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Verlag Sanggaffe St /fW d?ernsprecher-Ru?:

6«a!l t t<«nfÄ“tf’^n“l U$t motgcnt SÖÜCljClttlttf) 12 dlllvWÜky. OtMÜltökE 1852. Bon 8 Uhr morgen^ -b-ü>».

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Nr. 513.

Donnerstag, S. November 1311.

53. Jahrgang.

st

Morgen - Ausgabe.

_ 1. Matt.

Pas Reichsgericht und der Boykott.

Eine bedeutsame Entscheidung hat das Reichsgericht in der Frage gefällt, ob der Boykott eines gewerblichen Betriebes als Verstoß gegen die Gesetze und gegen die guten Sitten zu gelten habe. Tem Pächter einer der Gmeinde gehörigen Wirtschaft war bet Strafe der Ex­mission verboten worden, seinen Saal zu sozialdemo­kratischen Versammlungen herzugeben. Als die Auf­hebung dieses Verbots abgelehnt wurde, verhängten dre sozialdemokratischen Kreise über die Wirtschaft den Boykott, der mittels Versammlungen, Flugblätter, Zeitungsartikel und Postenstehen durchgesührt wurde. Die vom Pächter erhobene Schadenersatzklage wurde vom Landgericht Berlin und dem Kammergericht dem Grunde nach zugesprochen. Das Reichsgericht dagegen hat die Verurteilung stark eingeschränkt. Über dieses Reichsgerichtsurbeil nun äußert sich in höchst inter­essanter Weise Professor Dr. W. Kisch (Straßburg) im jüngsten Heft der „Deutschen Juristen-Zeitung". Der Verfasser erläutert das Erkenntnis des höchsten Gerichtshofs dahin: Zunächst wird daran festgchalten, daß der Boykott, an sich genommen, nichts Rechts- und Sittenwidriges ist. Es bildet vielmehr im Prinzip eine durchaus erlaubte Maßregel, deren man sich nmnentlich im wirtschaftlichen Kampfe, aber auch bei anderen Interessengegensätzen bedienen kann, um durch Zu­fügung eines wirtschaftlichen Schadens einen Truck auf die Gegenseite auszuüben. Indessen kann ein Boykott durch die Umstände, unter denen er stattftndet, zu einer gegen die guten Sitten verstoßenden Handlung wer­den, und zwar sowohl durch den erstrebten Zweck wie durch die angewendeten Mittel. Als erlaubte Zwecks hat nun das Reichsgericht schon in früheren Entschei­dungen vornehmlich anerkannt: die Erzielung besserer Lohn- und Arbeitsverhältnisse, aber auch die Erreichung günstigerer Verkaufs- und Einkaufsbedingungen, die Fernhaltung unzuverlässiger Arbeiter, die Wahrung der Standesinteressen. Als ein berechtigtes Motiv betrachtet nun das vorliegende Urteil in beachtens­werter Objektivität das Interesse der Sozialdemo­kraten, dem Gebiet der Selbstachtung folgend, ihre Partei den bürgerlichen Parteien gleichgestellt und nicht als einzige von der Benutzung eines der Gemeinde ge­hörigen Lokals ausgeschlossen zu sehen. Nun aber kommt das Neue in der Entscheidung des Reichsgerichts. Zunächst, so führt sie aus, ist der Boykott nicht schon deshalb sittenwidrig, weil er sich des Mittels einer vorsätzlichen Schadenszufügung bedient. In der Tat

