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«.rlaa Lanaaaff. 2t _ S--nsPrech«r-Ru,r ^

Verlag La«ggafle 2t

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Nr. 227.

Dienstage 18. Mai IS11.

SS. Jahrgang.

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Die Dauer der Legislaturperiode.

Wir haben nicht bemerkt, daß die sich schon geraume Zeit hinziehende Erörterung über die Frage, wann die gegenwärtige Legislaturperiode des. Reichstags endigt, größere Teilnahme in der Öffentlichkeit, gefun­den hätte. Zwar handelt es sich keineswegs nlir um eine sogenannte Doktorfrage, sondern es kommen hier die ernstesten Interessen in Betracht, aoer die Gelasicn- heit, mit der das Für und Wider der verfasinngsrech.- lichen Auseinandersetzungen ausgenommen wurde, yar doch ihren guten Grund. Mau jagt ^ sich wir üa;c- rem Instinkt, daß dieser Reichstag bis zum formal denkbaren letzten Termin doch nicht zusannnenzn- halten sein wird und daß mitten durch alle subtit.- täten der Staatsrechtslehrer ern Strich gemacht wer­den wird durch die Anberaumung des, Wahltenmns lange vor dem Tage, bis zu dem nach einer der kämp­fenden Auslegungen die Legislaturperiode dauern M. Immerhin hat es ein gewisses politisches ^nteregv, sich um die aufgeworfene Streitfrage zu kümmern, nämlich weil maii abermals sehen kann, Mit welcher

Ängstlichkeit, die Konservativen darauf aus sind, die Lebensdauer dieses Reichstags so lang e.. w i e möglich hinzuzerren. Darum gefällt ihnen die Meinung, daß die Legislaturperiode bis zu dem Tage dauert, an dem vor fünf Jahren der gegenwärtige Reichstag zur ersten Sitzung. zusannnentrat. Wäre diese Auffassung richtig, so könnte der Reichstag be- glückenderweise ja gar noch bis nahe an die Grenze des Frühjahrs zusammenbleiben. Auf der anderen Seite hat sich die Ungeduld, die vom literalen Standpunkt aus möglichst baldige Neuwahlen wünschen darf, zu der Behauptung verdichtet, die Legislaturperiode endige niit dem Tage, an dem fünf Jahre zuvor der alte Reichstag aufgelöst wurde. _ Somit entsteht ein Spiel­raum der Möglichkeiten zwischen Mitte Dezember und dem März, was, wofern die Reichslcitnng eine der bei­den Ansichten zu der ihrigen machte, allerdings von -wesentlichem Belang für die zu fassenden Entschlüsse werden könnte. Aber es ist fein Zweifel, daß der Reichskanzler der überwiegend vertretenen Auffassung ist» daß die Legislaturperiode ihr natürliches Ende fünf Jahre nach dem letzten allgemeinen Wahl- t e r m i ii findet, diesmal also Ende Januar 1912. Auf denselben Boden stellt sich jetzt auch d.er Bonner Staatsrechtslehrer Professor Dr. Philipp Zorn in einem Aufsatz in der „Deutschen Juristenzeitung". Ter Verfasser unterscheidet — nach ihren Hauptvertretern — zwischen der Labandschen und der Arndtschen Theorie; jene eignet auch er sich an, diese, wonach die Legislaturperiode mit dem Tage der ersten Sitzung der neugewählten Vollsvertretnng beginnt, lehnt er ab. Indessen ist zuzugeben, daß die Arndtsche Theorie früher die offizielle preußische Regre- rungsanficht war, und daß nach ihr auch gehandelt wurde. So wurde die Regentschaft des Prinzen Wilhelm für König Friedrich Wilhelm IV. in einer Sitzung beschlossen, die nur nach dieser Arndtschen. Theorie in der Lage war, rechtsgültige Beschlüsse zu fassen. Aber seitdem hat die P r a z, i s im Reichs wie in Preußen stillschweigend daran festgehalten, daß der Wahltermin für die Tauer der Legislaturperiode entscheidend ist. Tie Regierung hat freilich nicht aus­drücklich. erklärt, daß dies ihre Rechtsauffassung sei, und insofern mag die Frage auch 'weiterhin strittig bleiben, jedoch kommt es hier sehr wesentlich auf die Übereinstimmung der meisten, zum Urteil wie zur An- wenduna berufenen Faktoren an, indem sich aus solcher Übereinstimmung doch erst ein Gewohnheits­recht bxrausbilden kann. Professor Dt. Zorn erkennt denn auch die guten Gründe, die für die Arndtsche Theorie beigebracht werden können, vollkommen an. Gerade indem er das tut, gewinnt er hiernach ge­wissermaßen ein höheres Recht zu der Entscheidung, die er zugunsten der Labandschen Theorie trifft. „Tie Legislaturperiode, falls nicht frühere Auflösung er­folgt", so faßt Zorn seine Ausführungen zusammen, „schließt mit dem Absauf des Tages, an dem das fünfte Kalenderjahr vom Tag der allgemeinen Wahl ab zu Ende geht. Bis zu diesem Zeitpunkte kann ein deui- scher Reichstag mit voller verfassungsmäßiger Wir­kung alle diejenigen Aufgaben erfüllen, die die Ver­fassung dem Reichstag zuweist; es besteht rechtlich auch

