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Gegründet 1852.

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Für die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebeuen Tagen und Plätzen wird keine Gewähr übernommen.

Nr. 191.

Dienstag, 35. April 1911.

59. Jahrgang.

Morgen - Ausgabe.

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„Wiesbadener Tagblatt^

9» adonuieren, findet sich Gelegenheit

Ns Uerlag „Tagblatt-Kans" £ew ggaffe S1, in der Zweigstelle Kismarckring 29, tn de» AnsgadrsteUe» der Ktadt und Nachbarorte, und bei sffmtlichen deutschen Reichopostanstatte».

Kirche und Bekenntnis.

, Das Verfahren gegen Pfarrer Jatho wird sicherlich, <vie es auch ausgehen mag, für den deutschen Protestan­tismus von weittragender Bedeutung werden. Es fwttgt dazu, eine Reihe von grundsätzlichen Fragen chrer Lösung näher zu bringen. Zu diesen Fragen ge­hört auch die nach dem Verhältnis von Kirche und Be­kenntnis.

In dem Streit um Jatho spielt ein Argument eine große Rolle, das außerordentlich eindrucksvoll ist und Hessen Wirkung ch auch viele freier denkende Protestan­ten nicht entziehen können. Man sagt — um die Ein­setzung des Spruchkollegiums zu rechtfertigcir —, die Kirche als Landes- und Volkskirche brauche, unr ihre Glieder zusanimenhalten zu können, notwendigerweise rin formuliertes Bekenntnis als Ausdruck der gemein­samen Überzeugung ihrer Glieder. Wer mit diesen! Bekenntnis nicht übereinstinkme, der stelle sich dadurch selbst außerhalb der Kirche. Fehle der Kirche ein solches Bekenntnis, so könne der Fall eintreten, daß ein Pfarrer z. B. eine katholische Auffassung des Christen­tum Vortrags oder sich zum Atheismus bekenne. Dem schrankenlosesten Subjektivismus, der ungezügelten Willkür seien Tür und Tor geöffnet und von einer „Kirche", einer Gemeinschaft, könne dann keine Rede wehr sem. TemSpruchkollegium falle nun die Auf­gabe zu, festzustellen, ob die Verkündigung eines Geist­lichen noch mit dem Bekenntnis vereinbar sei. Das sei kein „Ketzergericht" über einen „ungläubigen" Pfarrer, sondern eine ganz objektive Feststellung einer Tatsache, aus der sich dann die weiteren Folgen von selbst ergäben.

Wenn man's so hört, will's leidlich scheinen. Und Wan kann es verstehen, daß man bis weit in die^Kreise der Mittelparter hinein die Einsetzung des Spruch­kollegiums als einen F.ortschritt gegen den früheren Zustand ansieht. Hat doch selbst Harnack erklärt, der Tag der Annahme dieses Kirchengesetzes werde in der Kirchengeschichte unvergessen bleiben, denn er bezeichne einen eminenten Fortschritt. Diesen Fortschritt sah er

darin, daß die Abweichung vom Bekenntnis nun nicht mehr als ein strafbares Dienstvergehen gelte, das mit Amtsentsetzung geahndet werden müsse, sondern daß lediglich in einem objektiven Verfahren festgestellt werde, ob die Verkündigung des Geistlichen noch mit dem kirchlichen Bekenntnis vereinbar sei.

Und doch liegt dieser ganzest Beweisführung ein verhängnisvoller Trugschluß zugrunde. Ihn aufge­deckt zu haben, ist das Verdienst von Erich F ö r st e r. Dieser Frankfurter Pfarrer, einer der klarsten Köpfe unter den modernen Theologen und ein seiner Kenner unserer kirchlichen Verfassungsgeschichte wendet sich in einem geistvollen Aufsatz in der „Christlichen Welt" (Rr. 16) gegen die weitverbreitete Auffassung, als sei eine Kirche ohne Bekenntnis nicht denkbar und als sei es Aufgabe des Kirchenregiments, das Bekenntnis zu schützen. Wir wollen seine überzeugenden Ausführun­gen hier kurz skizzieren.