beweist tagtäglich der wirtschaftliche Konkurrenzkampf, vHß eine Maßregel nicht schon um deswillen sitten­widrig ist, weil sie im Erfolg andere schädigt: beim Boykott aber ist gerade die Schädigung des Betriebes das unerläßliche Mittel, den erwünschten Truck auf den Willen des Gegners zu erzeugen. Unerheblich ist sogar, daß unter der Maßregel „Unschuldige" leiden (im vor­liegenden Fall der Pächter statt der „schuldigen" Ge­meinde); kein Boykott läßt sich durchführen, ohne mittelbar auch Unbeteiligte in Mitleidenschaft zu ziehen; er wird dadurch nicht unerlaubt, wie schon früher für die sogenannten Bierkriege anerkannt wurde, tvelche den Brauereien galten und tatsächlich die Wirte mitschädigten. Ter 8 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird auch nicht einmal dadurch anwendbar, daß der Boykott durch Entziehung von Kundschaft einen Ein­griff in einen fremden Geschäftsbetrieb enthält und die wirtschaftliche Existenz seines Inhabers erschwert. Auch daß sich die Veranstalter unter Darlegung der Verhältnisse mittels Flugblätter, Zeitungsartikel, mündlicher Mitteilung an das größere Publikum mit der Aufforderung wenden, sie in ihrem Kamps zu unterstützen, macht ihr Vorgehen ebensowenig uner­laubt wie der weitere Umstand, daß sie eigenen Stan­desangehörigen, die ihren Weisungen nicht Folge leisten, bestimmte Nachteile in Aussicht stellen, wie z. B. Ent­ziehung von Warenlieferungen, nanientlich aber partei- disziplinarische Folgen (das Kammergericht sprach hier von einem Parteiterrorismus). Professor Kisch rühmt an der Entscheidung des Reichsgerichts den Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtsprechung.. Er hebt her­vor, wie überaus wohltuend die Entscheidung durch die gerechte maßvolle und vornehme Art berührt, mit der sie die im wirtschaftlichen und politischen Kampfe mit­spielenden, einander entgegengesetzten Interessen zu würdigen und gegeneinander abzuwägen versteht.

Politische Werstcht.

Mas kosten die Reichstasswaki-n?

Von parlamentarischer Seite wird uns geschrieben: Ter Kampf um die Reichstagsmandate hat jetzt nach dem Bekanntiverden des Wahltermins zuur Reichstag auf der ganzen Linie begonnen. Und wenn man von jedem Kampfe sagt, daß er Geld und noch einmal Geld und zum drittenmal Geld kostet, so gilt dies in fast noch erhöhtem Sinne für den Kainpf, der voir den ein­zelnen Parteien um die Anzahl ihrer Mandate im Reichstag gekämpft tvird. Cs werden Versammlungen abgehalten, Druckschriften und Flugblätter verteilt, Redner ausgesandt, Wahlhilfen bezahlt usw. Was kosten aber alle diese Hilfsmittel? Zur Berechnung der

gesamten Unkosten, die natürlich nur schätzungsweise angegeben werden können, da sie je nach der Heftigkeit des Wahlkampfes verschieden sind, muß man zuerst die Anzahl der Kandidaten feststellen. Nach. Schätzungen von parlamentarischer Seite darf man annehmen, daß sämtliche Parteien zusammen rund 1000 Kandidaten aufgestellt haben, da in den meisten Wahlkreisen min­destens die Kandidaten dreier Parteien um das Mandat kämpfen. Die Sozialdemokraten, die Wert darauf legen, die Stimmen ihrer Anhänger zu zählen, haben sogar in den aussichtslosesten Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt, die den anderen Parteien Konkurrenz machen sollen. Die Kosten, welche den Sozialdemokraten durch die Reichstagswahlen entstehen, sind darum auch weit höher als die der anderen Parteien. Bei dm vorigen Wahlen zum Reichstag sollen die Sozialdemokraten 3V2 Millionen Mark für die Wahlen aufgewendet haben. Man erzählt fernerhin in Reichstagskreisen, daß der Hansabund einen Wahlfonds von 1% bis 2 Millionen Mark zur Verfügung hat. Der Hansabund erkennt zwar diese Höhe nicht an, wird aber zugeben müssen, daß es sich nur um geringe Unterschiede handeln kann. Rechnet man noch die Unkosten dazu, welche den rechts­stehenden Parteien und dem Zentrum aus 'dem Wahl­kampfe erwachsen, dann kann man mit voller Berechti­gung sagen, daß der gesamte Wahlkampf mit allen Agitationen die runde Summe von 10 Millionen Mark verschlingt. Die meisten Reichstagsabgeordneten,» welche die Wahlkämpfe aus eigener Anschauung ken­nen, sind sich darüber einig, daß diese Summe durch­aus nicht als zu hoch, sondern höchstens als zu^ niedrig angesehen werden darf. Interessant ist die Tatsache, daß die Wahlkosten der Konservativen und des Zen­trums erfahrungsgemäß im Verhältnis zu der beträcht­lichen Anzahl ihrer. Reichstagsmitglieder bisher die ge­ringsten waren. Besonders das Zentrum, das bekannt­lich über einen runden Stamm von IM Reichstagsmit­gliedern verfügte, und demgemäß eigentlich mit rund deni vierten Teil der gesamten Wahlkosten an den Retchstagswahlen beteiligt sein müßte, bleibt weit hinter biefer gegebenen Summe zurück. Wenn man also jetzt die Frage aufwirft: Was kostet ein Reichstags- abgeordneter? so kann man sie leicht nach dieser Berech­nung beantworten. Von der Gesamtanzahl von 1000 aufgestellten Kandidaten bleiben nur 397 Abgeordnete übrig. Jeder Kandidat kostet 10 000 Mark, natürlich in runden Zahlen ausgerechnet. Ein Reichstagsabgeord­neter kostet also rund 2s^>mal so viel, d. h. 26 000 Mark. Diese Zahl kann aber nur als der Durchschnitt ange­sehen werden, denn während ein Sozialdemokrat z. B. in der letzten Legislaturperiode fast 80 000 Mark kostete, wird man die Unkosten für einen konservativen oder Zentrums-Abgeordneten höchstens mit 7- bis 10 000

