HifsbaiViirr Sagblatt
«erla« Langsaff« 2» .. , (iK?8 rt* -iok€* - Rr.eoso-SZ.
«»,Wöchentlich 12Ausaabcil. . Gegründet 1852.
bis 8 Uhr abrndS.
Wöchentlich 12 Ausgaben.
Bezugs-Prcis für beide Ausgaben: TO Pfg monatkch. TO. 2-- v>-rt-IMrlich durch btn Verlag Langgasse 21, ohne Bringerlah». TO. 3.- vierlel,ahrl,ch durch alle deutle» Poftamtallen. auSIchlieküch Bestellgeld. — Bezugs. Bestellungen nehmen augerdem entgegen: m W^Sbaden die Kweiastelle Vis- marckring 23, sowie die 112 Ausgabestellen in allen Teilen der -Stadt, IN Biebrich: die dorligen 32 Aus- gabestellen und in den benachbarten Landorten und rm Rherngau die betreffenden Tagblatt-Träger.
Anzeigcn-Rnnahme: Für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr mittag?: für die Morgen-Ausgabe bis 3 Ubr nachmittag?.
.Tagblatt-Haus" Rr. 6650-53. Bon 8 Uhr morgens bi» 8 Uhr abends, außer Sonntags.
Anzcigen-Prcis für die Zeile: 15 Big in einheitlicher Satzform: 2» Pfg. in davon
Anzeigen: 30 Pfg. für alle auswärtigen Anzeigen,- t .. , A .
Reklamen. Ganz-, balbe, dritte! und vierte! Seiten, durchlaufend, nach besonderer Berechnung. — Bei wiederholter Ausnahme unverändetter Anzeigen in kurzen Zwischenräumen entivrechender Rabatt.
Für die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plähen wird keine Gewähr übernommen.
I
Nr. 161.
Mittwoch, 5. April 1911.
59. Jahrgang.
Morgen - Kusgabe.
_ 1 . Matt.
Nochmals Moabit.
Die konservativen Blätter hatten sich vor einigen Wochen beeilt (und inan konnte ihnen das nicht verdenken), einen Aussatz des Prosessors Dt. Finger-Halle in der „Deutschen Juristenzeitung" mit Behagen lviederzugeben, worin anläßlich der Moabiter Prozesse und in Anbetracht der vermeintlich ungehörigen und sedes Maß überschreitenden Verschleppung durch dm allzu eingehende Beweisaufnahme „Reformen" der Stras- prozeßordnung in äußerst konservativem Sinne gewünscht wurden. Man darf neugierig sein, ob dieselben Zeitungen jetzt auch von zwei sehr bemerkenswerten Aufsätzen Notiz nehmen werden, in denen sich einer der Verteidiger im Strafkammerprozeß, R chts- anwalt Heinemanil, und sodann der Vorsitzende rm Moabiter Schlvurgerichtsprozeß, Landgerichtsdirektor Dt. Anger, gleichfalls zur Sache äußern, 'sie tun es an derselben Stelle, wo Herr Finger sich hatte vernehmen lassen. Was sie uns mitzuteilen haben, ist von größten! sachlichen Interesse, und da die Erregung über' die Moabiterprozesse immer noch nachzittert, so glauben wir, die betreffenden Ausführungen unseren Lesern nicht vorenthalten zu sollen. Professor Fmger behauptet, daß die weite Ausdehnung der Beweisaufnahme, „von der Verteidigung durch geschickte Benutzung des § 244 der StrafproLetzordnunq erzwungen worden sei." Diese Allsicht ist so weit verbreitet, sie hat so sehr die Grundlagen jeder Kritik an dem Strefkammer- prozeß gebrldet, daß man doppelt erstaunt sein wird, von. Rechtsanwalt Heinemann in der „Deutschen Juristenzeitung" festgcstellt zu wissen, „daß während der fast dreimonatigen Tauer der beiden Prozesse die Verteidigung nicht einen einzigen Zeugen gehe den und nicht ein einziges sonstiges Beweismittel herbeigeschafft hat." Vielmehr sind sämtliche Zeugen ausnahmslos vom Gericht geladen worden, teils von Amts wegen und teils auf Antraa der Prozeßbeteillg- ten ~ °sft daher von § 244 während der ganzen Moabiter Proteste k-in Gebrauch gemacht worden, so können di°-e auch keinen Beweis dafür liefern, ob 8 244 beizubehalten oder reformbedürftig sei, ob hiernach die^Auffassung der Reichstagskommisston oder die de- Re- gierungsentwnrfs, betreffend die Reform der stra,- prozeßorönung, den Vorzug verdiene. —ne über 'e en Zweifel erhabene Mitteilung des Rechtsanwalts Heme- mann ist ebenso wichtig wie überraschend, ^e Ver- sasser kommt inin aber vom Boden seiner bemelkens- werten Feststellungen aus zu Folgerungen, me über me beiden Prozesse hinaus die stärkste Beachtung verdienen. Er vertritt die Ansicht, daß die Mangel er heutigen Strafrechtspflege anr wirksamsten beseitlgt würden, wenn dem Richter die staatsanwaltschafi- lichen und polizeilichen Protokolle der Voruntersuchung
HemUrton.
