Einzelbild herunterladen
 

Wiksbs-klikr UHlÄ.

H^SStrr^ WWMih12AilsMrkil. i» Gegründet 1852. ä ä£F ;S'

bis 8 Uhr abends.

Wöchentlich 12 Ansgabcii.

ArzugK.PrkiK für beide Ausgaben: 70 Psg. monatlich, ®i. 2 vierteljährlich durch ben Verlag 9

5°J9Mfie 21, ohne Bringerlohn, W 3, vierteljährlich durch alle deutjchen Postanstalten, ausichlieülich x Bestellgeld, Bezugs-Bestellungen nehmen außerdem entgegen: in Wiesbaden die Zweigstelle Bis- 8 marckring 29, sowie die 112 Ausgabestellen in alle» Teilen der Stadt; in Biebrich: die dortigen 32 Aus- - Sabestellen und in den benachbarten Landortcn und im Rheingau die betreffenden Tagblatt-Träger, k

lllnzeigeu-Aunahme: Für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr mittags; für die Morgen-AuSgabe bis 3 Ubr nachmittags.

,Tagblatt-Haus" Nr. 6650-53. Bon 8 Uhr morgen» bis 8 Uhr abends, außer Sonntags,

Anzeigen; 32 Pfg. für alle auswarngen Anzeigen; :jju. iui uauic nveuameu; 2 vjci. ru: anowarr Reklamen, Ganze, halb-, drittel und viertel Seiten, durchlaufend, nach besonderer Berechnung,

Bei wiederholter Ausnahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwuchenräumen entiprechender Rabatt.

Für die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebencn Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen.

Nr. 583.

Freitag, 15. Dezember 1811.

Morgen- Kusgabe.

1. Matt.

AMMWAMiW zu GesetzMrlehllWN.

Tas neueste Motuproprio des Papstes, wonach Er Katholik, der ohne Erlaubnis der geistlichen Be­hörde einen Geistlichen vor Gericht zieht, sofort der ^krommunikation verfällt, kann unter Umständen den Lassesten Widerspruch zu § 139 des Reichsstrafgesetz- ^uchL herberführen, der folgendes bestimmt:Wer von 'M Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münz- verbrechens, Mordes, Raubes, Menschenraubes, oder dlnes gemeingefährlichen Verbrechens zu einer Zeit, in sicher die Verhütung des Verbrechens möglich ist, waubhafte Kenntnis erhält und es unterläßt, hiervon jj? 1 Behörde oder der durch das Verbrechen bedrohten Person zur rechten Zeit Anzeige zu machen, ist, wenn as Verbrechen oder ein strafbarer Versuch desselben ^Langen worden ist, mit Gefängnis zu bestrafen." riehmen wir einmal an, ein gläubiger katholischer ^ann oder eine gleichgeartete Frau habe Kenntnis der Vorbereitung solcher Verbrechen durch einen ^klstlichsif erhalten und wolle nunmehr die staats­bürgerliche Pflicht der Anzeige erfüllen, gedrängt nicht ^ vom mahnenden Gewissen, sondern getrieben auch dem Zwange, den Klerus von einem räudigen pOas zu befreien. Gerade wer der Kirche gläubig an- xßugt, kann zu solchem Tun schon in seinem Gewissen vincfeleitet . werden, ganz abgesehen von der Anzeige- PfItdE)t, die das Strafgesetzbuch ausspricht. Es soll doch ^orkommen, daß Geistliche Verbrechen begehen oder ^-rbrechen planen, die sich durch das Dazwischentreten anderer noch rechtzeitig verhindern lassen würden. Wäre Fall nicht praktisch denkbar, so hätte der Papst ja 6ar keine Veranlassung gehabt, sich in seinem Motu- bkoprio mit ihm zu beschäftigen. Die Person nun, "re in der Lage wäre, solche Anzeige zu erstatten, putzte nach dem Motuproprio erst die geistliche Be­hörde befragen, und wenn sie hier die nachgesuchte Erlaubnis nicht erhält, so müßte sie die Anzeige unter- BÜeu, wofern ihr ihr Seelenheil lieb ist! Man mag schwenden, es handle sich da um krasse Fälle, die sich wirklich doch nur überaus selten ereignen werden, und ZUan mag ferner einwenden, daß die geistliche Behörde schließlich wohl die Erlaubnis zur Einleitung der Arafverfolguugsschritte nicht verweigern würde. Wenn sie es aber nun doch tut? Und die Möglichkeit, tzaß sie es tun wird, muß doch offen gehalten bleiben. Was ist dann die Sachlage? Dann hat die geistliche Ge­walt die Staatsordnung aus den Fugen gebracht, dann verhöhnt die Papstkirche alles, was wir als Grundlage, Form und Kern unserer bürgerlichen Ordnung hoch- lchätzen und uns bewahren wollen und müssen. Es steht üUr gradweise und nicht grundsätzlich anders, wenn 8»

ZemUetem.