Förster nennt es den „grundlegenden Fehler der in Berlin herrschenden kirchenrechtlicken Schule", einen Fehler, dem auch Harnack unterliege, wenn man die Landeskirche eine „Gesamtgemeinde" nenne und,, von ihr als einer „Gemeinschaft" mit gemeinsamer Über­zeugung rede. Er stellt ganz nüchtern den folgenden unumstößlichen und unbestreitbaren Tatbestand fest: Die p r e u ß t sch e Landeskirche umfaßt, auf ihren Personälstand gesehen, alles, was nicht katholisch oder jüdisch oder dissidentisch ist. Zum Glied dieser, Kirche macht nicht eine Gesinnung, nicht ein Bekenntnis oder seine Betätigung, sondern lediglich der Umstand, daß einer- evangelisch geboren ist. und nicht von sich aus seinen Austritt erklärt hat. Es ist ganz gleichgültio. w:e diese Kirchenglieder sich fühlen oder ob sie ihre Glied­schaft irgendwie betätigen. Ob sie ihre Kinder taufen und konfirmieren lassen oder nicht, ob sie ihre Ehen kirchlich trauen lassen oder nicht, ob sie 'ihren Wider­spruch gegen das Christentum noch so laut und öffent­lich dokumentieren: das Kirchengesetz betrachtet und behandelt fic als Kirchenglieder. solange sie nicht ihren Austritt aus der Kirche vor Gericht erklären.

Das ist keine subjektive Auffassung, sondern die vom Kirchenregiment und Staatsregierung in allen Gesetzen und Erlassen vertretene offizielle Betrachtungs­weise. Und nun fragt Förster mit vollem Recht: Kann man diese Personenmasse von evangelischen Bewohnern eines geographischen Bezirkes, diesen Haufen von Kirchengliedern eine „Gemeinde", eine „Kirche" nennen? „Gemeinde" oder „Kirche" darf doch nur heißen, was auch wirklich durch ein Gemeinschaftsgefühl verbunden ist. Für diese Personenmasse aber ist kein Gemein­schaftsgefühl da und kann auch keins da sein. Die Landeskirche ist keine „Kirche" im„Sinne einer durch innere Bande verknüpften Geme rnschmft; sie ist eine staatliche An­stalt, ein V e r w a I t u n g S b e g r i s f, der d en : Name n „K i r ch e" zu U n r ech t f ü h r t. Und der -

starke Widerspruch, den das Verfahren gegen Jatho, in den weitesten Kreisen weckt, ist nach Försters Ansicht ein Zeichen dafür, daß diese Erkenntnis vom Wesen der Landeskirche in erfreulicher Weise im Wachsen be­griffen ist.

Welche Ausgabe hat denn nun die Landeskirche als staatliche Anstalt? Sie ist vom Staat geschaffen aus zweierlei Gründen; erstens aus Rücksichten der Staats­wohlfahrt, um die vorhandenen Kirchengemeinden unter seine starke Hand zu bringen; zweitens aus der allgemeinen Verpflichtung des modernen,Staates, allem geistigen Leben in seinen Grenzen Existenzmöglichkeit und rechtlichen Schutz zu gewähren. Daraus ergibt sich unmittelbar auch die Aufgabe, die der Staatskirche zu­fällt: sie hat die äußeren Existenzbedingungen zu