Der Lötschberg-Tunnel.
Von H. Singer.
Mit einer gewaltigen Doppeltere zu b^ven Seiten >es oberen Rhonetales trennen die Alpen dre Zentral,chwekz wn Oberitalien. Jnr Norden ziehen sich die Berner.Alpen nit ihren riesigen Schnechänptern und Hochpassen hi , Lüden die zum Teil noch höheren und noch Walliser Alpen, denen der Monte Rosa entrvg-. B ^ venigen Jahren bildete diese Dcppelkette eine böse Ler- Ihrsschrankc, die Bahnen machten vor ihr Hali- mttfbc 1905 -der Simploir-Tnnnel fertig, uns dam ne Walliser Alpen von Bri-g bis Jselle durArochm nne bedeutungsvolle Dertehrsverbcssernng. zlllein damn konnte es nicht sein Bewenden haben; hältnis zwischen der Lange der Luftlinie Bern - 1
Simploneingang und der Länge der ^ahnverbm g w ^ für -die heutige Zeit, da -alles ans Schnelligk - ^
groß: 85 Kilometer zu 240 Kilometer. So hatte i w vor der Vollendung des Simplonweges ^ selbst
Durchbohrung auch der Berner Alpen soz l ^. ^-er ergeben, und in diesen Tagen ist i>e beend ^
Lötschberg-Tunncl ist hevgestellt, i.nd m . paMcns zwei Fahren, nach dem Ausbau der Zugänge zu ,h , betriebsfähig^we^ ^ Alpm zunüM
dreiProjekte, von denen eines mitd-cmSimmental 3 LmT«M.'eln durch Stockhorn
13 500 Meter) rechnete, die beiden anderen rmt dM Kan tal "ans dem der sehr iweress-anie, von TmirMn vier m aartacne Gemmipaß nach Leut und zur Rhone fuhr. --
v ö l l r g u n b e k a n n t bleMn würden. Der Richter soll die Verhandlung ohne Kenntnis der Akten leiten. Das ist eine sehr radikale Forderung, über die man sich nicht ohne weiteres äußern kann oder wird äußern wollen, aber es verdient doch, gehört zu werden, was Rechtsanwalt Heinemann aus den Moabiter Prozessen zur Unterstützung seiner These entnehmen zu können glaubt. Im Strafkammerprozeß namentlich hatte man es mit einem Prozeß zu tun, tu dem Vorakten fast völlig fehlten. Diese enthielten ausschließlich Material über das, was die einzelnen Angeklagten getan hatten. Damit wurde jedoch höchstens ein Achtel der Zeit vor der Strafkammer ausgefüllt. Die ganze übrige Verhandlung drehte sich um die Frage, ob die einzelnen gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des Aufruhrs gegeben waren, ob eine Zusammenrottung, ein Handeln mit vereinten Kräften stattgefunden habe, und vor allem darum, ob die Polizeibeamten sich in rechtmäßiger Amtsausübung befunden hätten. ,Dieser letztere Punkt umfaßte fast drei Viertel der Verhandlungsdauer er war im Vorverfahren mit keinem Worte berührt und erst in der Hauptverhandlung von der Verteidigung zur Sprache gebracht worden. Hierüber wurden Hunderte von der Verteidigung benannter, vom Gerichte geladener Zeugen vernommen und fast ebensoviel Gegenzeugen gehört, die sich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatten. Ter Vorsitzende der Strafkammer war daher gezwungen, die Erörterung dieses Punktes in monatelangen Verhandlungen ohne jegliche Möglichkeit einer Vorbereitung zu leiten. Und welche An-, forderungen wurden hier an den Takt und die Urnsicht' des Vorsitzenden gestellt! Handelte es sich doch um einen Prozeß, dessen tiefgreifende Wirkung von vornherein klar war. Rechtsanwalt Heinemann fährt fort: „Mag man sich zu dem Urteilsspruch selbst stellen,, wie man will, das eine kann kein billig Denkender bestreiten, daß die VerhandlungZleitung in den besten Händen lag. Bei aller Ruhe und Sachlichkeit, mit der die Zeugen erschöpfend befragt wurden, entbehrte die Verhandlung in keinem Augenblick der notwendigen Straffheit. Nicht ein einziges Mal ging die Leitung der Verhandlung auf denjenigen Prozeßbeteiligten über, auf dessen Antrag der Zeuge geladen loar, vielmehr blieb der Vorsitzende der dominus litis, obwohl ihm Akten des Vorverfahrens als Unterlage für