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Verlag Langgaff« 21

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Nr. 357

Donnerstag, 3. August 1311.

59. Jahrgang.

Morgen - Ausgabe.

1. ISl'aff.

Friedensrichter.

Das kostet ein Prozeß um 30 Mark? Meistens kostet er mehr als 30 Mark an Gerichts- und Auwalts- kosten. Kann man das einen normalen Zustand nennen? Tie meisten Juristen werden die Frage bejahen, die meisten Nichtjuristen sie verneinen. Kann etwas ge­schehen, um die Kostspieligkeit des Zivilprozesses herab­zumindern? Die rneijten Juristen werden sich auf diese Frage gar nicht erst einlassen wollen, in der Meinung befangen, daß eine Verbilligung gleichbe­deutend mit einer Begünstigung der Prozeßlust sein würde. Die meisten Nichtjuristen werden dankbar sein für jeden Vorschlag, hier Abhilfe zu schaffen. Tw . ganze Frage, die so tief in das bürgerliche Leben em- greift, wird in überaus interessanter Weise soeben vom Jnstizrat B a m b e r g e r in Aschersleben, dem be­kannten wackeren Vorkämpfer für das Jntestaterbrecht des Reichs, lm jüngsten Heft der „Deutschen Juristen­zeitung" behandelt. Der Verfasser sieht eine Möglich­keit, das Juristenrecht durch ein V o I k s r e ch t zu er­gänzen. Das Mittel besteht, so sagt er, in der Ein­führung eines Volks- und Friedensrichters, dem die doppelte Aufgabe zu stellen ist, Streitsachen von ge­ringem Wert, etwa bis 100 Mark, im Wege eines obligatorischen Sühneversuchs gütlich zu schlich­ten und, wenn dies nicht gelingt, in der Sache selbst richterlich zu entscheiden. Beide Obliegenheiten firtb von höchster Bedeutung. In seiner Reinheit besteht das Amt seit mehr als einem Meilschenalter in Italien, wo es 1865 eingeführt, 1892 erweitert wurde. Hier heißt der Friedensrichter „Conciliatore" (Versöhner). Im Jahre 1892 wurde die Berufung gegen die Entscheidung des Conciliatore bei Objekten bis 50 Lire ausgeschlossen; bei Objekten bis IM Lire ist Berufung an den Amtsrichter (Pretore) gegeben. Für alle Streitsachen bis IM Lire rst vorheriger Sühne­versuch vorgeschrieben. Rechtskenntnisse werden von dem Friedensrichter nicht verlangt; doch soll er Übung in _ den Geschäften besitzen und das Vertrauen seiner Mitbürger genießen. Im Interesse seines Amtes soll er auch in gesellschaftlichem Ansehen stehen, — ein Umstand, der von wesentlicher Bedeutung für die ganze Institution ist. Cr muß mindestens 100 Lire jährlicher Steuern entrichten oder bestimmten Anforderungen ge­nügen. So sind wählbar alle diejenigen, die das Staatsexamen auf einer Universität, das Abiturienten- examen oder eine Prüfung von ähnlicher Bedeutung abgelegt haben, ferner ehemalige Ossiziere und ehe- rnalige Beamte der Staats- und Gemeindeverwaltung. Ter Conciliatore wird von dem Präsidenten des OLG. auf drei Jahre ernannt. Beigegeben wird ihm von der Gemeinde ein Sekretär und ein Gerichts­diener. Er übt die Sitzungsgewalt aus und kann das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen, die sonst berechtigt sind, sich vertreten zu lassen. Das Verfahren ist ein schleuniges. Tie Kosten sind ganz gering. Die

Vergleichs- und Entscheidungsgebühr beträgt, wenn es sich um mehr als 50 Franken handelt, 2 Franken 40 Centimes, sonst 1 Frank 20 Centimes. Dem Be­amten selbst werden 4 Franken Tagegelder für den Sitzungstag neben den Reisekosten gewährt. In dieser Gestalt erfreut sich das Verfahren der größten Beliebt­heit. Es wirken in Italien 8000 Conciliatori mit un­bestreitbarem Erfolg. Von über Wz Millionen Pro­zessen, die im Jahre 1904 bei ihnen anhängig wurden, haben sie rund 1 Million geschlichtet, nur bei einem Drittel mußten sie entscheiden.