nicht die geringste Einschränkung in dieser Beziehung, und man wird gut tun, in einer Rechtsfrage ausjchtieß- lich diesen rechtichen Gesichtspunkt festzuhalten und ihn nicht durch politische Tendenzen verwirren zu lassen. Die immer und immer wieder mit vollem Recht erhobene Forderung des Rechtsstaates muß doch auch in dieser reinen Rechtsfrage ihre Geltung haben." Aus deni Aufsatz von Professor Dt, Zorn erfährt man nun aber noch etwas Wichtiges. Bei einem normalen Verlaufe der Legislaturperiode nämlich, also wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Reichstags endigl, würde ein Zeitpunkt eintreten, zu welchem erst die­jenigen Maßnahmen zu treffen wären, welche not­wendig sind für die Herstellung einer neuen Legis­laturperiode. Mit anderen Worten: es kann ein

Zwischenzustand da sein, in dem es weder einen Reichstag gibt, noch ein Wahltermin bereits ausge­schrieben ist. Hierzu nun bemerkt Professor .Zorn- „Eine Verfassungsvorschrift, daß die neue Legislatur­periode sich zeitlich unmittelbar an die bisherige Legis­laturperiode anschließen müsse, besieht nicht; es kann auch ein Vakuum zwischen den zwei sich folgenden Legislaturperioden liegen. Und wenn man — wir geben zu: mit ganz gutem Grunde — gesagt hat, das ganze .Prinzip des konstitutionellen Staates fordere das immerwährende Vorhandensein einer Volksver­tretung, so ist dies jedenfalls durch das geltende Recht nicht direkt vorgeschrieben, weder durch das preußische, noch durch das Reichsrecht; es bedürfte hierfür einer Abänderung der jetzt geltenden Verfassungsvor- schriften." Man darf wohl sagen; ganz unbedenk­lich ist dev geschilderte Zustand nicht, und der ini übrigen konservative Verfasser gibt ja auch diese Be­denklichkeit durchaus zu. Indessen besteht sie nun ein­mal, und eine Abänderung der jetzt geltenden Ver- sassungsvorschriften wird nicht so bafd zu erwarten sein, ;

Derrtsches Reich.

* Der optimistische Regierungsstandpunkt in bezug aus das Zustandekommen der elsaß-lothringischen Per­fassungsreform kommt in dem Rückblick der „NoiAd. Mg. Ztg." in folgender vorsichtigen Form zum Ausdruck: „Die Verhandlungen der Kommission für die Maß-Lothringische Verfassungreform sind am Donnerstag zum Stillstand ge­kommen. Ob sie mit Aussicht aus Erfolg Widder ausge­nommen werden können, ist heute noch nicht zu übersehen. Nach den Äußerungen der Parteipresse besteht, wie es scheint, nach Wie vor bei einer Mehrheit des Reichstags der Wuüsch und der Wille, die Reform zustande zu bringen. Zugunsten einer optimistischen Auijasiung der Lage wird angeführt, daß die Abstimmungen am Donners­tag mehr von Zufälligkeiten übhingen', als von der Absicht getragen waren, das Gesetz scheitern- zu lassen. Auch hätten sie keine Kard'ina'lpunkte der Vorlage betroffen, über alles Wösentliche sei vielmehr eine Einigung vorhanden ge- wssen. Vielfach wird daher der Standpunkt vertreten, daß es im Plenum gelingen werde, über die strittigen Fragen, da sie nicht von prinzipieller Bedeutung seien, eine Ver­ständigung herbeizuführen. Ob diese Hoffnung berechtigt ist, muß abgöwartet werden." — Die Reichstagskommiflion

Feuilleton.

(Nalwrna verboten.)

Oie ksySiene-klusstellung.

tVon unserem S b e z i a l k o r r e s p o n d e n t e n.)

Dresden, 13. Mar.

III.

Avenue des Nations.