(Nachdruck verboten,)

Spuren im §chnee.

Eine Vor-Weihnachtsg eschichte.

Von W. v. d. Heydt.

Ist meine Frau zu Hause?" Er knirschte cs zwischen ken Zähnen hervor und wußte -die Antwort im voraus.

Nein, Herr Doktor, die gnädige Frau ist ausgegangen."

Er hatte das Erbleichen des Mädchens wohl bemerkt, aber er bedurfte dieses neuen Beweises gar nicht. Ihm ivar fürchterliche Klarheit geworden. Schon seit Wochen halte er bemerkt, daß irgend ein Geheimnis um ihn lauere. Seine Frau verbarg ihm etwas. Sie, die sonst häufiger Nachmittags ihn zu einem gemeinsamen Spaziergange ge- beten, sie war jetzt immer sichtlich froh, wenn er allein das Haus verließ. Ja, sie schützte sogar wiederholt Kopf­schmerzen vor, nur um nicht mit ihm kommen zu müssen.

Es gab nur eins, das diese Umwandlung bewirkt haben konnte. Die Liebe zu oineni anderen. Sein Weib betrog ihn, Melitta, die er immer für untadelhast gehalten, der sein ganzes Vertrauen eigen war, brach die vor dem Altar angelobte Treue.

Wohin ist sie gegangen?"

Ich weiß nicht", stotterte das Mädchen, dem das finstere Gesicht des Hausherrn die Zunge lähmte.

Sie lügen, Berta. Was soll das Vlsrsseckenßpiel? Wohin?"

In den Garten, Herr Doktor"

Schon gut. Mehr will ich nicht wissen."

Krachend schlug Dir. Meermann die Tür ins Schloß, schritt über den teppichbelegten Korridor uttib ging dann die Steintreppe hinab in den Park, der sich hinter dom Land- Hause weit hinzog.

Der erste Schnee war gefallen. Die Nadelhölzer hatten einen weißen Mantel umgeworfen, unter dem das dunkle

man von den Verbrechen absieht, bei denen das Straf­gesetzbuch eine Anzeigepflicht bei Androhung von Ge­fängnisstrafe ausspricht. Ein Geistlicher kann sich bei­spielsweise sittlich verfehlen, ohne darum gleich zucht­hausreif zu werden: er kann verderblich in den Frie­den einer Familie einbrechen und Handlungen begehen, die allerdings nur mit Gefängnis zu ahnden wären, so daß hier keine Anzeigepflicht vorhanden ist. Auch dann darf der Geschädigte oder eines seiner Familien­mitglieder den Staatsanwalt nicht anrusen, es sei denn, er habe die Erlaubnis der geistlichen Behörde erhalten. Ferner: Jemand kann einen Geistlichen, der ihn geschäftlich geschädigt hat, vor den Zivilrichter ziehen wollen. Er darf es bei Strafe der Exkommuni­kation fortan nur, wenn die geistliche Behörde es ihn: gestattet!

Wir wollen die Fälle, in denen so ungeheuerliche Konflikte zwischen den Geboten des jüngsten Motu­proprio und -der staatlich-bürgerlichen Gesellschafts­ordnung eintreten können, nicht weiter detaillieren, wir wollen und müssen aber fragen, wie sich die Staats­regierung zu diesem unentschuldbaren, herausfordernd kecken und schlechterdings unerträglichen Eingriff in Gesetzgebung und Grundbestand unseres Staatswesens zu stellen gedenkt. Die Sachlage ist wesentlich ver­schieden von der beim Antimodernisteneid. Mit einer vielleicht laxen, aber doch allenfalls haltbaren Aus­legung konnte man, als der Antimodernisteneid ver­langt wurde, von einer internen Angelegenheit der katholischen Kirche sprechen: man konnte sagen, die

Kirche habe das Recht, die Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie die Ausbildung, die Anstellung, die Tätigkeit der Geistlichen vollzogen zu sehen wünsche, während es dem Staate auf der anderen Seite über­lassen blieb, Geistliche, die den Antimodernisteneid ab­gelegt haben, von der Lehrtätigkeit an staatlichen Schulen bis zu den Universitäten hinauf zu entfernen oder fernzuhalten. Hier aber, beim neuesten Motu­proprio des Papstes, handelt es sich, um es zu wieder­holen, um eine geradezu frevelhafte Antastung der Staatsordnung. Es dünkt uns nützlich, die Zeugnisse für die Auffassung, die sich ja ganz selbstverständlich ernstellen muß, gerade aus den Reihen der gegenwärtt- gen politischen Freunde des Zentrums herbsizuholen und gerade konservative Stimmen zu hören. Wir möchten also hersetzen, was dieKreuzztg." und was der noch weiter rechtsstehendeReichsbote" zu der un­erhörten Entschließung des Papstes zu sagen haben. DieKreuzztg." schreibt:Die Frage muß erwogen

