischer Englandliteratur hervorgerufen, die nur den Fehler hatte, daß die einzelnen Autoren sick diametral widersprachen; für dre einen war England das gelobte Land der Rechtspflege, für die anderen eine Wüste richterlicher Willkür.
Eine ganz einzigartige Stelle unter diesen Berichten nimmt nun eine Schrift des Würzburger Professors Mendelssolm-Bartholdv ein, dre unter dem Titel .Das Imperium des Richters" vor kurzem bei I. Trübner in Straßburg erschienen ist. Mendelssohn hat es sich nämlich zur Aufgabe gemacht, die englische Rechtspflege lediglich durch Bilder aus der Praxis gleichsam wie in einem Mosaik zu schildern, und stützt sich hierbei hauptsächlich auf die Berichte englischer Zeitungen über Fälle des Jahres 1806/07. Es dürfte dies der erste Veriiich sein, die Preise als Quelle für juristische Untersuchungen im großen Maßstabe zu verwenden, und man muß sagen, daß dieser Versuch voll geglückt ist.
Der Leser traut seinen Augen nicht, wenn er hier tiefe Einblicke in das Rechtsleben unserer Vettern jenseits des Kanals tun darf, das ihm so fremd anmutet, als blickte er Tausende von Fahren zurück rn die Kultur vergangener Völker. Dort ist der Richter kein Auslegungsapparat für das Gesetz, kern kalter stirrsti- scher Begriffsjongleur: eine starke Persönlichkeit sitzr. fast stets als einzelne, auf dem Richterstnhl, umgeben von Machtmitteln, die wohl kaum rrgeiidwo an den spärlichen Gesetzen eine Schranke finden. Vollste Mündlickkeit, in Strafsachen eine Schnelligkeit, dre bte Strafe buchstäblich dem Verbrechen auf dem Fiiße fol-
zur Gewerbeordnung wird der Gesetzentwurf über dre A r b e i t s k a m m e r n den Reichstag beschäftigen, der infolge der eingehenden Erörterungen, die er nach seiner Veröffentlichung erfahren hat, von der Regierung einer durchgreifenden Umarbeitung unterzogen worden ist. Namentlich ist der Wahlmodus,^ der bisher den Ärheiterausschüssen die Wahl der Hälfte der Mitglieder übertrug, geändert worden.
Gelingt es, diese beiden Arbeiterschutzgesetze in der bevorstehenden Session zu verabschieden, so_ ist damit ein erhÄlicher Schritt vorwärts getan. Vieles, sehr vieles allerdings bleibt noch zu wünschen, aber Schritt für Schritt nur kann Terrain gewonnen werden, und wenn es gelingt, mit der Annahme der obengenannten Gesetze zwei neue Ecksteine in das Gebäude der Schutzgesetzgebung in Deutschland einzufügen, so wird diesv Session keine fruchtlose gewesen sein.
Aus Schückmgs VerteidlMNgsschrifi.
ii.
Aus der demnächst im Vuchverlag der „Hilfe" erscheinenden Verteidigungsschrift des Bürgermeisters Dr. Schücking teilen wir weiter folgendes mit: „Was
die Schilderung des Wesens cher Reaktion in der inkriminierten Broschüre „Die Reaktion in der inneren Verwaltung Preußens" anlangt, insbesondere die soziologische Studie über den Typus des sogenann- ten „anständigen Menschen" von heute, so ist nicht einzusehen, wie darin ein Disziplinardelikt erblickt. werden könnte. Der Niedergang des ethischen Sinnes, oder wie ein bedeutender Politiker es genannt hat, die „m o r a I i s ch e Knochenerweichung" in breiten Schichten der Gebildeten ist dem Angeschuldigten zu entdecken auch nicht Vorbehalten geblieben. Der An- geschuldigte brauchte die Darstellung dieser von Ethikern wie Paulsen, Lagarde, Lippes okt behandelten Dinge zur wissenschaftlichen Aufhellung . der allgemeinen Zusammenhänge. Wenn dabei an einer Stelle, die den besonderen Zorn der reaktionären Presse entfesselt hat, der „sozialdemokratische Maurergeselle" mit dem „Kavalier" kontrastiert ist, so versteht sich dies für den unvoreingenommenen Leser ohne jede Schwierigkeit. Es handelt sich hier um die pointierte Antithese der b i l d u n g s h u n g r i g e n und mit neuen Idealen aufstrebenden unteren Schichten zu den inoralisch zu höheren Leistungen verpflichteten, aber geistig vielfach stagnierenden obersten Volksschichten. Der Beweis dafür, daß der Angeschuldigte mit diesen Ansichten auch unter seinesgleichen nicht allein steht, kann jederzeit geführt werden. Der Verfasser muß deshalb allerdings die Auffassung, daß gegenüber den sogenannten „anständigen Menschen"
gen läßt; keinerlei Eingreifen in den Prozeß, den vielmehr die Parteien ganz selbständig ausrollen, so daß dem Richter eben nur das Richten bleibt. Und hierbei — das ist die Hauptsache — entscheidet er nicht nach abstrakten, vorher sestgelegten Sätzen, die sa notwendig den einzelnen Fall — und keiner gleicht ganz dem andern vergewaltigen müssen' sondern der Richter trifft jedesmal die in dem einzelnen Fall gerade gerechteste Entscheidung. Und hier hat er eine Wahl zwischen einer Schar von Möglichkeiten. Ist 3- V- vin Angeklagter überführt so bleibt ihm nicht etwa nur de/eintönige Weg, die Verurteilung nach dem Gesetze auszusprechen. Vielmehr kann er den Delinquenten mit einer Warnung entlassen, weil er den Apparat des Staats nicht sür Lappalien aufbieten will; oder er verpflichtet ihn auf Ehrenwort, Friede,: zu halten, und läßt sich dafür Bürgen stellen oder er setzt einfach das Arteil aus, bis sich etwa der Angeklagte wieder etwas zuschulden kommen läßt; oder er laßt sich von den Angehörigen versprechen, den Sünder ins Ausland abzuschieben: oder er erläßt eine Scheinstrafe (eine
Stunde Gefängnis, einen Schilling Geldstrafe). Der englische Richter darf eben vor allem kein Pedant sein: Gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung, das ist's, was der Engländer voir seinen Richtern verlangt.
Als kürzlich eine letzte Instanz für Strafsacyen ern- gerichtet wurde, nahm man. die Richter kurzerhand aus den Handelsrichtern; die Polizeirichter in der City von London, vor die jede erdenkliche Art von Zivil- und Strafsacken kommt, sind Stadtverordnete, also fast durchweg Kaufleute. Alle höheren Richter werden deshalb ausschließlich aus dem Anwaltsstande entnommen; nicht Examen und Dienstalter, sondern Weltkenntnis und Vertrauen der Standesgenossen entscheidet, wer die höchst angesehenen, sehr wenigen, mit denl Lordtitel verbundenen und mit riesigen Gehältern (oft ncehrere Hunderttausende) ausgestatteten Richterstellen einnehmen soll. Der König ist selbst Mitglied des Juristenstandes, und ein rechrsgelshrtSL