die Verhandlungsleitung fehlten. Tie vorbildlichste Ver- handlungsleitung trotz Fehlens von Vorakten — das ist das Fazit des Moabiter Prozesses für den künftigen Strafprozeßgesetzgeber," Dürfen diese, zwar an den Moabiter Strafkammerprozeß geknüpften, jedoch unabhängig von ihm wertvollen Ausführungen des Rechtsanwalts Heinemann besondere Beachtung fordern, so gilt dasselbe beinahe mehr noch von dem kleinen Aussatz des Landgerichtsdirektors Unger. Nachdem Herr Unoer sieb, wie bekannt, vor dem Justizminister über seine Rechtsbelehrung geäußert hat, kann man es mit Befriedignna aufnehmen, wenn 'er das jetzt auch vor der Öffentlichkeit tut. So schreibt er denn: „Daß die
ctitc der beiden letzten Projekte sah einen bereits bei Frutigen beginnenden, nicht weniger als 21 Kilometer langen Basistunnel durch den LötschWrg, das zweite einen erst bei Kandersteg beginnenden Scheiteltunnel von 13 695 Meter Länge nach dem Lötschental vor. Fm Frühjahr 1906 siel infolge eines Gutachtens des Ingenieurs Zollinger die Entscheidung zugunsten dieses Scheiteltunnels, weil der Bau billiger und gefahrloser erschien als der der anderen. Schon im Oktober 1906 wurde an die Ausführung gegangen. Die Geldmittel, die mit Einschluß der Kosten für die Zugangsstrecken aus 83 Millionen Frank berechnet waren, brachte der Kanton Bern durch eine Anleihe auf, die zum großen Teil in Frankreich gezeichnet wurde, und daraus erklärt es sich, daß am Tunnelbau neben den schweizerischen auch viele französische Ingenieure beteiligt gewesen sind, während am Simplon deutsche Jngenieurkunst hervorragend mitgcwirkt hatte.
In nur 4Vz Jahren ist der Durchstich vollendet worden, d. h. sechs Monate vor dem vertragsmäßig festgesetzten Zeitpunkt, und das, obwohl ein unverhofftes schweres Mißgeschick zu einer langen Einstellung der Arbeit aus der Nord» seite, zu einer Planveränderung und Verlängerung des Tunnels um 800 Meter gezwungen hat. Von: Südende des als Höhenkurort wohlbekannten Dorfes Kandersteg sollte der Tunnel in gerader Richtung au? den kleinen Ort Govvenstein im mittleren Lötschental führen. Von Norden her war der Stollen im Juli 1907 bereits 2675 Meter weit erbohrt als in ihn Wasser- und Schlammassen einbrachen und ihn 1500 Meter weit ansfüllten, 23 Arbeitern den Tod bringend: man hatte sich nämlich 150 Meter unter dem das Gallerental durchfließenden oberen Kanderbach befunden, und' die Felsicheidewand zwischen ihm und dem Stollen war durch die' Dynamitschüsse zersprengt worden. Aus der Südseit" wurde der Tunnelbau dadurch nicht unterbrochen: aber aus der Novdssrte mußte die Arbeit so lange eingestellt
Rechtsbslehrung nur vom Vorsitzenden, nicht vom Gericht erteilt wird, ist bekannt, ebenso, daß sie kein Urteil, sondern nur ein Wegweiser für den Gang der Beratung der Geschworenen ist. Wie konnte man auch nur entfernt annehmen, daß durch eine rein hypothetische („wenn die Darstellung der Zeugen richtig ist, so ist dre Rechtslage folgende:") Darlegung_ die Ansicht entstehen könnte, daß ein Urteil über die tatsächliche Richtigkeit abgegeben werden sollte? Welchen Weg die Rechtsbelehrung zu nehmen hat, kann nur der beurteilen, der das Ergebnis der Verhandlung, die Darlegungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von Anfang bis Ende kennst Bezüglich des vielerörterten „Falls Hermann" konnten die beiden angeschuldigten Schutzleute nicht direkt gehört werden, weil sie nicht ermittelt sind. Höhere Polizeibeamte haben aber bekundet, daß sämtliche nach Moabit kommandiert gewesenen Schutzleute vernommen worden sind und sämtlich jede Kenntnis des Falls in Abrede gestellt haben. „Gehört" sind also die betreffende» -Schutzleute, so weit es nach Lage der Sache möglich war."
