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Nr. 81. Freitag, 17. Februar 1911. MiSSkmdeWep TKgblM.

aber Geld, und M. pro Morgen sei nicht zu viel, zu diesen müßten von den Beteiligten noch ebensoviel zuge- fegt werden. Ein Mitglied schlug dm sofortigen Bau des geplanten Justizgöbäudes in Rüdesheim vor, und von anderer Seite wurde folgender Antrag 2 eingebracht:Zur Hebung der Not am rechten User des Rheins die den &t= meinden zum Ausbau der sogenannten Rheinuferstraße von Rüdesheim abwärts nach dem Finanzplan zu zahlen­den 800 OM M. aus den staatlich zur Verfügung stehenden Notstanldsgeldern zu zahlen." Der Landwirtschafts- Minister führte aus: Der Landesausschuß von Wiesbaden werde schon am 15. Februar zusammen- treten und werde einen Vorschlag für den Kommun-alland- tag vorbereiten. Es lägen keine Bedenken dagegm vor, daß der Staat 15000 M. zu dem Versuchsfonds für den Rhein­gau schon für diesen Termin zur Verfügung stelle. Der Bau des Jnstizgedäudes in Rüdesheim und der Rheinuferstraße von Rüdesheim abtvärts liege außerhalb seines Ressorts. Er möchte auch diese beiden Fragen mit der Hilfsaktion der Winzer nicht verbunden sehen. Der Ausbau der Rheinuferstraße würde sich übrigens so lange hinzichen, daß den Winzern in ihrer gegenwärtigen Not doch nicht geholfen werden könnte. Die staatlicherseits geplante Aktion bezwecke, die Mnzer instand zu setzen, sich wieder der Bebauung ihrer Weinberge hinzngeben; wenn sie nun Arbeitm bekämen, die sie mehr und mehr zu Taglöhnern machen, so würden sie ihrem eigentlichen Berufe entfremdet werden. Die Kommission nahm am Schluß der Be­ratung dm schon im gestrigen Abendblatt mitgeteilten An­trag aus staatliche Unterstützung an.

Steuer zu bezahlen 'sind und geben die Preise am Sie ent­halten auch stets an irgend- einer Stelle dm Hinweis dar­aus, daßObfischaunttvein" angepriesen werde. Die Vor­aussetzungen eines Anspruchs aus § 3 des Wettbewevb- gesetzes sind nicht gegeben. Auch ist die Anwendbarkeit von § 1 desff'Mm Gesetzes zu verneinen. Es ist nicht ersicht­lich, in welcher Beziehung die Beklagte durch seine Reklame gegen die guten Sitten verstoßen haben sollte. Insbeson­dere nimmt das Gericht nicht für erwiesen an, daß der Be­klagte in Täuschu-ng'sabsicht gehandelt und in dieser Ab­sicht die Ausstattung seiner Flaschen derjenigen der TraubeNschaumliveinflaschen ähnlich gestaltet hat. Es ist vielmeihr der Ansicht, daß der Beklagte ebenso wie manche anderen Obstschaumweinsabrikanten mit dieser Ausstattung einem Wunsch des Publikums entgegenkommen will und entgegenkommt. .Das Publikum findet Wohlgefallen dar­an, daß dem billigen schäumenden Obstlwein die glo'che Aus­stattung gegeben wird wie dem weit tmreren schäumenden TrauboNwein. Fast möchte es scheinen, daß es der Wunsch des Publikums ist, durch die Auftnachung darüber hinweg­getäuscht zu werden, daß es Obstschaumwein und nicht TraubenschauMvein kaust und -genießt. Die Klage war nach alledem abzuweisen. Das Gericht 'glaubt nach Lage der Sache davon abseheu zu sollm, dem Beklagten die Publikationsbesu-snis zuzuerkennen. Die Zuerkennung liegt im Ermessen des Gerichts. Das 'Gericht verkannte zu­gunsten -des Klägers nicht, daß er in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt und die Erhebung der Klage zur Klarstellung der Rechtslage für notwendig gchalten hat.

Ach, des schön' Gesichtche. Folgendes erst jetzt bekannt werdende -hübsche Vorkommnis gelegentlich der Anwesenheit der Kaiserfamilie im letzten Frühjahr wird uns mitgeteilt: Die Kaiserin besuchte in Begleitung ihrer Tochter Prinzessin Viktoria Lniie die Gattin des Obcrstallmeisters v. Reischach, Prinzessin von Ratibor, imNassauer Hof". Vor dem Ein­gang hatten sich bei Rückkehr der höhen Damen Zahlreiche Neugierige ehrfurchtsvoll aufgestellt, d'e freundlich begrüßt wurden. Eine Frankfurterin konnte in ihrer Freude die Bemerkung nicht unterdrücken:Ach, was >hat des Prinzeßche vor e' lieb' Gesichtche, wenn ich's -Nur noch emöl sehe kennt!" Der einzigen Tochter unseres Kaiserpaars war der etwas laute Wunsch nicht entgangen. Wie der Blitz hatte sie sich nach der Sprecherin umgedreht, so daß diese Gelegenheit hatte, ihr in das freundlich lächelnde Gesicht zu sehen.

