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Nr. 579. Dienstag, 12 . Dezember 1911. 59 . Jahrgang.
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Morgen. Kusgabe.
1. Matt.
Das Haager Schiedsgericht.
Tie Doktorarbeit der Frau Alwine Tettenborn in Wiesbaden, die kürzlich, wie gemeldet, in Bonn promovierte, behandelt „Das internationale Schiedsgericht auf Grund der Haager Konvention" und sit im Vertage von Karl Georgi, Bonn, unter dem Titel „Das Haager Schiedsgericht. Eine völkerrechtliche Studie" erschienen. (Preis 1.20 M.) Ter Entschluß der Verfasserin, ihre Arbeit nicht iit den Schränken der Universitätsbibliotheken verschwinden zu sehen, sie vielmehr dem großen Publikum zugänglich zu niachen, ist nur mit Tank zu begrüßen.
Tie Frage der Vermeidung des „männermorden- den" Krieges ist eine alte. Wie wir aus der geschichtlichen Einleitung der vorliegenden Arbeit erfahren, bestand schon bei den Griechen eine Art völkerrechtliches Schiedsgericht, dessen man sich aber nur bei Angelegenheiten bediente, denen keine große politische Bedeutung zuzusprechen war, und hier auch nur insoweit, als drese sich auf interne Angelegenheiten der griechischen Stammesgenossen bezogen. ^Tie Kölner verhielten sich einem völkerrechtlichen Schiedsgericht gegenüber völlig ablehnend. Dagegen gewinnt dieser Gedanke im Mittelalter inehr an Boden. Päpste, Kaiser und Parlamente, zuweilen auch Städte wurden zu Schiedsrichtern berufen. Es tvaren dies aber immer nur cul hoc gebildete Schiedsgerichte, es gab kein ständiges Schiedsgericht. Tie Idee eines solchen wurde zuerst in: 17. Jahrhundert in Frankreich wissenschaftlich vertreten und als Sitz des Schiedsgerichts Venedig in Vorschlag gebracht. Größere Bedeutultg erlangte das Institut der Schiedsgerichtsbarkeit jedoch erst in der Neuzeit. Tie große Bewegung der Pazifisten nahm ihren Ansgang von der durch den Genfer Schiedsspruch von 1872 erfolgten Erledigung der Alabama-Angelegenheit. Schriftsteller. Volksvertretungen, interparlamentarische Kongresse usw. beschäftigten sich mit dieser Schiedsgerichtsidee. Tie mächtigste Förderung vollzog sich alsdann in dem Haager Friedensabkommen vorn 29. Juli 1899, dessen Bestimmungen durch die . Haager Konferenz von 1907 einer Revision unter? zogen wurden. Die Bestimmungen beider Konferenzen hat die Verfasserin eingehend erörtert.
Ter erste Hauptteil der Arbeit behandelt das S ch ie d s w e s e n. Es wird zunächst der Begriff des Schiedswesen erörtert und dahin interpretiert, „daß als Gegenstand der internationalen Schiedssvrechung die Streitigkeiten zu betrachten sind, die aut diplomatischem Wege ihre Lösung nicht haben finden können". Es werden dann Gegenstand und Grenzen des Schieds- wesens untersucht und schließlich die praktisch wohl Wichtige Frage: wie wird nun das vom Schiedsgericht gefällte Urteil vollstreckt? behandelt. Für diese Voll-
Femlleton.
Da§ Wiener Raffeehaus.
Von Br. Hans Wantoch (Wim).