schaffen für die Erhaltung des Pfarramtes und der Kirchengemeinden. Weiter reicht ihre Befugnis nicht. Ihre Zuständigkeit als staatliche Anstalt und st a a t l i ch e Schöpfung hat stich innerhalb der Gren­zen zu halten, die dem -Staat gesetzt sind. Vor allen Dingen hat sie,, nicht den Berus, ein Bekenntnis zu schützen, denn das kann nie und nimmer eine staatliche Aufgabe sein. Zwangsweise Lehrzucht, wie das Spruchkolleaium sie ausüben soll: ist mit dem staatlichen Charakter der Landeskirche unverträglich. Wollte man der Staats­kirche diese Aufgabe zuweisen, so wäre das nicht nur ein Widerspruch gegen das protestantische Bekenntnis, sondern — was in diesem Zusammenhang viel wich­tiger ist — ein ebenso großer Widers Pr uch gegen das Wesen des modernen Staates! Der alte Staat war konfessionell;- er konnte Lehrzucht üben. Der moderne Staat ist konfessionell neutral. Ihm oder einer von. ihm. gegründeten und unterhaltenen An­stalt wie der Landeskirche kann darum auch nicht die Ausgabe obliegen. Lehrzucht zu üben und Bekenntnisse zu. schützen. Gilt dies, aber: von der Landeskirche als ganzer, so gilt es auch von ihren einzelnen Einrichtun­gen wie Konsistorien,, Synoden und Spruchkollegien. Sie alle sind Träger staatlicher Rechtsgewalt, sind st a a tIiche Verwaltungs-Apparate un d ihre Zuständigkeit liegt darum auch völlig innerhalb der Grenzen, die dem modernen Staat gezogen sind. Die Aufgaben, die innerhalb dieser Grenzen liegen, sind groß und bedeutend genug, um die Landeskirche als. staatliche Anstalt eristenzberechtigt erscheinen zu lassen.

Aber wird nicht bei dieser Auffassung vom Wesen der Landeskirche die Gefahr bestehen, daß sich die Kirche in eine Reihe von unabhängigen Gemeinden des allerverschiedensten Charakters auflöst,, daß die Landes­kirche katholisch oder enthusiastisch oder eine Aller­weltskirche werden könnte? Förster erklärt zu diesem Einwand, er lasse sich durch eine solche Aussicht nicht schrecken. Daß z. B. jemals eine protestantische Ge­meinde oder ein evangelischer Pfarrer, im Einverständ­nis mit seiner Gemeinde die Autorität des Papstes

Feuilleton.

(Nachdruck verboten.)

Unter Bananen.

Unter Palmen zu wandeln ist der Wunsch und die Tehsnsucht aller phantasicvollen Menschen, und Träum-r des europäischen Nordens. Sie denken nicht an die Ge­fahren, die in dem Klima der tropischen Zone der Gesundheit drohen. Wenn in der Glut einer heißen, brennenden Sonne das breite Blätterdach die Stirne beschattet, dann umgaukeln sie die Phantastegestalten ihrer Dichter. Der Tempelherr, Nathan der Weise, Sultan Saladin, Recha und Daja scheinen gespensterhaft zwischen den Stämmen zu hocken, und ftnom Irrwisch gleich tanzt in der dahinter liegenden Sand­ebene der Derwisch. Ein Spaziergang unter Bananen bietet der Phantasie weniger Raum, regt aber desto mehr zum Nachdenken an. Hat sich auch die Voraussage Humboldts Nicht erfüllt, daß die Banane dereinst sür die Menschheit dieselbe Bedeutung haben wird wie der Weizen, so läßt der Fruchtreichtum der Bananenpslmrzungen dieses Ziel Noch immer erhoffen. Die Amerikaner in den Nordstaaten der neuen Welt lernten den Wert und die Güte der Banane durch einen Zufall schätzen. Der Bostoner Schisfsreeder Lorenzo Baker, der aus einem kleinen Segelschiff den Ver­kehr mit den südamerikanischen Tropen vermittelte, brachte auf einer seiner Rückreisen zum ersten Male Bananen als Notladung nach dem Heimatshafen. Der Versuch, diese Tropenfrucht in Nordamerika einzuführen, gelang so voll­kommen, daß der spekulative Seefahrer bald sein Gewerbe als Verlader ausgab und der erste Bananenimporteur in den Vereinigten Staaten wurde. Mit der Beliebtheit der Frucht wuchs auch das Interesse sür die Geschichte der Banane. Diese reicht bis zur biblischen Erzählung von- der Erschaffung der ersten Menschen zurück, denn der botanische

Name miisa paradisiaca kennzeichnet die Banane als die verbotene Frucht des Paradieses, was wohl, namentlich bei den bekehrten naiven Eingeborenen und der purita­nischen Bevölkerung in den nördlichen Regionen, zu der großen Verbreitung dieser Nahrungsfrucht bei getragen haben mag.