Goldene Hochzeit. Zu Ehren des Jubelpaars Christian Emmel und dessen Ehefrau, Margarete, geb. Wolf, von Nordenstadt veranstaltete die evang.-luth. Drei­einigkeitsgemeinde in ihrem Kirchsaal am Sonntag, den 12. d. M., eine erhebende Feier. Bei Eintritt des Ehe­paars in das Gotteshaus stimmte die Gemeinde das Lied an:Bis hierher hat mich Gott gebracht" ustv. Nach Schluß der kirchlichen Feier überreichte Pfarrer Eickmeicr dem Jubelpaar die von dem Kaiser gestiftete goldene Ghe- jubiläumsmedaille nebst einer Urkunde. Vorsteher Brunn Lberbrachte die Glückwünsche der Gemeinde. Zahlreiche Glückwünsche, darunter solche vom Herrn Landrat v. Heim­burg, bewiesen, in welch hohem Ansehen das noch sehr rüstige Ehepaar steht.

Der Verband mittlerer Reichspost- imd Telegraphen- boamten hat, wie der Ortsverein Wiesbaden uns mitteilt, dem Reichstag zwei Petitionen ,zngehen lassen, in denen a) um -Einstellung von 2000 neuen Assistentenstellenanstatt der vorgesehenen 800 in den Etat für 1911, und b) um Wiederbewertung der -Stellung der Oberpost- und Ober- telegraphenassistenten als Besörderungsstellung gebeten wird. Bei der ersten Petition handelt es sich bekanntlich nicht um Einstellung neuer Beamtenkräste, sondern um die Überführung nicht angestellter Beamten (Diäiare) in die gesichertere etatsmüßige Stellung. Die Aussichten der in großer Zahl vorhandenen Diätare aus etatsmäßige An­stellung haben sich erheblich verschlechtert. Während in dm Jahren 1900 bis 1907 durchschnittlich 1900 etatsmäßige

selbst, indem sie dasSühncmittel" Jesus einfach zum Menschen, zum Lehrer stempelt und so die christliche Religion für unsere Zeit gerettet zu haben glaubt, ihr einen schlim­meren Stoß versetzt, als es durch die Verleugnung der Ge­schichtlichkeit Jesu -geschehen kann. Auch Pastor Strudel ver­neint die Geschichtlichkeit Jesu. Er schließt: Das Christen­tum war längst vor der christlichen Zeitrechnung vorgebil­det einerseits durch die jüdisch-messiantschen Zukunsts- erwartungen, andererseits in dem Seelen- und Er­lösungsglauben der griechischen Mysterien. Den ersten Niederschlag dieser Synthese von Messiasglaube und gnostischer Geheimlehre bildet die Offenbarung Johannis, das Bindemittel dieser Synthese aber war der Glaube an einen leidenden und auserstchenden Gottes­knecht. Zum Schluß betonte der Redner, daß durch die Streichung der Geschichtlichkeit Jesu dem Christentum nicht sein Wert genommen werde. Diesen Wert erblickt er viel­mehr in dem Glauben an die erlösende Kraft der Liebe und in der Offenbarung des Göttlichen im Menschm. Ja, Gott soll offenbart werden, indem die Menschen immer mehr arbeiten an der Ausbreitung von Liebe, Gerechtigkeit, Edeftnut zur Vervollkommnung der Menschheit. Dafür ist die Inkarnation ein hohes und edles Symbol.