UoMsche Udörstcht»
Die neue Denkschrift der Anstedinngs- kommission für 1910.
Tie neue Denkschrift über das Ansiedlungswesen in Posen und Westpreußen für das Jahr 1910 geht nunmehr dem Landtag zu. Danach wurden von der Ansiedlungskommission im Laufe des Jahres 1910 eine Herrschaft, 7 Rittergüter, 12 sonstige Güter, sowie 38 Bauernwirtschaften mit einer Gesamtfläche von 14 898 Hektar für den Kaufpreis von 16y 2 Millionen Mark erworben. Davon waren 3 Güter und 13 Bauernwirtschaften mit einer Fläche von 1366 Hektar vorher m polnischem Besitz: der Rest war in deutscher Hand. Im ganzen wurden überhaupt bis Schluß des Jahres 1910 385 460 Hektar (Güter 358 455 Hektar, bäuerliche Besitzungen 27 025 Hektar) für einen Kaufpreis von 367 Millionen Mark erworben. Der durchschnittliche Kaufpreis für die im Jahre 1910 angekauften Güter beträgt 1034 Mark Pro Hektar, für die Grundstücke 1718 Mark pro Hektar, so daß sich der Durchschnittspreis bei dem Gesamtkauf auf 1114 Mark pro Hektar stellt. Was die Besitzstandfestigung anbetrifft, so sind in West- Preußen und Posen im Jahre 1910 von der Deutschen Bauernbank und der Deutschen Mittelstandskasse in Posen 1341 Güter und bäuerliche Grundstücke mit 42 807 Hektar im Besitz gefestigt worden. Unter Hinzurechnung der Ergebnisse aus den Vorjahren beträgt die Zahl der gefestigten Besitzungen 4336 und die gefestigte Fläche 118 646 Hektar. Zur Durchführung dieser Be- sitzfestigungen sind aus dem Ansiedlungsfonds 48 Millionen Mark an Rentengegenwerten hergegeben worden. Bezüglich des Ansiedlungsgeschäfts ist zu bemerken, daß im Jahr 1910 1873 Verträge über Ansiedlerstellen, davon 1698 rechtswirksam geschlossen worden
bleiben, bis die Ingenieure darüber im klaren waren, was nun weiter geschehen sollte. Der Vorschlag, an der alten Linienführung des Tunnels festzuhalten und die Bohmngen durch künstliches Gefrieren des einströmenden Kandettvassers zu ermöglichen, wurde als zu kostspielig verworfen, und man hielt eine Abänderung der Traee, die ans der Nords eite die Gerade verlassen und den oberirdischen Krümnmngen der Kander folgen sollte, anstatt sie zu kreuzen, für praktischer und billiger. So gab man von den bereits evbohrten 2675 Meter etwa 1509 auf und bohrte von neuem in einer östlicheren Rrchtu.eg, wobei es gelang, die verlorene Zeit sehr bald einzuholen. Die Folge jenes Zwischenfalles ist aber, daß der Lötschberg-Tunnel im Gegensatz zu allen anderen größeren Alpendurchstichen nicht in gerader Linie, sondern in seiner nördlichen Hälfte in mehreren Kurven verläuft. Es läßt sich denken, daß es unter solchen Umständen ganz besonders schwierig war, die Achsenrichtung zu wahren; die Abweichung betrug, wie sich beim Durchbmch ergab, nur 32 Zentimeter, ein in diesem Falls sehr günstiges Resultat.
Im übrigen hat die Arbeit weit weniger Schwierigkeiten geboten und sie ist auch weit weniger gestört worden, als es beim Simplontunnel geschehen ist, wo das Wasser und die Hitze zeitweise so schlimme Situationen schufen, daß man schon mit dem Gedanken umging, den Bau aus- zugsben. Beim Lötschberg-Tunnel wurde in der Hauptsache Granit angetrofsen, in dem man täglich durchschnittlich 9 Meter vorwärts kam: im Kalkstein war die Tagesleistung größer. Die Tunnellänge betrügt 14 536 Meter; damit rangiert der Lötschbevg als drittlängster hinter dem Simplon (19731 Meter) und dem nur wenig längeren Gotthard (14 990 Meter). Das Nordportal bei Kandersteg liegt 1200 Meter, das Südportal bei Goppenstein 1220 Meter, der Scheitelpunkt im Innern 1244 Meter hoch; die Steigung beträgt deshalb im Norden 7, im Süden durchschnittlich