Mit dem Gedanken hatten sich auch schon die berühm­testen deutschen Naturforscher vertraut gemacht, daß die Bananensrucht ein Nahrungsmittel und kein Erftischungs- obst darstellt. In ihrem Mutterlands Asten, im indischen Archipel, in China und Hindostan gilt die Banane als das Brot der Tropen. Dieser Ruis veranlaßte die Pflanzer, auch in anderen tropischen Gegenden den Anbau zu ver­suchen. Aus diesen Anfängen entwickelten sich die weitaus- gedehnten Pflanzstätten des nunmehr kultivierten Bananen- Baumes in Zentralamerika und auf den Antillen. Schon bei der Einfahrt in Port Antonio ans Jamaika erblickt man auf den weit in das Meer hineinreichenden spitzen Land­zungen die Plantagen. Eingebettet zwischen einen: in langen, breiten Reihen ausgebauten Wald von nicht selten zwölf Meter Höhe erreichenden Bäumen liegen die zahl­reichen Pflanzerwohnungen. Es sind einfache, mehr Hütten gleichende Cottages, stellenweise überragt von einer im indischen Bungalow- oder deutschen Villenstil errichteten Residenz der Beamten der amerikanischen Handelsgesell­schaften, die die Anpflanzungen eignen. Zurzeit der Reife bieten die Alleen dem Auge das durch nichts übcrtroffene Bild einer echten tropischen Landschaft.

Die schlanken, nach oben tn eine Spitze auslaufcnden Stämme mit dem breiten und weit aushangenden palmähn- lichen Blätterdach und den bandförmig übereinander ge­reihten, goldschmmiernden Früchten an dem Tragstengel lassen die großzügige, systematische und fortgeschrittene Pflege dieses asiatischen Wildlings erkennen. Aus dem ebemaligen Schattenbaum der Inselbewohner züchteten die Amerikaner mit Hilfe der von deutschen und englischen Ge­

lehrten gesammelten Erfahrungen eine Kulturpflanze, die den Unternehmern reichen Gewinn bringt und dazu berufen erscheint, das Problem der Ernährung der Volksmassen zu lösen, das in Amerika durch die ununterbrochene Steige­rung der Nahrungsmittclpreise, sowie durch die andauernd schlechte Viehmast, einer dringenden Lösung bedarf. So wie in Jamaika entstanden unter derselbe:: energischen Leitung große Pflanzungen in Costa Rica, Guatemala, Cuba und San Domingo. Desgleichen in den zentral- anterikanffchen Gebiete:: Columbia und Panama. Die dichtbestandenen Anbauflächen erstrecken sich auf viele tausend Hektar. Der Gesamtbesitz der United Fruit Company allein wird auf mindestens sechzigtausend- Hektar reich ergiebiger Plantagen geschätzt. Des weiteren verftigt die Gesellschaft über einen wohlgeschulten Stab von Beamten und Ar-« Leitern, die je nach der Beschaffenheit des Bodens, der Ver­kehrs- und Vertriebsverhältnisse den Anbau, die Pflege, die Ernte, den Verkauf und den Versand der Früchte be­sorgen.

Die Methoden des Anbaues bleiben sich im allgemeinen gleich. Wo es notwendig ist, wird das Land erst ausge- rodct und gejätet. In Costa-Rioa wenden die Bäume ein­fach abgeschnitten. Rach sechs Morraten haben Rogen und Hitze alles bis auf den Stamm vernichtet, der nach einem Jahr an der Seite des neuen Schößlings ebenfalls abstirbt und verschwindet. Die Aufzucht aus Samen hat in diesen Bananenpflanzungen gänzlich aufgohört. Die von der alten Pflanze abgeschnittenen Wurzeln werden zu vier oder fünf in einen neuen Erdhügel umgesetzt. Der jungfräuliche Boden bedarf keiner Düngung; tatsächlich wachsen in Zentralamerrka seit zwanzig Jahren Bananen, ohne den Boden erschövft zu haben. Trotzdem verlangt die Bananen- Lrltur, vornehmlich in Cuba und Jamaika, nach einer Reihe von Jahren eine gewissenhafte Behandlung nach modernen landwirtschaftlichen Grundsätzen. Nur beim Jäten des Un­krautes, was während der zehn- und zwölfmonatigen