Auch in der Schweiz blüht das Amt der Frie­densrichter oder „Vermittler". Es ist in sämtlichen Kantonen außer Basel-Stadt, eingeführt. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich, martche Kantone ver­bieten sogar, daß Richter oder Rechtsönwälte zum Frie­densrichter gewählt werden. Die Institution genießt allgemeine Anerkennung. Im Kanton Zürich, in welchem sie seit nahezu einem Jahrhundert in Geltung steht, ist die Prozentzahl der erzielten Vergleiche inner­halb 35 Jahre auf 61 Prozent gestiegen. Mit berech­tigtem Stolz äußern sich die Schweizer Juristen über „die wohltuende Institution ihrer Zivilrechtspflege".

Justizrat Bainberger verweist dann noch auf Däne­mark, wo die „Vergleichskommissionen" ebenfalls in der überwiegenden Zahl aller Prozesse einen Vergleich zustandebringen, und er ist überzeugt, daß das Institut auch bei mt§ segensreich wirken würde. Der Verfasser wird zum mindesten keinen Widerspruch zu gewärtigen haben, wenn er den tatsächlichen Zustand in Deutsch­land also schildert: Im Jahre 1908 sind 2 235 161 ordentliche Prozesse und 282 274 Wechselprozesse nur bei den Amtsgerichten anhängig geworden, zusammen über 2% Millionen Bagatellprozesse! Die Prozeßsucht ist zu einer verderblichen Volkskrankheit geworden. Und die große Mehrzahl der prozeßführenden Parteien be­steht doch aus tvenig bemittelten Personen. Für sie ist ein Prozeß nicht allein eine Unannehmlichkeit, son­dern häufig ein Unglück. Der kleine Handwerker, der Arbeiter, der mit seiner Familie von 3—4 Wi. täglich aus der Hand in den Mund lebt, wird geradezu in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er plötz­lich 50 M. Kosten erlegen soll. Ein einziges Miß­geschick der Art führt ihn leicht zum Offenbarungseid. Wieviel Not uird Elend, wieviel kummervolle Nächte umschließen 2hj> Millionen Prozesse! Und wieviel Haß und Feindschaft folgen ihnen nach, wieviel schwere Strafen wegen Meineides, Verleuindung, Urkunden­fälschung, zum Ruin ganzer Familien, zum Schaden der bürgerlichen Gesellschaft! Statistische Erhebungen darüber, wievrel Strafprozesse aus Zivilprozesse ent­stehen, wären ungemein lehrreich. Wer täglich mit die­sen traurigen Dingen zu tun hat, stumpft leicht da. gegen ab und meint, es müsse einmal so sein, es sei ein notwendiges Übel. Das ist aber ein Irrtum. Es besteht ein bewährtes Mittel der Abhilfe. Von der Gesamtsumme der Amtsgerichtsprozesse entfallen rund %, also mehr als P/ 2 Millionen, auf die kleinen Rechts­streitigkeiten bis 100 M. Mit Hilfe der Friedens­gerichts läßt sich über die Hälfte davon, rund 1 Million trt Güte aus der Welt schaffen. Es handelt sich bei der empfohlenen Maßregel mithin um eine rechts- und

sozialpolitische Frage ersten Ranges. Wenn die bis­her zur Verfügung stehenden Mittel behufs Verminde­rung der Prozesse so wenig erfolgreich gewesen sind, so liegt das in erster Linie daran, daß eine gesetzliche Be­stimmung fehlt, wonach der Sühneversuch vor An­stellung einer Klage angestellt werden muß.