werden, ob nicht dies Motuproprio geeignet ist, in den Kreisen kirchentreuer Laien die Anschauungen über die Rechts und Pflichten den Priestern gegenüber zu ver­wirren. Die Anzeigepflicht macht keine Ausnahme zu­gunsten von Verbrechern aus -dem Priesterstande: Be­günstigung ist nur straflos, wenn sie einem Angehöri­gen, nicht wenn sie einem Priester gewährt wird. Pri­vatpersonen, die sich dem Motuproprio unterwerfen,

Grün -der Zweige verstohlen herauslugte, die kahlen Laub­bäume waren wie bepuderi, und über Wegen und Rasen lag eine weiße Decke gebreitet.

Meermann kniff die Augen zusammen. Ihn schmerzte der Helle Schein, der von dem Winterbilde ausging. Die leuchtende, stille Farbe paßte nicht zu den düsteren Gedanken, die wild .crxtf ihn einstürmten.

Was sollte er tun, wenn er die Beiden jetzt überraschte? Er wußte es Nicht. Jetzt, da er vor der fürchterlichen Ge­wißheit stand, waren alle seine Pläne und Entschlüsse dahin. Er fühlte, daß -er zwar die Schuld geahnt, aber doch irmner noch gehofft hatte, daß ein Trug ihn äffe. Ganz absichtlich war diese Stunde der Enthüllung der Untreue seines Weibes von ihm herbeigesührt worden. Don Zweifeln, die ihn seit Wochen peinigten, mußte ein Ende gemacht werden.

Er hatte zu dom alten Mittel der vyrgctänschten Ab­reise gegriffen und blindlings gingen die, denen seine Ehe ein Spott war, in die Falle! In wenigen Minuten würde er den beiden gegenüberstehen!

Moermann blieb stehen. Ihn fröstelte und dann wieder durchiagte ihn heiße Glut, Er mußte sich sammeln. Nicht wie ein wahnwitziger Otbello in das Nest der Liebe.

Oh!" Er stöhnte wild aus. Nicht daran denken, daß jetzt -die beiden sich in den Armen lagen.

Ein stiller Friede lag über dem Park, Das Laub, das in den letzten Tagen raschelnd vor dom Winde herlics, hielt der schimmernde Schnee gefangen. Nur hin und wieder wehte ein einzelncs Blatt über den weißen Sammet, Die Bäume hielten ihre bepnderten Arme still in die Höhe, ab und zu lockte aus einem der Wipfel eine Meise.

Dem unglücklichen Manne kl-ang es wie ein Spottruf, Er hatte sich -müde ans die Bank niedergelassen, die er Melitta zu Liebe hier ausgestellt. Eine Ulme hing ihre Zweige schützend über den Rastplatz, von dem aus der Blick übch den klaren Spiegel des Teiches schweifen konnte. Drüben, hinter der Tannengruppe, lag der Pavillon, in dem er mit Melitta so selige Stunden verträumte. Mit der­selben Melitta, die ihn jetzt ebenda betrog.

59. Jahrgang.

können also in schwere Konflikte mit dem Strafrichter kommen. Von den zivilrechtlichen Folgen dieses Ge­horsams wollen wir nicht sprechen. . . . Aber der Papst verpflichtet seine Gläubigen auch ausdrücklich in Krimi­nalsachen, vor der Anzeige bei der weltlichen Behörde erst die Erlaubnis der kirchlichen Behörde einzuholen. Und darum muß festgestellt werden, daß dies Dekret sich mit der staatlichen Rechtspflege nicht verträgt."