Straße der Völker" klingt zwar mindestens ebenso gut, aberso ein bißchen Französisch nmcht sich doch «mner sehr fein Darum sprach'inan bei dem Eröffnungsban ett der Ausstellung, als die einzelnen Redner sich sesen e-tig ihrc Verdienste nachrühmten, sofort Franzo,sich als man mi dc ausländischen Aussteller kam, und Häher heißt die Pracht g Herkulesallee zwischen deren srischlutaubtenBaumen di

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Ausstelluna Avenue des Kations . xZch m.ch v

den S r pazen der ersten Tage gründlich erholt und mich „ dieser Avenue, indem ich schleu-

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gemÄilicben Dampfern der Sächsisch-Böhmischen Dampf- schiffahrtsaesellschait ist so angenehm, das Panorama, durch das sie gleiten fl abwechslungsreich und von so großer Schönheit! daß'ich fast versucht bin, diesen Ausflug als dm spmpathiscbsten Punkt eines Besuche» der Hpgicm-Üu»- stelluna zu bezeichnen. Jedenfalls rate ich, da die Aus­stellung keinesfalls an einem Tage auch nur flüchtig ?u be- stchttam ist jedem Besucher, Geist und Körper Mlschen- dprch auf einer solchen Elbesahrt zu stärken und wieder neu

empfänglich zu machen. Man begnüge sich aber nicht mit der üblichen Fahrt bis Schandau, sondern dringe durch die malerischen Kessel des böhmischen Mittelgebirges stromauf bis Aussig und Leitmeritz. Daß die fremden Aussteller rasch die Schönheit dieser Flußfahrt erkannt haben, sah ich auf dem Dampfer, wo Angehörige von mindestens einem halben Dutzend Nationen in den Verschiedensten Sprachen ihr Entzücken über die seltsamen Felsformationen der sächsischen Schweiz kund gaben.

Vielleicht war es eine Nachwirkung der köstlichen Fahrt, daß ich dann die Straße der Völker so besonders hübsch fand. Die weiten Räume, die einmal Englands Flagge tragen sollen, lockten zwar noch nicht zum Verweilen. Kahl und bloß harrten sie noch der inneren Ausstattung und träumten noch kaum von ihrem zuküifftigen Inhalt. Auch der Pavillon der Stadt Amsterdam und der in den äußeren Formen sehr graziöse Ban Frankreichs, sowie das Gebäude Spaniens gähnen noch in unheimlicher Leere. Weit überholt sind sie von dem zierlichen, „Schwhzer-Hus". Hier sieht man in bunter Folge die Bedeutung der Hygiene in der Landwirt­schaft durch Jsolierställe illustriert, lernt die schwierigen Ventilationsanlagen bei den großen Tunnels durch das Massiv der Alpen kennen, gewinnt einen Einblick in die Arbeit der bakteriologischen Institute und scheidet voll Be­wunderung für die ausgedehnten Bestrebungen des Staates zur Bekämpfung der Tuberkulose und des Alkohols und zur Fürsorge für die Jugend, die Arbeiter und Kranken.

Von unseren nächsten Nachbarn führen wenige Schritte nach dem äußerlich recht geschmackvollen Pavillon Brasilien. Im Gegensatz zu dem großen Vetter in Nordamerika hat die südamerikamsche Republik sich sehr rasch zur Beteiligung an der Ausstellung entschlossen. Aber es ist ihr doch nichr

gelungen, bisher mehr fertig zu stellen als das Haus. Be­hender war Japan, das gern mit an der Spitze schreitet. In einem stattlichen Haus mit weit geschweiftem Dache uni» einer „Dependance" sür Korea und Formosa zeigt das Reich des Mikado, wie rasch und gründlich es alle Er­rungenschaften europäischer Wiffenschaft in seine Dienste zu stellen gewußt hat. Seine Modelle (darunter der Durch­schnitt eines völlig eingerichteten Feldlazarettes in der nicht geringen natürlichen Größe) zeugen von einer Großzügig­keit, die wir bewundern müßten, wenn uns nicht manchmal etwas unheimlich dabei würde. Auch das andere gelbe Reich ist bemerkenswert gut und hübsch vertreten. Das Erdgeschoß einer bunten zweistöckigen Pagode ist zu einem chinesischen Gemach ausgestattet, das zwar nach meiner Überzeugung mit Hygiene nicht das mindeste zu tun hat, aber in Möbeln, Teppichen, Stickereien von einer eigen­artigen, märchenhaften Schönheit ist. Auch der anschließende Pavillon Chinas bietet eine Fülle des Interessanten, Reiz­vollen. Man sieht Proben von chinesischen Lebensmitteln und Konserven, seltsame kosmetisch- Mittel von ver­schwiegenem Ursprung und geheimnisvoller Bestimmung, Modelle von Volksgärten und Gefängnissen, und eine Reihe von volkshygienisch beachtenswerten Tabellen.

Friedlich reckt neben der Sonne Japans Rußland die bunte Farbenpracht seines Hauses zwischen den Bäumen empor. Den Saal beherrscht eine mächtige weibliche Kolossalsigur, Mütterchen Rußland, das heilige Rossijg Ringsum haben sich Behörden und wissenschaftliche Insti­tute zusammengetan, um die Sttmmen aus 'Kulturländern Lügen zu strafen, die an eine Entwicklung in Rußland auf trgmd einem Gebiete, sei es selbst dem der Hygiene, nicht glauben wollen. In den Logen aus halber Höhe smd die