Justizrat Bamberger findet prächtige Worte fütz den Friedensrichter, wie er seiner, man möchte sagen: gütigen Phantasie vorschwebt. Sein Amt ist, so schreibt er, in erster Linie das des Friedens, er ist der Mann des Vertrauens der Bevölkerung, er steht dem Streit nicht mit dem Rüstzeug rechtsgelehrter Bildung, son­dern als einfacher Mitbürger gegenüber. Von Schrist- sätzen, deren Inhalt den Gegner erbittert, ist keine Rede, denn das Verfahren ist wirklich mündlich; Kosten, an denen die Vergleiche bei Gericht so oft scheitern, sind noch nicht entstanden, hindern also auch die Einigung nicht. Gelingt der Sühneversuch dennoch nicht, so er­läßt der Friedensrichter die Entscheidung. Daß dies ohne Rechtskenntnis möglich ist, erscheint im ersten Augenblick auffallend. Tie zahlreichen Urteile im schiedsrichterlichen Verfahren beweisen aber, daß es geht, abgesehen von den Erfahrungen, die im Auslands gemacht sind. Ter Wert eines Urteils hängt nicht allein von dem Umfang der Rechtskenntnisse ab, die dep Verfasser besitzt; die Kenntnis der menschlichen Seele und des praktischen Lebens ist von noch größerer Be­deutung. Das gilt namentlich von den kleinen Hän­deln des täglichen Lebens, bei denen es sich weniger nm Rechtsfragen als um Streitigkeiten tatsächlicher Natnx handelt. Zur Entscheidung über kleine Schuhmac^r- rechnungen, Vorentbaltung einer Bodenkammer, übep eine Fuhre Mist erscheint die Ablegung der großen juristischen Staatsprüfung nicht unbedingt erforderlich. Man entlaste das Gericht von so kleinen Geschäften. Werden sie abgezweigt und einem Friedensrichter über­wiesen, so wird damit ebensosehr dem Interesse des Ge­richts wie des Publikums gedient. Das letztere erhält dann endlich die schnelle, formlose und volkstümliche Rechtsprechung rn Bagatellprozessen, die immer wieder mrt vollem Recht verlangt wird, und es können dann auch die hohen Kosten für solche Streitsachen ermäßigt werden. Es erscheint unbedenklich, die Kosten auf 4 M und sobald es sich um mehr als 50 M. handelt arrf 8 M. festzusehen und sie auf die Hälfte zu verringern, wenn ern Vergleich herbeigeführt wird. Gesetzt ferner, daß dem Friedensrichter selbst für die Sitzung 6 3JL Tagegelder gewährt werden, so wird die Staatskasse kaum Schaden leiden, da die Neuordnung eine be­trächtliche Anzahl von Richter- und Gerichtsschreiber­stellen entbehrlich macht. An geeigneten Persönlich­keiten kann es auch nicht fehlen. So viel achtbare und' vernünftige Männer von Bildung, wie erforderlich, sind in Teutschlaiid so gut zu finden wie anderwärts. Mancher pensionierte Beamte, mancher pensionierte Offizier wird die Gelegenheit gern ergreifen, sich durch Übernahme eines ehrenvollen, wichtigen Amtes dem Lande weiter nützlich zu erweisen.

Bamberger schließt: „So wird der Friedensrichter nicht nur in unzähligen Fällen die wirtschaftlich Schivachen vor dem Unglück eines Prozesses bewahren, unvermeidliche Streitigkeiten schnell, nach Billigkeit

FemüeLorr.

(Nachdruck verboten.)

Ihre Rur.

Eine lustige Ehestandsgeschichte von Paul Blitz.

Seit zwei Jahren waren sie nun verheiratet. So lange hatten sie zufrieden nebeneinander gelebt, so daß Me Welt ihre Che für eine glückliche halten konnte; nun plötzlich wurde es anders.

Er war, als er uin Luise warb, ein Dreißiger; hinter Hin lag eine tolle, lustige Junggesellenzeit, sein Reichtum gestattete ihm so manche Extravaganz, und als er genug „gelebt" hatte, wollte er in den Hafen der Ruhe und des Friedens einlaufen, und deshalb heiratete er.

Frau Luise wußte das alles sehr wohl, trotzdem aber besann sie sich keinen Augenblick, als er um sie anhielt. Denn erstens war sie fünfundzwanzig und ohne Vermögen, und dann kannte sie ihn als einen guten Kerl, der, wenn -er eine verständige Frau bekam, alle Eigenschaften eines guten Ehemannes hatte.

So waren sie Mann und Frau geworden und hatten bis jetzt zwei ganz glückliche Jahre zusammen hingcbracht: er immer ruhig und zufrieden, wenn er nur seine Behaglich­keit und einen guten Tisch hatte, und sie von jener Art Nachgiebigkeit, wie sie nur den klugen Frauen eigen ist, denjenigen Fvauen, die scheinbar alles tun, was der Mann Will, während in Wirklichkeit doch nur ihr Wille Gesetz ist.