FemUeton.

(Nachdruck verboten.»

VerLiner Stimmungsbilder.

Don Paul Lind enb erg.

Vom Altwerden. — Die Achtzigjäbrigcn. — Der jüngste Achtzigste. — Julius Stettenheim zum 2. November. — Der Humorist. — Vom Berliner Witz. — Die Poiret-Monie und der Caruso-Rummel. — Der gefeierte Modekönig. — Karneval überall! — Armer Caruso!

Vor wenigen Monaten war es, in der Unterhaltung mit einer sehr hochgestellten Dame. Das Gespräch tvar aus irgendeinem Grunde ans Altw erden und Mtaussehen gekommen. Das jugendfrische Äußere der Schloßherrin strafte ihre Bemerkung, daß sie „mit ihren 67" eine „alte Frau" sei, Lügen, und von einem anwesenden Schriftsteller wurde bemerkt, daß der Fürstenberuf gut konservieren müsse. „Ganz recht", meinte die fürstliche Frau, „von Kindheit an müssen wir auf uns achtelt, müssen Mienen und Gedanken beherrsche! lernen. Jeder Tag fast bringt etwas Neues, oft Bemerkenswertes, führt uns mit anderen Menschen zu­sammen, wir müssen Interesse gewinnen für vieles, was uns fern liegt, müssen stets gut gelaunt erscheinen und die Liebenswürdigen spielen — auch wenn uns gar nicht danach ist — und sind in jeder Stunde mit etwas anderem be­schäftigt. Freilich, das läßt einem gar keine Zeit, alt zu werden. Und ist's nicht in Ihrem literarischen Beruf eben­so? Mit der steten Fülle neuer Eindrücke, dem Erfassen und Bearbeiten neuer Ideen, mit dem Nichtvergrabenbleiben innerhalb der vier Wände erhält er geistig und körperlich frisch." — „Sehr recht; Julius Rodeuberg, Karl Frenzek, Ludwig Pietsch, um nur ein paar Berliner Schriftsteller zu nennen, sie sind schon über 80 und noch immer zn aller Freude emsig tätig. Und zu ihnen gesellt sich bald Julius Stettenheim." — „Was, der auch schon an die 80? Das hält' ich nicht gedacht!"

Und viele, die vom 80. Geburtstage Julius Stettenheims am 2. Noveinber lesen, sie werden auch sagen: „Das hätt' ich nicht gedacht!" Und wer ihn sieht,

diesen schmächtigen, scheinbar so zerbrechlichen, desto teuipe- ramentvolleren Fcvcrheldcn mit dem buschigen, weißen Haar, mit den schalkhaft blinkenden, munteren Augen, mit dem herzlichen Lachen, das ansteckend wirkt, wer seinem hellen Geplauder lauscht mit der reichen Fülle immer wieder treffender witziger Einfälle, wer mit ihm noch lang nach Mitternacht bei einem guten Bacchustrop'fen sitzt und, seinem Verlangen entsprechend, auf dem späten Heimwege noch eine feuchtfröhliche Station macht, der wiederholt: „Das hätt'