0. K. Sich selbst o^riert. Einen Rekord an Uner­schrockenheit und Rervenkraft hat dieser Tage ein 26jähriger rumänischer Arzt, Alexander Fzaicon, in Paris vollbracht; er hat an sich selbst eine schwere Operation vorgenommen. Fzaicon hat ein neues Anästhetikum erfunden, dessen schmerz­betäubende Wirkung er mit dom komplizierten Namen Rachi-strhchno-stovanisation" bezeichnet. Dieses Anästheti­kum läßt dem Patienten sein völliges klares Bewußtsein, be­seitigt aber alle Schmerzempfindlichkeit. Diese Entdeckung bildet die Grundlage einer wissenschaftlichen Arbeit, die der Rumäne bei seiner medizinischen Abschlußprüfung, der er sich in einigen Wochen unterziehen wird, vorlegen will. Unterdessen aber hat er die Wirksamkeit seines Anästhetikums in einer einzigartigen Form, nämlich an sich selbst, erprobt. Fzaicon hatte seit einiger Zeit ein Bruchleiden, das immer schlimmer wurde und notwendig operiert werden mußte. Er beschloß, diese Operation selbst an sich vorzunehmen und dabei sein neues Schmerzbetäubungsmittel zu erproben. Mit kaltblütiger Ruhe wandte er das Anästhetikum an, setzte sich dann aus den Operationstisch, nahm sich, und ohne

Morge n-Ausgabe, 1» Blatt. Sette 3. .

Assifterttenstellen jährlich geschaffen wurden, sind in den Jahren 1908 bis 1910 derartige Stell«!! überhaupt nicht neu ausgebracht worden. Die Einstellung von nur 800 Stellen in den Etat für 1911 erscheint unter diesen Um­ständen bei weitem nicht ausreichend, um die ungünstigen Aussichten der ans Anstellung wartenden Beamten Zivil­und MÄitäranwätter nur etwas zu bessern. In der zweiten Petition wird unter Beifügung mehrerer unter­stützender Gutachten anerkannter Rechtsl-ehrer die Wieder- bcwertung der Stellung der Oberpost- und Obcrtelegraphen- asiststenten als BesörderungssteLung, die diesen Beamten gelegentlich der Einführung des Dienstalterisstusenshstems durch Vereinigung ihrer BesoldmrgsWasse mit der Besol­dungsklasse der Assistenten verloren gegangen ist, arrgö- strebt

Wurst und Bindemittel. Wer die für den Ver­braucher wie fift den Hersteller gleich- wichtige Frage der Zu'lässtgjkeit eines Zusatzes sogenannter Bindemittel zur Wurst (Stärkemehl, geriebenes Weißbrot oder Semmel) besteht in den Kreisen der Metzger immer noch Unklarheit. Anlaß dazu -mag wohl zum Teil Nv Rechtsprechung gegeben haben, hauptsächlich dürste sie aber auf eine mißverstandene Auffassung des seit längerer Zeit von den höchsten Gerichten vertretenen Standpunktes, und auf die von den Metzgern hartnäckig vertretene entgegen­gesetzte M-eiMtng Wrückzuführen sein. R-ach diesen Ent­scheidungen, denen sich auch das hiesige Landgericht ange­schlossen hat, darf Wurst nur aus tierischen Bestandteilen und Gewürzen bestehen. Jeder Zusatz von Bindemitteln ist eine strafbare Verfälschung der Wurst. Eine Ausnahme v-n diesem Grundsatz macht lediglich der Fall, daß eftr solcher Zusatz ortsüblich ist. Maßgebend für das Bestehen eines derartigen Ortsyebrauchs ist aber nun nicht ein aus einseitiger Abmachung beruhender Manch der Metzger, sondern die Kenntnis und Billigung des Zusatzes seitens des konsumierenden Publikums. In- diesen Fällen handelt es sich regelmäßig um bestimmte Wurstarten, wie sie in an­deren Provinzen hergestellt werden. Für den hiesigen Be­zirk kann eine solche Ortsüblichleit nicht anerkannt werde«. Das Maß des Zusatzes ist für die Fälschung reicht entschei­dend, auch der geringste Zusatz ist eine Fälschung. Ent­scheidend für diese Stellungnahme der Gerichte sind. fol­gende Tatsachen: Zusätze wie die angegebenen ermöglichen zunächst eine Verwendung von minderwertigem Fleisch und minderwertigen Bestandteilen- des tierischen Körpers. Da diese Zusätze eine große Menge Wasser durch Bildung eines Kleisters zu bilden vermögen, enthält eine derartige Wurst erheblich mehr Wasser als eine ohne Zusatz herg-e- stellte. Es liegt aus der Hand, daß dadurch sowohl wie durch den Umstand, daß die Zusätze an sich einen geringeren Nährwert haberr, die Käufer benachteiligt und übervorteilt werden. Im weiteren führt auch ein sollcher Zusatz eine schnellere Zersetzung der Wurst herbei. Durch die Ankündi­gung des Zusatzes seitens des Metzgers auch darüber besteht vielfach noch Unklarheit macht sich dieser nicht straflos. Sie verhindert zwar, abgesehen von den häufig vorliegenden unzulänglichen AiMnd-igungen- durch schlecht leserliche Schilder an nicht in die Augen fallenden Stellen des LadenL oder solche mit unverständlichem Inhalt, die Bestrafung wegen Täuschung aus dem Nahrnngsmittel- gesetz, nicht aber diejenige auf Grund des Strafgesetzbuchs, das die Fälschung eines Nahrungsmittels an sich mit Strafe bedroht. Es ma-g daraus hingewiesen werden, daß die Strasverfolgung-sbehörden neuerdings wieder angewiesen worden sind, Nahrungsmittelfä-lschungen unn-a-chsichtlich zu verfolgen.