Noch schärfer als das leitende konservative Blatt läßt sich derReichsbote" vernehmen. Man liest in diesem Organ:Es ist bezeichnend, daß die Zentrums- presse sich diesem neuesten Übergriff des Papstes gegen­über zuerst in ein beredtes Schweigen hüllte. Selbst derGermania" schien dies neue Fündlein des HI. Vaters und seiner ausländischen Ratgeber etwas zu starker Tabak zu sein, und war ihr auch wegen der so nahe be­vorstehenden Wahlen gewiß sehr unbequem. . Aber jetzt haben die Mannen der Zentrumspresse die Sprache wiedergefunden; sie müssen ja schließlich auch wohl oder übel heran, um das neueste Elaborat des Heiligen Stuhles zu verteidigen. Da manchem Zentrumsmann das Motuproprio gerade vor den Wahlen sehr unge­legen kommen mag, so scheut man sich nicht, zu einer hahnebüchenen Apologetik und Auslegekunft seine Zu­flucht zu nehmen. Im schärfsten Gegensatz zu dem Inhalt des päpstlichen Schreibens behauptet z. B. Matthias Erzberger, daß essich bei dem Motuproprio um eine Regelung der gerichtlichen Verhältnisse des geistlichen Standes handele"; es seiEinmischung in kirchliche Angelegenheit", wenn man sich darüber auf- rege; Offiziere müßten bei Beleidigungsklagen Unter­einander auch erst den Ehrenrat anrusen. Dieser Ver­gleich ist denn doch selbst bei einem Erzberger, gelinde gesagt, eine littverfrorenheit. Pius X. bannt schlechthin alle Privatpersonen, die einen Priester zu verklagen wagen.Laien oder Ordenspersonen, Mann oder Weib", und Erzberger flunkert, daß es sich nur um Sachen Klerus gegen Klerus handele. Aber seine Flunkereien haben in diesem Falle kurze Beine. Wäh­rend fast die gesamte deutsche Presse außerhalb des Be­reiches des Zentrums ihre Empörung über das neue Motuproprio ausdrückt, nimmt wiederum dieDeutsche Tageszeitung", die neulich zum Reformationsfest statt auf Luther ein Loblied auf den Bischof von Nottenburg

sang, eine Ausnahmestellung ein.Ter Staat

kann sich unmöglich passiv Verhalten, wenn böswillige Schuldner, Beleidiger, Betrüger, Verführer auf Grund dieses neuesten päpstlichen FündleinS straflos ausgehen und dafür wohl gar der Schuldlose, der sein gutes Recht sucht, der schwersten Kirchenstrafe verfällt. . . Das Motuvroprio bedeutet nichts mehr und nichts weniger als einen Eingriff in die staatliche Rechtshoheit. Wird der preußische Staat sich das von Rom bieten lassen? Videant consules!"

Eigentlich ist nichts weiter hinzuzufügen. Jedes Wort, dasKreuzzeitung" undReichsbote" aus­sprechen, kann von jedem liberalen Beurteiler unter-

Br. Meerrnann sprang wieder aus. Wozu dies lang« Hinquälen und Grübeln. Er mußte ein Enve machen. Schnellen Schrittes ging er seinen Weg weiter. Mit einem Male stutzte er. Vor sich sah er in der weißen Schneedecke, die den Pfad über spann, Fußtapsen.

Hier war Melitta gegangen. Er kannte die zierlichen Schuhe, deren Umrisse ihm äls Spuren im Schnee den Weg wissen, den die Treulose gewählt. Er kannte -die feinen Löderstiesclchem, welche 'die kleinen elfenbeinernen Füßchen umspannten. Melitta war schön. Doch ihre Schönheit ge­hörte nicht mehr ihm, sie hatte den anderen damit bezaubert.

Und nun ward- die -eine Frage in dem Manne wach, über die er schon oft gesonnen, auf die er keine Antwort fand: Wer war der andere? Wer war es, der mit lüsterner Hand den Frieden des Hanfes brach, die Ehre des Mannes be­schimpfte? Er hatte zu unzähligen Malen, seit ihm zuerst der Gedanke an Meliitas Untreue kam, die Freunde und Bekannten Revue passieren lassen, aber den er suchte, fand er nicht. Den einen und anderen, deren er sich nicht ganz gewiß fiihlte, hatte -er bei ihren Besuchen in seinem Hanse nicht ans den Augen gelassen. Doch kein verstohlener Blick, kein zu zärtlicher Händedruck wies seinem Verdacht den Gesuchten. Auch alles Umlauern Melittas blieb vergebens. Sie hatte sich zu sehr in der Gewalt. Nie verriet ein Auf­leuchten ihres schönen Auges, nie eine Miene, ein Zn- s-ammenzucken das innige Vertrantsein mit einem anderen als ihm, ihrem Gemahl.

Sie schien so unbeirrt und gerade ihren Weg als Frau zu gehen, als ihn die Spuren im Schnee zeigten, die in glatter Ltnie weitersührten.

Nur wenige Schritte noch, -dann war der Pavillon er­reicht. Noch einmal blieb Meermann stehen. Noch einmal versuchte er Ruhe in den Gedankenwirbel zu bringen, der ihn beherrschte, dann schritt er fest und entschlossen weiter.

Er stieg die wenigen Stufen hinan, öffnete die Tür. die ihn geräuschlos cinließ, und betrat die Diele. Aus dem Zimmer, dem einzigen des Pavillons, klang Helles Lachen. Es War Melittas Stimme. Schon wollte Meermann die