ich nicht gedacht!"-Saphir sagte einmal sehr treffend,

daß der wahre Witz an öex Table d’hote des ganzen Uni­versums speise, der Scheinwitz aber nur in einigen Gast­häusern ans Pump. Steile,r.heims Witz hat sich von Anfang an den besseren ersten Platz reserviert und hat ihn nie zu räumen gebraucht. Zu diesem von sonniger Heiterkeit durch­wärmten Witz, dem alles Ätzende und damit Verletzende fehlt, gesellt sich der ansprechendste, der freundlichste Humor. Wohl hat Stettenheim ein scharfes Auge, er guckt feinen Mitmenschen bis ins Innerste hinein und entdeckt ihre Schwächen, die er drollig zu enthüllen weiß, aber airch hier wird er nie seine Pfeile zu scharf spitzen und wird alles Persönliche beiseitg lassen. Millionen har er erheitert, manchen gewiß geärgert, niemanden beleidigt. Wie spricht für den Menschen Stettenheim das feinsinnige Scherzwort des Humoristen Stettenheim: „Ich habe ein gures Ge­dächtnis, ich vergesse leicht!" — Aber seiner wird man nicht in diesen ersten Novembertagen — und auch weit darüber hinaus nicht — vergessen, und wird ihm danken für all' das Frohe, das er uns in reichster Gebelaune gespendet!

Stettenheim, der Hamburger, kam in jungen Jahren nach Berlin und ist ganz Berliner geworden. Auch sein Witz nahm viel Berlinisches au» jedoch nur in guter Be­ziehung — für die „Rauhbeinigkeit" des Berliner Witzes dankte der Hamburger denn doch vielmals. Das war für ihn sehr wichtig und schuf ihm einen Leserkreis weit über die norddeutschen Grenzen hinaus. Der Berliner Witz! Wie das Wesen des Berliners von dem anderer Großstädter unterscheidet sich auch sein Witz von dem and-rer Hauptstädte. Er ist scharf und macht oft schartig, er ist schnell und verletzt häufig, er ist nie geistvoll ausge­klügelt, aber desto treffsicherer, er ist meist unmittelbar und

sagt derb, was er sagen will. Wann entstand er, dieser spezifische Berliner Witz? Manche schieben ihn aus die Ver­mischung der Berliner mit den ftanzöstschen Emigranten unter dem Großen Kurfürsten zurück — fünftausend Fran­zosen gesellten sich damals, 1685, zu etwa zehntausend Ber- linem und mußten folgerichtig einen großen Einfluß aus­üben. Und sie haben ihn reich ausgeübt, in ganz vortreff­licher Weise, nur nicht hinsichtlich des Witzes. Denn wie Theodor Fontane, dieser gerade das Berlinerium so tief und wahr verstehende, bewundernswerte Poet und Schriftsteller einst mit vollem Recht ausführt«, waren diese Refugiös keine lebenslustigen, espritvollm Pariser, sondern „purita­nische Leute, stets, ernsthaft, ehrputzlich."

Zu jener Zeit konnte man auch von einem eigentlichen Berliner Witz überhaupt nicht sprechen. Der derbe Berliner Witz kam sicher erst unter Friedrich Wilhelm I. zur Ent­faltung, respektive zur Entstehung. Der sonst so strenge König liebte, wenn er mit seinen Generalen an den derb­gezimmerten Tischen des Tabakskollegimns bei holländischen Pfeifen und Braunbicr saß, Scherz und Zeitvertreib, und in Wusterhausen kam es zu mancherlei Schalksstrcicheu und Narrenspoffen, ganz abgesehen von anderen „Späßen", die der König mit gelehrten Akadcinieen, mit Professoren usw. unternahm. Der schlagfertige Berliner Witz aber entstand doch erst unter der Regierung Friedrichs des Großen. Ein frischer, freier Geist durchwehte plötzlich Berlin, die franzö­sische Sprache und Literatur eroberten sich ein weites Feld, l man gab viel auf Kleidung, Geselligkeit, Ausdrucksweiso, in Wort und Schrift brauchte man keinerlei Hemmnisse zn fürchten, jeder konnte nach dem Friderizianischen Ausdruck nach seiner Fasson selig werden, und alles ivar erlaubt, wenn es nur mit einem Stich ins Witzige, Geistreiche geschah. Die Witzelei wurde ordentlich großgezogen. „Besonders sticht bei den Berlinern", heißt -es in einem damaligen Buche, den „Briefen über Berlin", „immer die Sucht, witzeln zu wollen, hervor, und es ist lustig mit anzuschen, wie d-te sogenannten Schöngeister und guten Gesellschafter ihren Geist auf die Folter spannen, um etwas Witziges zn sagen. Diese Witzsucht ist hier ordentlich epidemisch. Es ist ein Jagen nach bon mots, Wortspielen und Zweideutigkeiten, . und hieraus kann man leicht schließen, idaß dies der Geselligkeit