Zuviel Tierschutz. Unter dieser Überschrift schreibt man uns: Aus dem Wochenmarkt in Wiesbaden wurden mehrere Fischverkäuferinnen von Schievstein durch den Auf­seher desTierschutzvereims" wegen Tierquälerei ausge­schrieben und -zur Anzeige gebracht, weil er gesehen haben wollte, daß die Fische noch mit den Schwänzen wedelten, als sie ausgenommen wurden. Die betreffenden Frauen wurden auch bereits vor ihrer heimatlichen Polizeibehörde

das geringste Zeichen der Erregung die Operation an sich vor, nähte sich die Wunde zu und ging dann zu Bett. Die Operation dauerte eine Stunde. Die Heldentat des jungen Mediziners, der sich jetzt aus dem Wege völliger Genesung befindet, macht in Paris großes Aufsehen und ist das Tages, gespräch.

Kleine Chrmrik.

Bildende Kunst und Musik. Ein neuer Rembrandi ist von Lionel Cu st, dem Direktor der Londoner Nationalportraitgalerie, auf einem englischen Landsitz ent­deckt worden. Der jetzige Besitzer kaufte vor wenigen Jahren bei einer Londoner Auktionssirma für wenige Schillinge dieses Blld. Als Nachfolger von Hans Richter in der Leitung -der Halls-Konzerte von London und Manchester gilt, denlB. T." zufolge. Proftsior Julius Buths, früher städtischer Musikdirektor in Düsseldorf und Vorgänger Panzners. In P a r i s fand am Sonntag die Erstaufführung des Pierrot-ZhKus von O. I. Bierbaum (übersetzt von Saint Didier) mit der Musik von Egon Stuart Willfort statt. Die Gattin des Komponisten brachte das Werk mit angenehmer Stimme zu Gehör. Das Publikum spendete freundlichen Beifall. -r- Das Gastspiel der Dresdener Hosoper in Paris mit demRosen-- kavalier" wird nicht zustande kommen, da finanzielle Schwie­rigkeiten, die hauptsächlich aus zu hohen Forderungen der Solisten beruhen, den Plan erschweren. Die Gesamtkosten mit den Reisespesen würden sich aus 330 000 Frank stellen. In Mühlhausen in Thür, fand im Schanspielhause am Sonntag die Uraufführung der OperetteDie Chauf­feuse" von E. A. Schalk, Musik von Hugo Neumeister. statt. Die originelle Handlung ist voll lustiger VerwicKungs- szenen. Die graziöse Musik bringt einige wunderhübsche Schlager. Dis Operette hatte einen durchschlagenden Erfolg.

Wissenschaft und Technik. Das Geburtshaus des großen Arztes P a st e u r in Dole ist zu einer Wallfahrts­stätte geworden. Der Magistrat von Dole hat nunmehr die Geburtsstättc des größten Sohnes der Stadt angekaust und zugleich eine öffentliche Subskription zur Erhaltung des Gebäudes eröffnet. H a e ck e l feierte gestern seinen 77. Geburtstag. Der Reue Frankfurter Verlag wird ihm an diesem Tage eine Spende überreichen, die zugunsten des Phyletischen Museums gesammelt worden ist.

Ans Stadt und Land.

WissdaLkftsr Nachrichten.

Was ist Sekt?