Und nun plötzlich war das anders geworden.

Ein Freund von ihm, ein Altersgenosse, aber immer noch Ju---geselle. der fünf Jahre sich in der Welt Herumge­

trieben hatte, war nun zurückgckommen und batte sich hier zu vorläufigem Aufenthalt niedergelassen. Natürlich war der freundschaftliche Verkehr der beiden Männer sogleich wwder ausgenommen worden, sie gingen flott zusammen durch und amüsierten sich so gut. baß Frau Luise vor der Zukunft bangte, denn mit geheimem Schrecken nahm sie wahr, daß ihre kleinen Mittel nicht mehr wirkten, und daß rhr sonst so ruhiger Karl mehr und mehr in die Jungge­sellengewohnheiten sich zurückfand.

Eine Zeitlang sch sie schweigend diesem Treiben zu sie ettrug es. daß er die Mahlzeiten versäumte und dann ohne Appetit aß, — manchmal kam er überhaupt nicht und sie schwieg auch, wenn er oft erst ans frühen Morgen sehr angeheitert heimkam und bann bis zum Mittag schlief Als dieses Treiben aber immer ärger wurde, so daß schon ihre Freundinvm sie erstaunt fragten, was denn eigentlich vorgegangen sei, daß ihr Mann seine Lebensweise so ge­ändert habe, da sah sie ein. daß etwas geschehen müsse, was Abhilfe brachte.

Lange sann sie nach und durchdachte alles genau, denn sie wußte wohl, daß man hier nur durch Klugheit etwas erreichen konnte.

Sie hütete sich wohl, nach Art anderer Frauen, ihrem Manne eine Szene zu machen oder durch Weinen und Lamentieren ihn zur Umkehr zu bewegen, denn sie wußte nur zu gut, daß solche Mittel auf die Dauer nicht wirksam waren. Rein, ihr Plan war ein anderer. Freilich, es war nahezu ein va banqus-Spiel, alles gewinnen oder alles verlieren; aber sie rechnete mit dem Fonds menschlich-r Güte, der ihrem Karl im Herzen saß, und dadurch hoffte sie, dieses gewagte Spiel glänzend zu gewinnen.

Eines Tages sagte sie zu ihm: „Lieber Karl, ich muß

muß dich verlassen." Erschrocken" fuhr er zusammen" starrte sie sprachlos an.

Und lächelnd sprach sie weiter: „Natürlich nicht f immer, den Schmerz bereite ich dir nicht, aber ich bin n« ganz wohl, und deshalb meint der Arzt, es wäre gut. wer ich fünf bis sechs Wochen fortgehen würde."

Noch immer starrte er sie sprachlos an.

„Aber du brauchst dir deshalb keine Sorge zu mache lielber Karl, ich will in deine Gewohnheiten nicht stör« emgreisen. Du kannst hier ruhig dein Leben weite führen, ich werde mit der alten Tante reisen"

Erleichtert atmete er auf. Die goldene Frecheil sü langer Wochen schwebte chm vor. Dann sagte er mit Tei nähme: ,, Natürlich, ich habe nichts »dagegen, wenn du rech willst, liebe Luise, aber ich wundere mich, daß du mir n von deinem Leiden gesprochen hast!"

Lächelnd antwortete sie: „Ich wollte dir keine unnütz, Sorgen bereiten."

, ft 1v tei ^ beschämt, nahm sich aber zwsamnu

und küßte seine Frau auf die Stirn.

Es blieb dabest Frau Luise wollte reisen und il Ü>nf Wochen allein bleiben. Sie betrieb d Vorbereitungen zur Reise mit aller nur möglichen Eil und er schwelgte schon jetzt in den Genüssen, die diese Ze der goldenen Freiheit ihm bringen sollte.

Endlich war es so weit.

. Ein kurzer, herzlicher Abschied, Händedrücken, Mchei wln.en, und dann fuhr Frau Luise in die weite We hinaus»

Und Karl nahm den Freund beim Arni und tat eine Jauchzer vor Freude und Ausgelassenheit, Darm ginge