Eine Wanderung durch die Kaffeehäuser um den Ring, et» kleiner Abstecher in die Spiclerkaffee-h-äuser des zweiten Bezirks, i n die exotischen Kaffee Häuser des v. Bezirks und man hat im Handumdrehen den Fremden ein Bild der Wiener Art übermittelt. Südliches Temperament gibt diesem Leben seinen Pulsschlag, seine Bchaglich- stit und seine Offenherzigkeit. Das Wiener Leben zieht sich dicht in die Verborgenheit der Häuser zurück, cs spielt aus der Straße, auf dem Graben Korso, im sommerlichen Wi-dneriwald und im Kaffeehaus. Ein hastiger- Geschäftsabschluß zwischen zwei gemächlichen Karambo-lpartien, eine Feuilletonsskizze zwischen zwei Literaturgesprächew eine Heiratsvermittlung bei Limonade und gemischtem Eis, dre ganze sorglose Heiterkeit des Wiener Naturells drückt sich in dieser Vermengung von Lebensernst und Lebenstaune, in diesem Durcheinander von Arbeit und Spiel aus. Im Kaffeehaus werden die Geschäfte perfekt; die Geschichte des Timer Kaffeehauses gibt die Entwicklung der, Wiener Literatur; in den So-uterrainlokalen des Kaffeehauses wird getanzt, geliebt und gefreit. Warum der Wiener keinen Salon hat, warum in dieser Stadt kein Bedürfnis nach künstlerischer Vereinigung ist, warum die Geselligkeit keine geschlossenen Klubformen anuimmi: der Wiener bat sein Kaffeehaus. Das ist der uniforme Sammelpunkt seiner besonderen individuellen Geselligkeit, die zugleich lentft-lig jovial und patriotisch distanzierend ist, die gern mit jedermann, auch mit den Leuten unterer Schichten, verkehrt und dort nur ganz wenigen Gleichgestellten das Haus offenhält:
streckung (sog. Sanktion) fehlt es infolge des im Völkerrechte geltenden Prinzips der Gleichberechtigung aller zur Völkerrechtsgemeinschaft gehörigen Staaten an einer über diesen Staaten stehenden Zwangsgewatt. Es besteht nur ein gewisser völkerrechtlicher Zwang, der aber lediglich auf das Fundament der Ehre gestellt sit. „Ehrenwort und Ehrenpflicht des internationalen Staatönlebens", so sagt Geheimrat Zorn (im „Tag" 1903 Nr. 301), „werden dafür eingesetzt. Und das muß genügen. Ein weiteres ist unmöglich." Nachdem die Verfasserin im Anschlüsse an die Bestimmun- gen über die Sanktion des Schiedsspruches noch in eingehender Weise die Voraussetzungen des Schieds- versahrens dargetegt hat, bringt sie zum Schlüsse des ersten Teiles eine Übersicht der vom Deutschen Reich geschlossenen Schiedsverträge.
Der zweite Teil der Arbeit befaßt sich mit dem st ä n -d i g e n S ch i e d s h o f e. Nachdem der Be- riff desselben unter Berücksichtigung des Werdens der einzelnen Bestimmungen der Haager Konferenzen erörtert ist, wird die sachliche und persönliche Zuständigkeit sowie die Zusammensetzung des Schiedshofes behandelt. Ter Schiedshof hat drei Organe: , das Bureau, den Verwaltungsrat und die Liste der Schiedsrichter. Die Tätigkeit des Bureaus ist auf die Sekre- tariatsgeschäste beschränkt. Der Verwaltungsrat, der aus den im Haag beglaubigten diplomatischen Vertretern der Signatarmächte besteht, organisiert und leitet das Bureau und erläßt die zur Tätigkeit des Schiedshofes erforderlichen Derwaltungsmaßregeln. Aus der Liste der Schiedsrichter wird das für den einzelnen Fall zusammentretende Schiedsgericht durch Auswahl der Schiedsrichter seitens der streitenden Staaten gebildet. Ständig ist also nicht das Schiedsgericht, sondern nur dH Liste der Schiedsrichter.
Mit den bei dem S ch i e d s v e r f a h r e n zu beachtenden Grundsätzen befaßt sich sodann deck dritte Teil der Arbeit. Tie Verhandlung vor dein Schieds- aerichte ist eine mündliche, wird aber durch ein schriftliches Vorverfabren vorbereitet. Das von den Schiedsrichtern aus Grund mündlicher Verhandlung zu erlassende Urteil nniß von dem Vorsitzenden und dem Gerichtsschreiber unterzeichnet und mit Gründen versehen sein. Es wird durch Verlesung in öffentlicher Sitzung verkündet und den Parteien bezw. deren Agenten zugestellt. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Schiedsgerichts gibt es. nicht, Wohl aber ein Nachprüfungsverfahren, begründet durch Tatsachen, die einen entscheidenden Einfluß auf den Spruch auszuüben geeignet gewesen wären.
Der Schluß der Arbeit zählt die von dem Haager Schiodshose bisher gefällten Urteile auf.