In der bekannten Klage desVerbands deutscher Sektkellereien, eingetragener Verband, Sitz Wiesbaden-, Ge- schäftssrelle Mainz", -gegen den Kaufmann Johann Böller in Hochheim a. Main wegen eines Anspruchs aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb liegen nunmehr die gerichtlichen -Entscheidung-s gründe vor. Wir entnehmen daraus folgendes: Weder das alte noch -das neue W-ein- gesetz haben das WortSekt" verwendet. Daß das alte Weingesetz von 1901 den Fruchtschanmwein ebenfalls, offen­bar aus dem Gesichtspunkt, daß -es sich 'bei demSchaum­wein", anders als bei demWein", um ein Kunstprodnkt handelt,Schaumwein" nennt, und daß das Schaumwein­steuergesetz von 1902 sogar in der Fassung von 1909 nebst den AüMhrungsbestirmnungenSchaumwein" aus Traubenwein und aus Obst- oder Beerenwein kennt. Von einer allgemein herrschenden Ansicht der Berkehrskreise, daßSchaumwein" gleichbedeutend mitTrauben,schaum- wein" sei, kann nach der Ansicht des Gerichts keine Rede sein, wvmr auch jzugegeben werden mag, daß im großen PublAum, schon wegen der verhältnismäßigen Jugend der Obstschaumw-einindustrie,Obstschaulnwein" weniger be­kannt alsTraubenschau-mwein" ist. Was aber für den BegriffSchaumwein" gilt, mutz auch für den Begriff Sekt" gelten. Es lassen also die WorteBoller-Sekt" und Sektkellerei" gleichsaM nicht ohne weiteres auf einen Traubenschaumwein, bezw. eine Tranbenschaumwein- fabrik schließen. Richtig ist, daß die Flaschenaussiattung des Beklagten ganz diejenige ist, die für Tranbenschaum- weine üblich. Dieser Umstand ist aber nicht entscheidend. Enffcheidend kommt hier allein in Frage, Latz die Fabrikate als Obstschaumwein -deklariert sind, und zwar ist die Deklaration, abgesehen von dem ZusatzDeutsches Erzeug­nis". durchaus in der durch die AuÄsührunNsbesümmrmgen zu § 17 des Weiugesetzes vo-rgeschriebenm Form gehalten. Die -Reklamedrucksachen des Beklagten enthalten alle das WortBoller-Sekt". Sie heben durchweg in auffallende-m Druck die Tatsache hervor, daß für diese Ware nur 10 Pf-

tüchtigen Manne.Wie sie beide so unterhandelten und wie sie sich einander so belehrten über die Nacht der alten Zetten und die wenigen aus ihr herausblinkenden Münzsterne", so schildert Gutzkow ihren Verkehr in einem 1335 über die Rothschilds veröffentlichten prächttgen Aufsatz,da bemerkte der Landgraf in seinein Antiquar einen guten Geschäfts­mann und eine Ehrlichkeit, die -gerade so weit ging als das erlaubte Prozent seines Verdienstes. Er sing anstatt von alter Bronze auch über neues Silber mit ihm an zu sprechen und übettrug ihm manches kleine Geldgeschäft, bis 1801 die Hosagentur Mayer Anselms Verdienste belohnte." Als dann die Franzosen 1806 gegen Preußen marschierten und Kurfürst Wilhelm vor ihnen flüchtete, da überließ er fernem Hofagentcn vertrauensvoll die Sorge für die Rettung seines Privatvermögens von 50 Millionen Gulden. Nur mit eigener Lebensgefahr wußte Rothschild diese Schätze vor dem Angriff der französischen Polizei, die sogar eine Haus­suchung bei ihm veranstaltete, zu retten; er brachte das Geld glücklich nach England zu seinem dort bereits als Bankier tätigen Sohne Nathan, der das ihm übergebene Gut treu­lich'verwaltete. Als der Fürstprimas Karl von Dalberg Großherzog von Franffurt wurde, gab er dem allgemeinen Ansehen, das der alte Rothschild genoß, dadurch Ausdruck, daß er ihn zum Mitglied des Wahlkollegiums ernannte. Die Rückkehr des Kurfürsten Wilhelm in sein Land und die ' Übergabe des unversehrten Privatvermögens hat Mayer Anselm nicht mehr erlebt; er war bereits 1812 gestorben. Aber er hatte das Fundament für die weitere Entwicklung des Hauses gelegt, denn der dankbare Kurfürst schenkte dem Hause die Verzinsung der Millionen seit sieben Jahren und überließ ihm -die weitere Verwaltung des Vermögens, während nun auch andere Fürsten und Reiche, besonders Österreich, für ihre Finanzgeschäfte die Hilfe des Hauses Rothschild in Anspruch nahmen.

* Zum Kamps um die Christusmythe. Auf Einladung des Kartells freigeistigcr Vereine sprach am Dienstag in Frankfutt Pastor F. Steudel-Bremen über denKampf um die Christusmythe", am gleichen Tage, als hier Bruno Wille seinen Vortrag hielt. Den erbitterfften Widerstand fand, sagt Redner, die neue Bewegung nicht etwa bei der orthodoxen, sondern bei der liberalen Theologie, die sich angelegenüich bestrebt zeigte, diese Richtung von ibren Rock- schüßen abzuschütteln. Sie bedenkt dabei gar nicht, daß sie