Die Arbeit verdient, so urteilt der Rechtsanwalt Robert Mand in Bonn in der ..Bonner Zeitung", die Beachtung aller, die überhaupt für die Fortschritte des Völkerrechts Interesse haben. Quellen und Literatur sind Von der Verfasserin in erschöpfender Weise berücksichtigt. Eine vortreffliche Arbeit, die volles Lob verdient.
In keiner Stadt sind Adel und Bürgerstand seil je in der Gesellschaftlichkeit so ineinander verschränkt wie hier, und in keiner Stadt hat sich so zäh eine geheime Stufenleiter im Dürgerstand selbst erhalten. Am Kaffeehaussiammtisch trifft man mit Leuten zusammen, deren Verkehr einen reizt und denen man den Eingang in die eigene Wohnung doch nicht gewähren will. So'wird das Kaffeehaus ein rechtes Sinnbild der Wiener Zwanglosigkeit und seines patriztschen Stolzes, das einem mit der Hand einen freundschaftlichen Gruß zuwinkt und mit diesem Wink zugleich ausdrückt: „Bitte, nur nicht zu nahe." Ein preußischer Prinz in einem Berliner Kaffeehaus: das gibt im Leben keine Harmonie. Aber Erzherzog Leopold Salvator hat, ehe er noch Leopold Wölfling war, im „Grinsteidl" seine tägliche Dillardpartie gespielt. Ein Sprößling des patrimonialen Habsburger- geschlechtes taugte ganz gut in den prunkhaften Barockraum des Wiener Kasfoc-hauses.
Reu-Wiener Barock aus der Ringstraßenära, ein Fischer von Erlach, gesehen durch das üppig blühende Makart- Temperament: so stellt sich das Innere des Wiener Kaffeehauses dar. Marmorbelag an den Wänden, jauchzende Putti und nackte, dicke Weiber in den Medaillons der Decke, buschige Makartbnketts auf dem Büfett und rotsamtene Polstermöbel, und trotz all dieses Prunkes, trotz alles' Schimmerns und- Flimmerns in Purpurgold- und Monumentallüstern doch wieder ein Zug fast häuslicher Intimität; denn der Saal wird durch Holzverschalungen oder durch Portieren in kleinere Räume geteilt. Da fühlt man sich mehr entre-nous, glaubt mit befreundeten Menschen in den kleinen Zimmern rings um den Festsaal irgend eines Grandseigneurs beisammen zu sein und hat in solcher Gemütlichkeit die Illusion eines Heims. Darum ist das Kaffeehaus das Paradies -der einsamen Spatzen-, das Dorado der Junggesellen, und es gibt viele unter ihnen, die drei oder vier StamMkaffers haben, die sie täglich be-
Es ist nicht zu verkennen, daß die beiden Haageh Konferenzen einen bedeutsamen Fortschritt auf denk Gebiet des Völkerrechts darstellen. An Stelle dev. Waffen sollen Richter die Streitfälle zwischen dem Staaten einer friedlichen Lösung entgegensühren. Dasp dieses Bestreben auch praktische Erfolge gezeitigt hat, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß das Haager Schiedsgericht bisher von den ihm unterbreiteten Streitfällen neun zur Erledigung gebracht hat. Ter Obmann in dem Casablanca-Streitsall, Ha-marskjöld, Gouverneur von Upsala, wies mit Genugtuung darauf hin, daß die friedliche Schlichtung völkerrechtlicher Streitfälle steigenden Anklang finde. Das Wort vom „gezwungenen Fasten", das die Mächte dem Schiedsgerichtshose ausertegt hätten, sei zu Schanden geworden. Es ist ohne weiteres zuzngeben, daß die Einrichtung des Haager Schiedsgerichtes gute Früchte gezeitigt hat. Es fragt sich aber, ob nicht auch ohne die Einrichtung des Haager Schiedsgerichts die demselben unterbreiteten Streitfälle einer friedlichen Lösung durch diplomatische Verhandlungen zwischen den Staaten selbst hätten entgegen-geführt werden können. Andererseits bedarf es wohl keiner Frage, daß in allen Fällen, in denen die Ehre der Nation auf dem Spiele steht, der Krieg das unvermeidliche letzte Mittel sein wird. Ties beweisen auch die kriegerischen Ereignisse nach den Haager Friedenskonferenzen. Kaum war die erst« 'Friedenskonferenz geschlossen (1889), da brach der Burenkrieg aus (1900 bis 1902). Auch der Boxeranf». stand in China (1.900) konnte keine friedliche Beilegung! finden: dies hängt aber noch mit anderen, hier nicht zw erörternden tatsächlichen und vor allem juristischen Ver-, hältnissen zusammen. Im Jahre 1904 hatten wir! dann den russisch-japanischen Krieg. Auch bei der. jetzigen Tripolis-Affäre, die den italienisch-türkischen! Krieg heraufbeschworen hat, sind bisher alle Versuche, die Angelegenheit durch ein Schiedsgericht zu erledigen, vergeblich gewesen. All dies beweist wohl zur Genüge, daß alle Friedenskonferenzen die Kriegsfurie nicht zu bannen vermögen. Und nicht ganz mit Unrecht sagt Friedrich Ternburg int „Berliner Tageblatt" (vom 1. Oktober 1911, 1. Beiblatt): „Wir haben geholfen^
den diplomatischen Tempel im Haag zu bauen: abesi
niemand will eintreten." Immerhin sind alle Bestrebungen, die auf eine friedliche Erledigung völkerrechtlicher Streitigkeiten gerichtet sind, im Interesse der Staaten und ihrer Bewohner, sin Interesse des Volkswohlstandes nur mit Tank zu begrüßen. Das erstrebenswerte Ideal eines ewigen Friedens wird und kann jedoch nie erreicht werden. Nur Sin starkes Heer- ist der sicherste Hort für den Frieden. Und der alte Satz: „St vis pacem, para bellum" gilt noch heut« und wird seine Bedeutung nicht verlieren. Auch diö bei den Friedensbestre-bungen austauchende Idee einer allgemeinen Abrüstung, eine Frage, die auch auf der Tagesordnung der zweiten Haager Konferenz stand, aber vertagt wurde, wird auf eine Verwirklichung wohl noch lange zu warten haben. Ob wir es noch erleben? Ich glaube nicht.
suchen, am Morgen, nach Tisch, zur Jause, am Abend. Vielleicht muß man in dem Luftraum unserer Stadt ausgewachsen sein und Wiener Lust in den Lungen haben, um das ganze Behagen, die Dankbarkeit und die besondere Kultur zu spüren, die wir bei dem einzigen Wort: „Wiener Kaffeehaus" empfinden. Es hat wirklich seine Kultur, sein Gesetz, das jedes Wort, jede Gebärde eines Menschen schon im Entstehen seinem Wesen -anpaßt.
Es ist eine Urwiener Institution-, was auch schon die Zeit seines Entstehens beweist, denn am Ansang von Wien waren die Türkenkriege. Darüber nrügen freilich historisch« Kopse bedenklich zu wackeln beginnen, allein die Türkeukriegs sind am Eingang der Barockkaiserzeit, und- aus dem Stil au ihrem Ho-s hat sich freier, weniger spanisch zere-mo-n-iös, aber doch in gehaltener Anmut -das ganze Wiener Leben entwickelt. So scheint es nur natürlich, daß auch -die Kaffeehäuser in den Türkenkriegentagen begannen; die Legend« nennt einen gewissen Kol-schitzky als ersten Kaffeesieder! Wiens. Der hatte damals mitten durchs türkische Lager Botschaft Mischen Starhemberg und den Entsatztruppen vermittelt und als Lohn für solches Heldentum verlangt« er sich nichts als die Überlassung aller Kaffeesäcke im Lager der vertriebenen Türken. Gewissenhafte Historiker haben: diesen anspruchslosen Heroismus auf sein habgieriges Matz gebracht und nahmen dem Kolschitzky seinen Kaffeesiederruhm zugunsten eines anderen Spions mit Namen Theodat. Aber der Wiener ist entschieden für die Urheberschaft Kolschitzkys- und hat ihm 200 Jahre später ein pietätvolles Denkmal gesetzt. In einer Nische des Hauses Kolschitzkygasse und Favo- ritenstraße steht die bunte Plastik des freundlich verschmitzten Türken, den Turban auf dem Kops, die Kaffeetablette in der Hand, so wie er, wenn auch nicht in Wirklichkeit, so doch in der Volksphantasie durch die Wiener Straßen gezogen ist. Die glücklichen Enkel hatten es besser. Sie dursten den Kaffee in einem offenen Gewölbe ausschenken und zur Zeit
